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   Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-170/13   

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Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-170/13 (https://dejure.org/2014,35643)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.11.2014 - C-170/13 (https://dejure.org/2014,35643)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. November 2014 - C-170/13 (https://dejure.org/2014,35643)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Huawei Technologies

    Wettbewerb - Art. 102 AEUV - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Patentverletzungsklage, die vom Inhaber eines Patents erhoben wurde, das für einen von einer Standardisierungsorganisation normierten Standard essenziell ist - Verpflichtung zur Erteilung von Lizenzen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEUV Art. 102; AEUV Art. 267
    Patentverletzungsklage einer marktbeherrschenden Patentinhaberin bei Verletzung eines standardessenziellen Patents im Rahmen ihrer Verpflichtung zur benachteiligungsfreien Linzenzerteilung; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts ...

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - Nach Auffassung von Generalanwalt Wathelet kann der Inhaber eines standardessenziellen Patents verpflichtet sein, einem Patentverletzer ein konkretes Lizenzangebot zu unterbreiten, bevor er eine Unterlassungsklage gegen ihn erhebt

  • heise.de (Pressebericht, 22.11.2014)

    EuGH könnte Rechte von Patentnutzern erweitern

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Inhaber eines standardessenziellen Patents kann verpflichtet sein, einem Patentverletzer ein konkretes Lizenzangebot zu unterbreiten, bevor er eine Unterlassungsklage gegen ihn erhebt

  • welt.de (Pressebericht, 20.11.2014)

    Handy-Bauer verlieren wohl wichtigste Patent-Waffe

  • juve.de (Kurzinformation)

    SEP-Klagen: Patentinhaber in der Bringschuld

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand

Besprechungen u.ä.

  • eisenfuhr.com PDF, S. 28 (Entscheidungsbesprechung)

    Huawei ./. ZTE

Sonstiges

  • mueller.legal (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Abgabe eines Lizenzangebotes vom Patentinhaber gegenüber dem Patentverletzer vor Erhebung einer Unterlassungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 82403
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-418/01

    DIE WEIGERUNG EINES UNTERNEHMENS IN BEHERRSCHENDER STELLUNG, EINE LIZENZ ZUR

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-170/13
    32 - Vgl. entsprechend Urteile Volvo (238/87, EU:C:1988:477, Rn. 8), RTE und ITP/Kommission (C-241/91 P und C-242/91 P, EU:C:1995:98, Rn. 33) und IMS Health (C-418/01, EU:C:2004:257, Rn. 34).

    44 - Urteile RTE und ITP/Kommission (EU:C:1995:98, Rn. 50 und 53 bis 56) (Weigerung, eine Lizenz im Bereich des Urheberrechts zu erteilen) und IMS Health (EU:C:2004:257, Rn. 35 und 36) (Weigerung, eine Lizenz zur Verwendung einer urheberrechtlich geschützten Bausteinstruktur zu erteilen).

    45 - Urteil IMS Health (EU:C:2004:257, Rn. 38).

  • EuGH, 06.12.2012 - C-457/10

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel des AstraZeneca-Konzerns zurück, der seine

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-170/13
    22 - Vgl. Urteile United Brands und United Brands Continentaal/Kommission (27/76, EU:C:1978:22, Rn. 65 und 66), Hoffmann-La Roche/Kommission (85/76, EU:C:1979:36, Rn. 38 und 39) und jüngst AstraZeneca/Kommission (C-457/10 P, EU:C:2012:770, Rn. 175), wonach eine beherrschende Stellung "eine wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens ist, die es in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Konkurrenten, seinen Kunden und letztlich den Verbrauchern gegenüber in nennenswertem Umfang unabhängig zu verhalten".

    26 - In Rn. 186 des Urteils AstraZeneca/Kommission (EU:C:2012:770) hat der Gerichtshof festgestellt, dass "zwar nicht angenommen werden könne, dass die bloße Inhaberschaft von Rechten des geistigen Eigentums eine beherrschende Stellung begründe, sie aber geeignet sei, unter bestimmten Umständen eine solche Stellung zu schaffen, insbesondere dadurch, dass das Unternehmen die Möglichkeit erhalte, einen wirksamen Wettbewerb auf dem Markt zu verhindern".

