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   OLG Saarbrücken, 04.11.2013 - Ss 70 - 71/2012 (46 - 47/12), Ss 70 - 71/12 (46 - 47/12), Ss 70 - 71/2012, Ss 70 - 71/12   

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OLG Saarbrücken, 04.11.2013 - Ss 70 - 71/2012 (46 - 47/12), Ss 70 - 71/12 (46 - 47/12), Ss 70 - 71/2012, Ss 70 - 71/12 (https://dejure.org/2013,49986)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.11.2013 - Ss 70 - 71/2012 (46 - 47/12), Ss 70 - 71/12 (46 - 47/12), Ss 70 - 71/2012, Ss 70 - 71/12 (https://dejure.org/2013,49986)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. November 2013 - Ss 70 - 71/2012 (46 - 47/12), Ss 70 - 71/12 (46 - 47/12), Ss 70 - 71/2012, Ss 70 - 71/12 (https://dejure.org/2013,49986)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 13259
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 22.12.2005 - 4 StR 347/05

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Schüsse auf ein fahrendes Auto;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.11.2013 - Ss 70/12
    Die Vorschrift setzt voraus, dass mindestens zwei Personen bei der Körperverletzung bewusst zusammenwirken (vgl. BGH NStZ 2006, 572 f.; Senatsbeschlüsse vom 13. November 2012 - Ss 93/2012 [60/12] - und 20. November 2012 - Ss 109-111/2012 [70-72/12] - Fischer, StGB, 60. Aufl., § 224 Rn. 11), wobei weder die eigenhändige Mitwirkung jedes einzelnen an der Verletzungshandlung (BGH, a.a.O.; NStZ-RR 2010, 236) noch Mittäterschaft (Senatsbeschlüsse wie vor; Fischer, a.a.O.) erforderlich ist.

    Vielmehr genügt es, dass eine am Tatort anwesende Person den unmittelbar Tatausführenden aktiv - physisch oder psychisch - unterstützt (BGH NStZ 2006, 572, 573 m.w.N.; Senatsbeschlüsse wie vor).

    Denn durch den Qualifikationstatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB sollen Begehungsweisen erfasst werden, bei denen durch das Zusammenwirken Mehrerer eine verstärkte Gefährlichkeit der Körperverletzung für das Tatopfer begründet wird (BGHSt 47, 383, 386; BGH NStZ 2006, 572, 573).

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.11.2013 - Ss 70/12
    Dabei hat sie auch bedacht, dass nicht nur ein langer Zeitabstand zwischen Tat und Verurteilung in der Regel strafmildernd zu berücksichtigen ist (vgl. Fischer, a.a.O., § 46 Rn. 61 m.w.N. aus der Rspr.), sondern auch, dass schon einer überdurchschnittlichen langen Verfahrensdauer eine eigenständige strafmildernde Bedeutung zukommt, wenn sie für den Angeklagten mit besonderen Belastungen verbunden ist (vgl. BGHSt 52, 124, 142; BGH NStZ-RR 2011, 171 m.w.N.; Fischer, a.a.O.).

    Für diesen Fall wäre die Kammer nach der seit der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 17. Januar 2008 (BGHSt 52, 124 ff.) geltenden sogenannten Vollstreckungslösung auch gehalten gewesen, darüber zu entscheiden, ob zur Entschädigung für diese Verfahrensverzögerung die Feststellung der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung genügt oder - falls eine Feststellung zur Entschädigung der Angeklagten nicht ausreicht - welcher bezifferte Teil der Strafe zur Kompensation der Verzögerung als vollstreckt gilt (BGHSt 52, 124, 146; BGH, NStZ 2009, 108; NStZ-RR 2011, 239; Senatsbeschluss vom 5. September 2011 - Ss 18/2011 [23/11] -).

