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   OLG Brandenburg, 29.01.2014 - 7 U 175/12   

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OLG Brandenburg, 29.01.2014 - 7 U 175/12 (https://dejure.org/2014,1947)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.01.2014 - 7 U 175/12 (https://dejure.org/2014,1947)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Januar 2014 - 7 U 175/12 (https://dejure.org/2014,1947)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 3732
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 04.06.2013 - XI ZR 188/11

    Schadensersatz gegen eine Bank wegen Aufklärungspflichtverletzung im Zusammenhang

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.01.2014 - 7 U 175/12
    Hierdurch kann beim Anleger zwar keine Fehlvorstellung über die Werthaltigkeit der Anlage entstehen, er kann jedoch das besondere Interesse der beratenden Bank an der Empfehlung gerade dieser Anlage nicht erkennen (vgl. BGH vom 08.05.2012, XI ZR 262/10, Rn. 17; 04.06.2013, XI ZR 188/11, Rn. 14).

    Hierbei handelt es sich nicht lediglich um eine Beweiserleichterung im Sinne eines Anscheinsbeweises, sondern um eine zur Beweislastumkehr führende widerlegliche Vermutung (BGH vom 08.05.2012, XI ZR 262/10, Rn. 27 ff.; vom 04.06.2013, XI ZR 188/11, Rn. 19).

    Insbesondere die Kenntnis des Anlegers von Provisionen oder Rückvergütungen, die die beratende Bank bei vergleichbaren Anlagegeschäften erhalten hat, kann ein Indiz dafür sein, dass der Anleger die empfohlene Kapitalanlage auch in Kenntnis der Rückvergütung erworben hätte (BGH vom 08.05.2012, XI ZR 262/10, Rn. 27 ff.; vom 04.06.2013, XI ZR 188/11, Rn. 29).

    Steuerliche Nachteile aus der Kommanditbeteiligung, die aus der Einkommensbesteuerung der Ersatzleistung resultieren, wurden bereits abschließend im Rahmen der Bemessung der Ersatzleistung aufgrund pauschalisierender Betrachtungsweise der steuerlichen Vor- und Nachteile berücksichtigt (vgl. BGH vom 26.02.2013, XI ZR 240/10, Juris Rn. 34; vom 04.06.2013, XI ZR 188/11, Rn. 34).

    Abgesehen davon ist - wie bei der Kausalität (vgl. BGH vom 04.06.2013, XI ZR 188/11, Rn. 23) - nicht nur auf die Kenntnis darüber, ob überhaupt eine Rückvergütung fließt abzustellen, sondern auch auf die Kenntnis von deren Höhe.

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.01.2014 - 7 U 175/12
    Hierdurch kann beim Anleger zwar keine Fehlvorstellung über die Werthaltigkeit der Anlage entstehen, er kann jedoch das besondere Interesse der beratenden Bank an der Empfehlung gerade dieser Anlage nicht erkennen (vgl. BGH vom 08.05.2012, XI ZR 262/10, Rn. 17; 04.06.2013, XI ZR 188/11, Rn. 14).

    Die von der Beklagten vereinnahmten Provisionen in Höhe von 8, 25 % des Zeichnungskapitals waren nicht in den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Fondsobjekts versteckt, sondern flossen aus den offen ausgewiesenen Kosten der "Eigenkapitalvermittlung" und/oder dem Agio an die Beklagte, wobei es nicht entscheidend darauf ankommt, ob die Provision aus dem Agio oder der Provision für die Eigenkapitalbeschaffung entnommen wurde (vgl. BGH vom 08.05.2012, XI ZR 262/10, Rn. 17).

    Seit den Entscheidungen des BGH vom 28. Februar 1989 (XI ZR 70/88) und vom 6. Februar 1990 (XI ZR 184/88) war für eine Bank erkennbar, dass im Verhältnis zu ihren Kunden bei der - allein in deren Interesse erfolgenden - Beratung über eine Kapitalanlage eine Aufklärungspflicht über solche Umstände besteht, die das Beratungsziel in Frage stellen und die Kundeninteressen gefährden (vgl. BGH vom 29.06.2010, XI ZR 308/09, Rn. 5; vom 08.05.2012, XI ZR 262/10, Rn. 25).

    Hierbei handelt es sich nicht lediglich um eine Beweiserleichterung im Sinne eines Anscheinsbeweises, sondern um eine zur Beweislastumkehr führende widerlegliche Vermutung (BGH vom 08.05.2012, XI ZR 262/10, Rn. 27 ff.; vom 04.06.2013, XI ZR 188/11, Rn. 19).

