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   LG Düsseldorf, 28.08.2014 - 14c O 138/13   

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https://dejure.org/2014,24159
LG Düsseldorf, 28.08.2014 - 14c O 138/13 (https://dejure.org/2014,24159)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.08.2014 - 14c O 138/13 (https://dejure.org/2014,24159)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. August 2014 - 14c O 138/13 (https://dejure.org/2014,24159)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Bewerbung und Produktbezeichnung für ein Nahrungsergänzungsmittel (hier: Tebonin)

  • kanzlei.biz

    Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln nach der Health-Claims-Verordnung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Health-Claims-Verordnung und Kombinationspräparat

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zulässige Werbung nach der Health-Claims-Verordnung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Nahrungsergänzungsmittel mit B-Vitaminen und Zink darf als gut für Gehirn und Nerven beworben werden

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Health-Claims-Verordnung und Kombinationspräparat

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit einer Bewerbung und Produktbezeichnung für ein Nahrungsergänzungsmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 507
  • BeckRS 2014, 17361
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.01.2013 - I ZR 5/12

    Vitalpilze

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.08.2014 - 14c O 138/13
    Bei den angegriffenen, auf die Wirkung für Gehirn, Nerven, Konzentration und Gedächtnis bezogenen Angaben handelt es sich um gesundheitsbezogene Angaben im Sinne des Art. 2 Nr. 5 HCVO, da hierdurch unmittelbar eine Verbesserung des Gesundheitszustandes dank des Verzehrs des Lebensmittels suggeriert wird (zur Definition der "gesundheitsbezogenen Angabe EuGH GRUR 2012, 1161; BGH GRUR 2014, 500 - Praebiotik; BGH GRUR 2013, 958 - Vitalpilze).

    Denn eine unspezifische Angabe erfasst Aussagen, die zwar auf eine der in Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 der HCVO genannten Funktionen Bezug nehmen, aufgrund ihrer allgemeinen und unspezifischen Formulierung aber nicht Gegenstand des Zulassungsverfahrens sein könnten (BGH GRUR 2013, 958 - Vitalpilze m.w.N.).

  • EuGH, 06.09.2012 - C-544/10

    Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.08.2014 - 14c O 138/13
    Bei den angegriffenen, auf die Wirkung für Gehirn, Nerven, Konzentration und Gedächtnis bezogenen Angaben handelt es sich um gesundheitsbezogene Angaben im Sinne des Art. 2 Nr. 5 HCVO, da hierdurch unmittelbar eine Verbesserung des Gesundheitszustandes dank des Verzehrs des Lebensmittels suggeriert wird (zur Definition der "gesundheitsbezogenen Angabe EuGH GRUR 2012, 1161; BGH GRUR 2014, 500 - Praebiotik; BGH GRUR 2013, 958 - Vitalpilze).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2010 - 20 U 183/09

    Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe i.S. von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 HCVO

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.08.2014 - 14c O 138/13
    Die speziellen Werbeverbote der HCVO sind Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2010, 291; OLG Stuttgart, ZLR 2011, 36 - So wichtig wie das tägliche Glas Milch; Köhler in Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rz. 11.137 a; Meyer/Streinz, LFBG, BasisVO, 2. Aufl. 2012, Rz. 138 zur HCVOO).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.08.2014 - 14c O 138/13
    Der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, der der Werbung die in der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (zum Verbraucherleitbild BGH GRUR 2000, 619, 620 - Orientteppichmuster; GRUR 2003, 626, 627 - Umgekehrte Versteigerung II), wird die unter Ziff. I. 1. a) angegriffene Angabe, soweit sie sich auf der Umverpackung bzw. der Gebrauchsinformation befinden, jeweils dahingehend verstehen, dass ausschließlich den Bestandteilen "B-Vitamine und Zink" die nach der Health-Claims-Verordnung genehmigten Wirkungen in der vorstehend wiedergegebenen Weise zugeschrieben werden, nicht aber auch dem weiteren Bestandteil "Ginkgo".
  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 178/12

