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   OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2014 - 9 S 37.13   

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https://dejure.org/2014,28318
OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2014 - 9 S 37.13 (https://dejure.org/2014,28318)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.03.2014 - 9 S 37.13 (https://dejure.org/2014,28318)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. März 2014 - 9 S 37.13 (https://dejure.org/2014,28318)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 8 KAG BB, § 19 Abs 1 KAG BB, § 20 Abs 2 KAG BB, § 294 ZPO
    Verfassungswidrigkeit der §§ 19 Abs 1, 20 Abs 2 KAG (juris: KAG BB); Wirkung einer eidesstattlichen Versicherung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 8 KAG BB, § 19 Abs 1 nF KAGBB, § 20 Abs 2 nF KAGBB
    Trinkwasseranschlussbeitrag; Schmutzwasseranschlussbeitrag; keine Anlagenidentität; beitragsfähiger Aufwand; Altanschließer; Verfassungsmäßigkeit des geänderten Kommunalabgabengesetzes; bauliche Prägung des Grundstücks; Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 56880
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2014 - 9 S 37.13
    a) Die Beschwerde beanstandet den vom Verwaltungsgericht angewandten Prüfungsmaßstab, indem sie meint, es widerspreche den gesetzlichen Voraussetzungen des gerichtlichen Eilverfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO, dass das Verwaltungsgericht eine bestimmte Rechtsfrage - die mögliche Bedeutung eines zum Bayerischen Kommunalabgabengesetz ergangenen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 -, Juris) für hier maßgebliche brandenburgische Regelungen - offen gelassen und einer eingehenden Betrachtung im Hauptsacheverfahren vorbehalten habe.

    b) Die Beschwerde macht erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der gesetzlichen Vorschrift über das Entstehen der sachlichen Anschlussbeitragspflicht (§ 8 Abs. 7 Satz 2 KAG) geltend; im Sinne des zum Bayerischen Kommunalabgabengesetz ergangenen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 (1 BvR 2457/08) verstoße auch die brandenburgische Gesetzesbestimmung gegen das Gebot der Rechtssicherheit, indem sie den Erlass der erforderlichen Beitragssatzung nach endgültiger Herstellung der Anlage zeitlich unbegrenzt zulasse.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - 9 S 9.12

    Öffentliche Anlage oder Einrichtung; öffentlich-rechtliche Sachherrschaft;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2014 - 9 S 37.13
    Eine rechtliche Kontinuität oder Identität mit technischen Anlagen aus der DDR-Zeit besteht nicht (vgl. zum Ganzen u.a. Beschluss des Senats vom 1. März 2012 - OVG 9 S 9.12 -, Juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2013 - 9 S 75.12

    Anschlussbeitragspflicht von Außenbereichsgrundstücken

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2014 - 9 S 37.13
    Dahinstehen kann hier, ob jedenfalls für nach dem 31. Dezember 2011 erlassene Bescheide wegen des genannten verfassungsrechtlichen Problems in der Zeit bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung eine Aussetzung der Vollziehung auszusprechen gewesen wäre (vgl. zu vorher erlassenen Bescheiden: u.a. Beschluss des Senats vom 27. Mai 2013 - OVG 9 S 75.12 -, Juris Rn. 25 ff.); nach Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung kommt dies jedenfalls nicht mehr in Betracht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2014 - 9 S 64.13

    Schmutzwasseranschlussbeitrag; Entstehen der öffentlichen Anlage;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2014 - 9 S 37.13
    Etwaige Auswirkungen des zeitweise gegebenen verfassungsrechtlichen Problems auf die Pflicht zur Zahlung von Säumniszuschlägen sind in Verfahren betreffend die Säumniszuschläge zu klären (vgl. zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 10. Januar 2014 - OVG 9 S 64.13 -, Juris Rn. 15).
  • BGH, 27.06.2019 - III ZR 93/18

    Beitragsforderung eines Wasserzweckverbandes gegen "Altanschließer" in

    Eine beitragsrelevante Vorteilslage ist für den Bürger erstmals mit dieser Kommunalisierung der Ver- und Entsorgungseinrichtungen und daher nicht vor dem Jahr 1990 entstanden (OVG Berlin-Brandenburg, BeckRS 2014, 56880 unter II 2 d a.E; BeckRS 2014, 46977 unter II 2 und BeckRS 2016 40172; Herrmann aaO Rn. 31).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2018 - 9 N 48.15

    Satzungsgestaltung mit unterschiedlicher Behandlung von Alt- und Neuanschließern;

    Nach Sinn und Zweck der Regelung ist es jedoch auch nicht zu beanstanden, wenn die Flächen der gemeinde- oder zweckverbandseigenen Grundstücke rechnerisch in die Kalkulation eingestellt werden und dadurch die Beitragspflichtigen bei der Verteilung des Aufwandes entlastet werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. März 2014 - OVG 9 S 37.13 -, juris Rn. 15; Urteil vom 12. Dezember 2007 - OVG 9 B 45.06 -, juris Rn. 48).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2014 - 9 S 11.14

    Trinkwasseranschlussbeitrag; Verjährung; Verfassungsmäßigkeit des geänderten

    Angesichts des vom Bundesverfassungsgericht postulierten Erfordernisses hat das Kommunalabgabengesetz auch aus Sicht des erkennenden Senats für bestimmte Fallgestaltungen gegen das Grundgesetz verstoßen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 10. Januar 2014 - OVG 9 S 64.13 -, Juris Rn. 15 und vom 26. März 2014 - OVG 9 S 37.13 -, S. 4 f. EA).
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