    43 - Urteil AstraZeneca/Kommission (EU:C:2012:770, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-170/13
    32 - Vgl. entsprechend Urteile Volvo (238/87, EU:C:1988:477, Rn. 8), RTE und ITP/Kommission (C-241/91 P und C-242/91 P, EU:C:1995:98, Rn. 33) und IMS Health (C-418/01, EU:C:2004:257, Rn. 34).

    44 - Urteile RTE und ITP/Kommission (EU:C:1995:98, Rn. 50 und 53 bis 56) (Weigerung, eine Lizenz im Bereich des Urheberrechts zu erteilen) und IMS Health (EU:C:2004:257, Rn. 35 und 36) (Weigerung, eine Lizenz zur Verwendung einer urheberrechtlich geschützten Bausteinstruktur zu erteilen).

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-170/13
    22 - Vgl. Urteile United Brands und United Brands Continentaal/Kommission (27/76, EU:C:1978:22, Rn. 65 und 66), Hoffmann-La Roche/Kommission (85/76, EU:C:1979:36, Rn. 38 und 39) und jüngst AstraZeneca/Kommission (C-457/10 P, EU:C:2012:770, Rn. 175), wonach eine beherrschende Stellung "eine wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens ist, die es in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Konkurrenten, seinen Kunden und letztlich den Verbrauchern gegenüber in nennenswertem Umfang unabhängig zu verhalten".

    48 - Vgl. auch Urteil United Brands und United Brands Continentaal/Kommission (EU:C:1978:22, Rn. 182 und 183).

  • EuGH, 05.10.1988 - 238/87

    Volvo / Veng

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-170/13
    In Rn. 9 seines Urteils Volvo (EU:C:1988:477) hat der Gerichtshof festgestellt, dass "die Ausübung des ausschließlichen Rechts durch den Inhaber eines Musters für Kraftfahrzeugkarosserieteile gemäß Artikel [102 AEUV] verboten sein kann, wenn sie bei einem Unternehmen, das eine beherrschende Stellung einnimmt, zu bestimmten missbräuchlichen Verhaltensweisen führt, etwa der willkürlichen Weigerung, unabhängige Reparaturwerkstätten mit Ersatzteilen zu beliefern, der Festsetzung unangemessener Ersatzteilpreise oder der Entscheidung, für ein bestimmtes Modell keine Ersatzteile mehr herzustellen, obwohl noch viele Fahrzeuge dieses Modells verkehren, sofern diese Verhaltensweisen geeignet sind, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen".

    32 - Vgl. entsprechend Urteile Volvo (238/87, EU:C:1988:477, Rn. 8), RTE und ITP/Kommission (C-241/91 P und C-242/91 P, EU:C:1995:98, Rn. 33) und IMS Health (C-418/01, EU:C:2004:257, Rn. 34).

  • EuGH, 31.10.1974 - 15/74

    Centrafarm BV u.a. / Sterling Drug

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-170/13
    33 - Nach ständiger Rechtsprechung lässt sich der wesentliche Gegenstand eines Patents dahin kennzeichnen, dass der Inhaber zum Ausgleich für seine schöpferische Erfindertätigkeit das ausschließliche Recht erlangt, gewerbliche Erzeugnisse herzustellen und in den Verkehr zu bringen, mithin die Erfindung entweder selber oder im Wege der Lizenzvergabe an Dritte zu verwerten, und dass er ferner das Recht erlangt, sich gegen jegliche Zuwiderhandlung zur Wehr zu setzen (vgl. Urteile Centrafarm und de Peijper, 15/74, EU:C:1974:114, Rn. 9, und Football Association Premier League u. a., C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631, Rn. 107).
  • EuGH, 13.12.1979 - 44/79

    Hauer / Land Rheinland-Pfalz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-170/13
    Vgl. entsprechend Urteil Hauer (44/79, EU:C:1979:290, Rn. 17 bis 30).
  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-170/13
    Vgl. Urteile Nederlandsche Banden-Industrie-Michelin/Kommission (322/81, EU:C:1983:313, Rn. 57) und Post Danmark (C-209/10, EU:C:2012:172, Rn. 21 bis 23).
  • EuGH, 03.03.1988 - 434/85

    Allen & Hanburys / Generics

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-170/13
    39 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Allen & Hanburys (434/85, EU:C:1988:109, Rn. 4), das die Tragweite von Section 46 des UK Patent Act 1977 erläutert.
  • EuGH, 26.11.1998 - C-7/97

