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   OLG München, 21.11.2014 - 10 U 1889/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,36714
OLG München, 21.11.2014 - 10 U 1889/14 (https://dejure.org/2014,36714)
OLG München, Entscheidung vom 21.11.2014 - 10 U 1889/14 (https://dejure.org/2014,36714)
OLG München, Entscheidung vom 21. November 2014 - 10 U 1889/14 (https://dejure.org/2014,36714)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Mitverschulden und Haftungsabwägung

  • verkehrslexikon.de

    Kollision mit einem vom Fahrbahnrand anfahrenden und wendenden Fahrzeuges

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Straßenrand anfahrenden und wendenden Fahrzeugs mit einem vorbeifahrenden Fahrzeug

  • ra.de
  • RA Kotz

    Kollision: Heranfahrendes vs. querstehendes Fahrzeug - Urteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Straßenrand anfahrenden und wendenden Fahrzeugs mit einem vorbeifahrenden Fahrzeug

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Straßenrand anfahrenden und wendenden Fahrzeugs mit einem vorbeifahrenden Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kollision mit einem vom Straßenrand aus wendenden Fahrzeug

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Straßenrand anfahrenden und wendenden Fahrzeugs mit einem vorbeifahrenden Fahrzeug

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Straßenrand anfahrenden und wendenden Fahrzeugs mit einem vorbeifahrenden Fahrzeug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kollision mit wendendem Auto: Wer haftet?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 22483
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.07.1968 - VI ZR 171/67

    Haftungsverteilung bei Anfahren einer Fußgruppe durch einen alkoholisierten

    Auszug aus OLG München, 21.11.2014 - 10 U 1889/14
    Vorwiegend ist der Erfolg durch die Handlungsweise des einen Teiles dann verursacht, wenn diese Handlungsweise den Erfolg nicht nur - im Sinne einer conditio sine qua non - objektiv ermöglicht, sondern darüber hinaus in einem höheren Maße wahrscheinlich gemacht hat als das Handeln des anderen Teiles (BGH VersR 1968, 1093; JW 1952, 537, 539).
  • OLG Hamm, 10.04.2018 - 7 U 5/18

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom rechten Seitenstreifen auf die

    Wer auf anderen, nicht zur selben Fahrbahn gehörenden Verkehrsflächen wie auf Seitenstreifen vorbeifährt, überholt nicht im Sinne des § 5 StVO (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.3.1996, Az. 5 Ss (OWi) 77/96 - (OWi) 26/96 I, VRS 91, 387; auch OLG München, Schlussurteil vom 21.11.2014, Az. 10 U 1889/14, BeckRS 2014, 22483; auch König, in: Hentschel, Straßenverkehrsrechts, 44. Auflage, 2017, § 5 StVO Rn 19a; BHHJJ/Heß, 24. Aufl. 2016, StVO § 5 Rn. 2; Freymann, in: Geigel, Haftpflichtprozess, 27. Auflage, 2015, 27. Kapitel Rn 156) Gleiches muss gelten, wenn an einem auf dem Seitenstreifen fahrenden Verkehrsteilnehmer vorbeigefahren wird.
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