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   OLG München, 14.08.2014 - 10 U 1189/14   

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https://dejure.org/2014,21019
OLG München, 14.08.2014 - 10 U 1189/14 (https://dejure.org/2014,21019)
OLG München, Entscheidung vom 14.08.2014 - 10 U 1189/14 (https://dejure.org/2014,21019)
OLG München, Entscheidung vom 14. August 2014 - 10 U 1189/14 (https://dejure.org/2014,21019)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf einer mehrspurigen Umgehungsstraße

  • RA Kotz

    Auffahrunfall - Berücksichtigung der Betriebsgefahr des Vorausfahrenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf einer mehrspurigen Umgehungsstraße

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf einer mehrspurigen Umgehungsstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

  • sowhy.de (Kurzinformation)

    Mithaftung des Vordermanns bei Auffahrunfall wegen zu geringen Sicherheitsabstand zum Vordervordermann

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 16350
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05

    Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes

    Auszug aus OLG München, 14.08.2014 - 10 U 1189/14
    Beim Auffahren spricht der Anschein gegen den Auffahrenden, dass er entweder unaufmerksam war oder den gebotenen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat (vgl. BGH NZV 2007, 354 ).
  • OLG München, 09.02.2022 - 10 U 1962/21

    Grenzen des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall

    Die Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs tritt in diesem Fall hinter der (vermuteten) schuldhaften Unfallverursachung durch den Kläger zurück (vgl. zur regelmäßigen Alleinhaftung: Senat, Schlussurteil v. 14.8.2014 - 10 U 1189/14, BeckRS 2014, 16350, beck-online).
  • OLG München, 30.04.2015 - 10 U 2283/14

    Zusammenstoß zwischen Mountainbike und Geländewagen

    d) Die Betriebsgefahr eines Personenkraftwagens, auch eines Geländewagens, ist im Allgemeinen mit 20 Prozent anzusetzen (etwa Senat, Urt. v. 14.08.2014 - 10 U 1189/14 [juris, Rn. 7]; v. 30.09.2011 - 10 U 2333/11 [juris, Rz. 5]; v. 12.08.2011 - 10 U 3150/10 [juris, Rz. 63]).
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