    Zu gesundheitsbezogenen Angaben auf Babynahrung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.08.2014 - 14c O 138/13
    Bei den angegriffenen, auf die Wirkung für Gehirn, Nerven, Konzentration und Gedächtnis bezogenen Angaben handelt es sich um gesundheitsbezogene Angaben im Sinne des Art. 2 Nr. 5 HCVO, da hierdurch unmittelbar eine Verbesserung des Gesundheitszustandes dank des Verzehrs des Lebensmittels suggeriert wird (zur Definition der "gesundheitsbezogenen Angabe EuGH GRUR 2012, 1161; BGH GRUR 2014, 500 - Praebiotik; BGH GRUR 2013, 958 - Vitalpilze).
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 23/07

    Vorbeugen mit Coffein!

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.08.2014 - 14c O 138/13
    a) Zwar ist es gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB verboten, Lebensmittel unter Angabe einer Wirkung zu bewerben, die wissenschaftlich nicht ausreichend gesichert ist, und obliegt der Wirksamkeitsnachweis vorliegend der Beklagten als Anbieterin (vgl. BGH, GRUR 2010, 359 Rz. 17 - Vorbeugen mit Coffein, zum gleichlautenden § 27 Abs. 1 Nr. 1 LFGB).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 212/00

    Werbung mit einer "umgekehrten Versteigerung"

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.08.2014 - 14c O 138/13
    Der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, der der Werbung die in der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (zum Verbraucherleitbild BGH GRUR 2000, 619, 620 - Orientteppichmuster; GRUR 2003, 626, 627 - Umgekehrte Versteigerung II), wird die unter Ziff. I. 1. a) angegriffene Angabe, soweit sie sich auf der Umverpackung bzw. der Gebrauchsinformation befinden, jeweils dahingehend verstehen, dass ausschließlich den Bestandteilen "B-Vitamine und Zink" die nach der Health-Claims-Verordnung genehmigten Wirkungen in der vorstehend wiedergegebenen Weise zugeschrieben werden, nicht aber auch dem weiteren Bestandteil "Ginkgo".
  • OLG Bamberg, 12.02.2014 - 3 U 192/13

    Unlauterer Wettbewerb: ergänzende bilanzierte Diät - Nahrungsergänzungsmittel

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.08.2014 - 14c O 138/13
    Die Kammer folgt insoweit dem OLG Bamberg, das dies im Urteil vom 12.02.2014 (WRP 2014, 609) unter Verweis auf die Erwägungsgründe der HCVO sowie die in den "Terms and Conditions" für den Internetzugriff auf die Liste zugelassener Health Claims zum Ausdruck kommende Ansicht der EU-Kommission ausführlich begründet hat.
  • BGH, 10.12.2015 - I ZR 222/13

    Bewerbung des Mehrfruchtsafts "Rotbäckchen"

    Vielmehr dürfen auch mit einer zugelassenen Angabe gleichbedeutende, also inhaltlich übereinstimmende Angaben verwendet werden (vgl. OLG Bamberg, WRP 2014, 609, 614; LG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 507, 508; Rathke/Hahn in Zipfel/Rathke aaO EL 160 März 2015, Art. 10 Verordnung [EG] Nr. 1924/2006 Rn. 43; Meisterernst in Meisterernst/Haber aaO 20. Lief.

    04/10, Art. 13 Rn. 20; Meisterernst, WRP 2012, 405, 413; ders., ZLR 2014, 184, 193 f.; Teufer, GRUR-Prax 2012, 476, 477; Hahn/Hagenmeyer, ZLR 2013, 4, 12 bis 15; Hagenmeyer, ZLR 2014, 153 bis 156; Schoene, GRUR-Prax 2014, 469).