    DIE WEIGERUNG VON MEDIAPRINT, DIE TAGESZEITUNG "DER STANDARD" IN IHR

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-170/13
    Vgl. auch Urteil Bronner (C-7/97, EU:C:1998:569, Rn. 39 und 40) (Weigerung eines Presseunternehmens, den Vertrieb einer Konkurrenztageszeitung in das eigene Hauszustellungssystem aufzunehmen).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-385/07

    Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland / Kommission - Rechtsmittel -

  • EuGH, 20.05.2010 - C-160/09

    Ioannis Katsivardas - Nikolaos Tsitsikas - Verordnung (EWG) Nr. 1591/84 -

  • EuGH, 04.10.2011 - C-403/08

    Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das

  • EuGH, 27.03.2012 - C-209/10

    Post Danmark - Art. 82 EG - Postunternehmen in beherrschender Stellung, das

  • EuGH, 27.03.2014 - C-314/12

    Einem Anbieter von Internetzugangsdiensten kann aufgegeben werden, für seine

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2000 - C-344/98

    Masterfoods und HB

  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Orange-Book-Standard

  • EuGH, 21.02.1973 - 6/72

    Europemballage Corporation und Continental Can Company / Kommission

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

  • EuGH, 15.10.2009 - C-138/08

    Hochtief und Linde-Kca-Dresden - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge -

  • EuGH, 04.06.2013 - C-300/11

    Einem Betroffenen ist der wesentliche Inhalt der Begründung einer Entscheidung

  • BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17

    FRAND-Einwand - FRAND-Bedinungen, besondere Verhaltenspflichten eines

    Dies kann sich insbesondere in Fällen auswirken, in denen der Verletzer versucht, den Abschluss von Verhandlungen so lange hinauszuzögern, bis das Patent abgelaufen ist ("patent hold-out" oder "reverse patent hold-up", vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 20. November 2014 - C-170/13, juris Rn. 42).

    Daher genügt es nach dem ersten Hinweis zur Begründung weiterer Verpflichtungen des marktbeherrschenden Patentinhabers nicht, wenn der Verletzer sich daraufhin lediglich bereit zeigt, den Abschluss eines Lizenzvertrages zu erwägen oder in Verhandlungen darüber einzutreten, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vertragsschluss für ihn in Betracht komme (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 20. November 2014 - C-170/13 Rn. 50).

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

    Selbst ein standardessentielles Patent ("SEP") begründet als solches zutreffender Auffassung nach noch keine hinreichende Bedingung für eine Marktbeherrschung; auf die Standardessentialität allein ist nicht einmal eine (widerlegliche) Vermutung zu stützen, dass der SEP-Inhaber wirksamen Wettbewerb gerade deshalb verhindern kann, weil das SEP aufgrund der Standardessentialität benutzt werden muss, um mit dem Standard kompatible Produkte erzeugen zu können (LG Düsseldorf BeckRS 2016, 08379; Kühnen, a.a.O., Kap. E. Rn. 209; de Bronett, a.a.O., § 22 Rn. 27; Müller, GRUR 2012, 686; a.A. scheinbar Schlussanträge Generalanwalt Wathelet v. 20.11.2014 in der Sache C-170/13 Rn. 57 = BeckRS 2014, 82403; EuGH a.a.O. Rn. 43 hat die Frage offen gelassen, weil die Marktbeherrschung im vorgelegten Einzelfall unstreitig und daher nicht Gegenstand der Vorlage-Fragen war).

    Das Lizenzangebot des Patentinhabers muss grundsätzlich vorprozessual erfolgen, um einem möglichen Missbrauchseinwand gegenüber der Klageerhebung die Grundlage entziehen zu können (s. insbesondere den Berichtigungsbeschluss des EuGH in der Sache C-170/13 REC).