  • BGH, 19.01.2007 - 2 StR 498/06

    Brandstiftung (Versuch); mehrere Körperverletzungen durch eine Brandstiftung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.11.2013 - Ss 70/12
    Da sich die (einheitliche) Handlung des Angeklagten D. gegen höchstpersönliche Rechtsgüter von zwei Rechtsgutträgern gerichtet hat, stehen die Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und die täterschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung untereinander im Verhältnis gleichartiger Idealkonkurrenz (§ 52 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2007 - 2 StR 498/06 -, juris; Fischer, a.a.O., Vor § 52 Rn. 23, jew. m.w.N.).

    Denn aufgrund der in zulässiger Weise erhobenen Sachrüge war vorliegend nicht nur eine umfassende Überprüfung des angefochtenen Urteils in sachlich-rechtlicher Hinsicht geboten, sondern der Senat auch berechtigt, den Schuldspruch zum Nachteil des Angeklagten zu ändern (vgl. BGHSt 14, 5, 7; 21, 256, 260; 29, 63, 66; 37, 5, 8; s.a. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2007 - 2 StR 498/06 -, juris; Senatsbeschluss vom 30. Mai 2006 - Ss 16/2006 [17/06] - m.w.N.).

  • BGH, 21.12.2010 - 2 StR 563/10

    Anforderungen an die Rüge einer mangelnden Kompensation einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.11.2013 - Ss 70/12
    Denn bei der Vollstreckungslösung wird der Ausgleich für einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot aus dem Vorgang der Strafzumessung herausgelöst, bleibt aber Teil des Rechtsfolgenausspruchs im weiteren Sinne (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 2010 - 5 StR 489/10 - und 21. Dezember 2010 - 2 StR 563/10 -, juris).

    Demgemäß hat der Bundesgerichtshof auch die isolierte Anfechtung einer unterbliebenen Kompensation mit der Revision als zulässig erachtet (Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 StR 563/10 -, juris).

  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02

    Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.11.2013 - Ss 70/12
    Denn durch den Qualifikationstatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB sollen Begehungsweisen erfasst werden, bei denen durch das Zusammenwirken Mehrerer eine verstärkte Gefährlichkeit der Körperverletzung für das Tatopfer begründet wird (BGHSt 47, 383, 386; BGH NStZ 2006, 572, 573).

    Eine gemeinschaftliche Begehung in diesem Sinne ist schon dann gegeben, wenn ein am Tatort anwesender Tatgenosse die Wirkung der Körperverletzungshandlung des Täters bewusst in einer Weise verstärkt, welche die Lage des Verletzten zu verschlechtern geeignet ist (BGHSt 47, 383, 387; BGH NStZ-RR 2012, 341).

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge beim Recht auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.11.2013 - Ss 70/12
    Zwar ist die Beanstandung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung grundsätzlich mit der Verfahrensrüge geltend zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 376/03 -, NJW 2005, 518 in Erledigung des Anfragebeschlusses vom 13. November 2003, NStZ 2004, 639 und zusammenfassend BGH, NStZ-RR 2006, 56; Senatsbeschlüsse vom 26. März 2010 - Ss 13/2010 [25/10] - und 5. September 2011 - Ss 18/2011 [23/11] - Meyer-Goßner, a.a.O., Art. 6 MRK, Rn. 9g) und ist eine solche vorliegend nicht erhoben.
  • BVerfG, 25.09.2012 - 2 BvR 2819/11

    Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsgrundsatz (Verfahrensverzögerung);

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.11.2013 - Ss 70/12
    Denn aufgrund dieser Feststellungen lag nicht nur die Prüfung nahe, ob die eingetretene Verzögerung den Justizbehörden zuzurechnen ist und zu einer Verletzung des Beschleunigungsgebots im Sinne einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung geführt hat, was dann anzunehmen ist, wenn erhebliche Verzögerungen von den Strafverfolgungsorganen zu verantworten sind (vgl. BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 25. September 2012 - 2 BvR 2819/11 -, juris; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - 1 StR 531/12 -, juris).
  • BGH, 25.03.2010 - 4 StR 522/09