    Bei dieser Prüfung ist allerdings das berechtigte Interesse der Lebensmittelunternehmen zu berücksichtigen, den Wortlaut einer zugelassenen Angabe der Produktaufmachung und dem Verbraucherverständnis (vgl. Art. 5 Abs. 2 der Verordnung [EG] Nr. 1924/2006) anpassen zu können, ohne für jede sprachlich abweichende Angabe einen eigenen Zulassungsantrag stellen zu müssen (vgl. Teufer, GRUR-Prax 2012, 476, 477; Schoene, GRUR-Prax 2014, 469).

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2016 - 15 U 8/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit der

    Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 28.08.2014, Az. 14c O 138/13, wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 28.08.2014, Az. 14c O 138/13, abzuändern und die Beklagte mit der Maßgabe nach den erstinstanzlichen Klageanträgen zu verurteilen, dass aus dem Klageantrag zu III. die Passagen "... und Rechnung zu legen...", "... der Lieferzeiten ..." und "...und der Namen und Anschriften sämtlicher Lieferempfänger, Auftraggeber und gewerblicher Abnehmer" gestrichen werden.

  • OLG Celle, 22.10.2015 - 13 U 47/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung von Erfahrungsberichten für ein

    In der Rechtsprechung wird vertreten, dass gesundheitsbezogene Angaben nur zu dem jeweiligen Nährstoff, der Substanz oder dem Lebensmittel gemacht werden dürfen, für die sie nach der Gemeinschaftsliste zugelassen sind, nicht jedoch zu dem Lebensmittelprodukt, das diese Elemente enthält (OLG Bamberg, Urteil vom 12. Februar 2014 - 3 U 192/13, juris Tz. 102 ff., 147; LG Düsseldorf, Urteil vom 28. August 2014 - 14c O 138/13, juris Tz. 50, ebenso jetzt auch: Rathke/Hahn, in: Zipfel/Rathke, C 111, Art. 10. HCVO Rdnr. 45a [Stand: März 2015]).

    In der Literatur ist diese Auffassung teilweise auf Widerspruch gestoßen (Hagenmeyer, ZLR 2014, 153, 157 ff.; Teufer, GRUR-Prax 2012 476, 477; kritisch auch: Schoene, GRUR-Prax 2014, 469).

  • OLG Celle, 22.10.2015 - 13 U 123/14

    Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für ein Lebensmittel zur

    In der Rechtsprechung wird vertreten, dass gesundheitsbezogene Angaben nur zu dem jeweiligen Nährstoff, der Substanz oder dem Lebensmittel gemacht werden dürfen, für die sie nach der Gemeinschaftsliste zugelassen sind, nicht jedoch zu dem Lebensmittelprodukt, das diese Elemente enthält (OLG Bamberg, Urteil vom 12. Februar 2014 - 3 U 192/13, juris Tz. 102 ff., 147; LG Düsseldorf, Urteil vom 28. August 2014 - 14c O 138/13, juris Tz. 50; ebenso jetzt auch: Rathke/Hahn in: Zipfel/Rathke, C 111, Art. 10 HCVO Rdnr. 45a [Stand: März 2015], wonach jedenfalls deutlich zu machen ist, dass eine ausgelobte Wirkung durch die betreffende Substanz erzielt wird).

    In der Literatur ist diese Auffassung teilweise auf Widerspruch gestoßen (Hagenmeyer, ZLR 2014, 153, 157 ff.; Teufer, GRUR-Prax 2012, 476, 477; kritisch auch: Schoene, GRUR-Prax 2014, 469).

  • LG Düsseldorf, 19.11.2014 - 12 O 474/13

    Gesundheitsbezogene Angaben müssen nachgewiesen sein

    Dies gilt erst recht unter dem Gesichtspunkt, dass Abweichungen von Claims nur insoweit zulässig sind, soweit sie aus Sicht des Verbrauchers als gleichbedeutend im Sinne des Erwägungsgrund Nr. 21 der VO (EG) 1924/2006 angesehen werden (LG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.2014 - 14c O 138/13, BeckRS 2014, 17361).
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