    Insbesondere die Kenntnis des Anlegers von Provisionen oder Rückvergütungen, die die beratende Bank bei vergleichbaren Anlagegeschäften erhalten hat, kann ein Indiz dafür sein, dass der Anleger die empfohlene Kapitalanlage auch in Kenntnis der Rückvergütung erworben hätte (BGH vom 08.05.2012, XI ZR 262/10, Rn. 27 ff.; vom 04.06.2013, XI ZR 188/11, Rn. 29).

  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09

    Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.01.2014 - 7 U 175/12
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Schädiger Umstände darlegt, auf deren Grundlage dem Geschädigten auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben oder er gar Verlustzuweisungen erhalten hat, die über seine Einlageleistungen hinausgehen (BGH vom 01.03.2011, XI ZR 96/09, Rn. 8 f.).

    Als Maßstab für eine außergewöhnliche Verlustzuweisung ist auf die gezeichnete Kommanditeinlage und nicht auf die zu Beginn tatsächlich gezahlte Einlage abzustellen (vgl. BGH vom 01.03.2011, XI ZR 96/09, Rn. 9; vom 27.06.1984, IVa ZR 231/82, Juris Rn. 36).

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.01.2014 - 7 U 175/12
    Steht die Schadensersatzleistung - wie hier - in einem solchen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Kommanditbeteiligung, muss sie dem gewerblichen Bereich zugeordnet und als Betriebseinnahme nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG versteuert werden (vgl. BGH 15.7. 2010, III ZR 336/08).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.01.2014 - 7 U 175/12
    Als Schuldnerin trägt sie die Darlegungs- und Beweislast für Beginn und Ablauf der Verjährung und damit für die Kenntnis des Klägers bzw. dessen grob fahrlässige Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (vgl. BGH NJW 2007, 1584, Rn. 32; Palandt/Ellenberger, BGB, 72. Aufl., § 199, Rn. 50).
  • OLG Hamm, 07.11.2011 - 8 U 55/11

    Dubai 1000 Hotel-Fonds: Anleger erhalten Schadensersatz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.01.2014 - 7 U 175/12
    Dies gilt auch für die Geltendmachung innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis (vgl. OLG Hamm vom 07.11.2011, 8 U 55/11, Rn. 93, für die Vereinbarung einer 6-monatige Ausschlussfrist).
  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 498/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungsfristbeginn für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.01.2014 - 7 U 175/12
    Von einer Kenntnis des Gläubigers ist nicht schon auszugehen, weil er - wie hier der Kläger - annimmt, die vermittelte Bank werde eine Provision erhalten, dies aber nicht sicher weiß (vgl. BGH vom 26.02.2013, XI ZR 498/11, Juris Rn. 26 ff., 33).
  • BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 231/82

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.01.2014 - 7 U 175/12
    Als Maßstab für eine außergewöhnliche Verlustzuweisung ist auf die gezeichnete Kommanditeinlage und nicht auf die zu Beginn tatsächlich gezahlte Einlage abzustellen (vgl. BGH vom 01.03.2011, XI ZR 96/09, Rn. 9; vom 27.06.1984, IVa ZR 231/82, Juris Rn. 36).
  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 240/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichtverletzung hinsichtlich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.01.2014 - 7 U 175/12
    Steuerliche Nachteile aus der Kommanditbeteiligung, die aus der Einkommensbesteuerung der Ersatzleistung resultieren, wurden bereits abschließend im Rahmen der Bemessung der Ersatzleistung aufgrund pauschalisierender Betrachtungsweise der steuerlichen Vor- und Nachteile berücksichtigt (vgl. BGH vom 26.02.2013, XI ZR 240/10, Juris Rn. 34; vom 04.06.2013, XI ZR 188/11, Rn. 34).
  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09

    Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.01.2014 - 7 U 175/12
    Seit den Entscheidungen des BGH vom 28. Februar 1989 (XI ZR 70/88) und vom 6. Februar 1990 (XI ZR 184/88) war für eine Bank erkennbar, dass im Verhältnis zu ihren Kunden bei der - allein in deren Interesse erfolgenden - Beratung über eine Kapitalanlage eine Aufklärungspflicht über solche Umstände besteht, die das Beratungsziel in Frage stellen und die Kundeninteressen gefährden (vgl. BGH vom 29.06.2010, XI ZR 308/09, Rn. 5; vom 08.05.2012, XI ZR 262/10, Rn. 25).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

  • BGH, 28.02.1989 - XI ZR 70/88
  • BGH, 06.02.1990 - XI ZR 184/88

    Gerichtsstand des Begehungsortes bei einer unerlaubten Handlung von Mittätern;

  • BGH, 15.03.2016 - XI ZR 122/14

    Verjährungsbeginn der Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Kenntnis bzw. grob

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung (BeckRS 2014, 03732), soweit im Revisionsverfahren noch von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt:.
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