    Voraussetzungen der Mittäterschaft (Abgrenzung von der Beihilfe); gefährliche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.11.2013 - Ss 70/12
    Die Vorschrift setzt voraus, dass mindestens zwei Personen bei der Körperverletzung bewusst zusammenwirken (vgl. BGH NStZ 2006, 572 f.; Senatsbeschlüsse vom 13. November 2012 - Ss 93/2012 [60/12] - und 20. November 2012 - Ss 109-111/2012 [70-72/12] - Fischer, StGB, 60. Aufl., § 224 Rn. 11), wobei weder die eigenhändige Mitwirkung jedes einzelnen an der Verletzungshandlung (BGH, a.a.O.; NStZ-RR 2010, 236) noch Mittäterschaft (Senatsbeschlüsse wie vor; Fischer, a.a.O.) erforderlich ist.
  • BGH, 26.05.1967 - 2 StR 129/67
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.11.2013 - Ss 70/12
    Denn aufgrund der in zulässiger Weise erhobenen Sachrüge war vorliegend nicht nur eine umfassende Überprüfung des angefochtenen Urteils in sachlich-rechtlicher Hinsicht geboten, sondern der Senat auch berechtigt, den Schuldspruch zum Nachteil des Angeklagten zu ändern (vgl. BGHSt 14, 5, 7; 21, 256, 260; 29, 63, 66; 37, 5, 8; s.a. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2007 - 2 StR 498/06 -, juris; Senatsbeschluss vom 30. Mai 2006 - Ss 16/2006 [17/06] - m.w.N.).
  • BGH, 17.07.2012 - 3 StR 158/12

    Gefährliche Körperverletzung (Begehung mit einem anderen Beteiligten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.11.2013 - Ss 70/12
    Eine gemeinschaftliche Begehung in diesem Sinne ist schon dann gegeben, wenn ein am Tatort anwesender Tatgenosse die Wirkung der Körperverletzungshandlung des Täters bewusst in einer Weise verstärkt, welche die Lage des Verletzten zu verschlechtern geeignet ist (BGHSt 47, 383, 387; BGH NStZ-RR 2012, 341).
  • BGH, 05.12.2012 - 1 StR 531/12

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; Bedeutung einer

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

  • BGH, 17.04.2008 - 5 StR 155/08

    Unzureichende Darstellung, ob die in Anwendung der Vollstreckungslösung gewährte

  • BGH, 22.11.2010 - 5 StR 489/10

    Fasergutachten (Erörterungspflichten); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • BGH, 07.11.2007 - 1 StR 164/07

    BGH bestätigt Urteil im Lebensmittel-Fall von Passau

  • BGH, 17.07.1979 - 1 StR 261/79

    Verurteilung wegen eines fortgesetzt begangenen Vergehens gegen das

  • BGH, 21.04.2011 - 3 StR 50/11

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Strafzumessung; Kompensation;

  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 119/05

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatliche Verfahrenverzögerung;

  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 291/59
  • OLG Nürnberg, 10.12.2007 - 1 Ws 718/07

    Anforderungen an die Schriftform i.R.d. Berufungseinlegung in einem

  • BGH, 22.10.2008 - 2 StR 286/08

    Gefährliche Körperverletzung (mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich);

  • BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge: Anwendung auf das Recht auf

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

  • BGH, 16.03.2011 - 5 StR 585/10

    Überlange Verfahrensdauer (bestimmender Strafzumessungsgrund);

  • OLG Düsseldorf, 12.10.2018 - 2 RVs 90/18

    Verfahrensverzögerung, Kompensation, Berufungsverfahren

    Auch die Sachrüge kann aber zur (teilweisen) Urteilsaufhebung führen, wenn sich die Verfahrensverzögerung aus den Urteilsgründen ergibt oder wenn insoweit ein sachlich-rechtlicher Erörterungsmangel in dem Sinne vorliegt, dass die Urteilsgründe ausreichende Anhaltspunkte enthalten, die das Tatgericht zur Prüfung einer solchen Verfahrensverzögerung drängen mussten (vgl. BGH NJW 2005, 518; BGH NStZ-RR 2011, 171; OLG Köln BeckRS 2009, 12098; OLG Saarbrücken BeckRS 2014, 13259; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 46 Rdn. 127).
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