  • OLG Karlsruhe, 31.05.2016 - 6 U 55/16

    Zwangsvollstreckung aufgrund eines Patentverletzungsverfahrens: Einstweilige

    Nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs in der Sache "Huawei/ZTE" (Urt. v. 16.07.2015 i.d.F. des Berichtigungsbeschlusses vom 15.12.2015, C-170/13, GRUR 2015, 764) ist Art. 102 AEUV dahin auszulegen, dass der Inhaber eines für einen von einer Standardisierungsorganisation normierten standardessenziellen Patents, der sich gegenüber dieser Organisation unwiderruflich verpflichtet hat, jedem Dritten eine Lizenz zu fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien Bedingungen (sog. FRAND-Bedingungen [fair, reasonable and non-discriminatory]) zu erteilen, seine marktbeherrschende Stellung nicht im Sinne dieser Vorschrift dadurch missbraucht, dass er eine Patentverletzungsklage auf Unterlassung der Beeinträchtigung seines Patents oder auf Rückruf der Produkte, für deren Herstellung dieses Patent benutzt wurde, erhebt, wenn.

    Während dies für die Kommission eine tragende Erwägung für die Bejahung eines Missbrauchs gewesen sein dürfte (vgl. dazu Schlussanträge des Generalanwalts vom 20.11.2014, Rs. C-170/13 Rn. 102, curia.europa.eu/juris), scheint der EuGH die Wettbewerbsbeschränkung nur darin begründet zu sehen, dass die Klagen auf Unterlassung und Rückruf geeignet sind, zu verhindern, dass von Wettbewerbern hergestellte Produkte, die dem betreffenden Standard entsprechen, auf den Markt gelangen oder auf dem Markt bleiben (EuGH aaO. Rn. 73).

    Dazu könnte er veranlasst gewesen sein, nachdem der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen darauf hingewiesen hat, dass auch die Drohung mit einer Unterlassungsklage den Verlauf der Lizenzverhandlungen beeinflussen und zu Lizenzbedingungen führen kann, die keine FRAND-Bedingungen sind (Schlussanträge des Generalanwalts vom 20.11.2014, Rs. C-170/13 Rn. 102 Fn. 29 aaO.).

  • LG Düsseldorf, 11.07.2018 - 4c O 81/17

    Bestimmung des Schutzbereichs des Klagepatents mit der Bezeichnung

    Selbst ein standardessentielles Patent ("SEP") als solches begründet nach zutreffender Auffassung noch keine hinreichende Bedingung für eine Marktbeherrschung; auf die Standardessentialität allein ist nicht einmal eine (widerlegliche) Vermutung zu stützen, dass der SEP-Inhaber wirksamen Wettbewerb gerade deshalb verhindern kann, weil das SEP aufgrund der Standardessentialität benutzt werden muss, um mit dem Standard kompatible Produkte erzeugen zu können (LG Düsseldorf; Urt. v. 13. Juli 2017, Az. 4a O 16/16, BeckRS 2017, 129534; Kühnen, a.a.O., Kap. E, Rn. 220; de Bronett, a.a.O., § 22, Rn. 27; Müller, GRUR 2012, 686; a.A. scheinbar Schlussanträge Generalanwalt Wathelet v. 20. November 2014 in der Sache C-170/13 Rn. 57 = BeckRS 2014, 82403; EuGH a.a.O., Rn. 43 hat die Frage offen gelassen, weil die Marktbeherrschung im vorgelegten Einzelfall unstreitig und daher nicht Gegenstand der Vorlagefragen war).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 120/14

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Verfahren zur Verbesserung

    In diesem Sinne mag auch die Äußerung des Generalanwalts Wathelet zu verstehen sein, der in seinen Schlussanträgen darauf hingewiesen hat, dass das Gericht über die Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu wachen habe (Schlussanträge des Generalanwaltes Melchior Wathelet vom 20.11.2014 in der Rechtssache C-170/13, dort Ziffer 101).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 49/14
    In diesem Sinne mag auch die Äußerung des Generalanwalts RR zu verstehen sein, der in seinen Schlussanträgen darauf hingewiesen hat, dass das Gericht über die Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu wachen habe (Schlussanträge des Generalanwaltes Melchior RR vom 20.11.2014 in der Rechtssache C-170/13, dort Ziffer 101).
  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 44/18

    Decodierverfahren für Datensignale

    Selbst ein standardessentielles Patent ("SEP") als solches begründet noch keine hinreichende Bedingung für eine Marktbeherrschung; auf die Standardessentialität allein ist nicht einmal eine (widerlegliche) Vermutung zu stützen, dass der SEP-Inhaber wirksamen Wettbewerb gerade deshalb verhindern kann, weil das SEP aufgrund der Standardessentialität benutzt werden muss, um mit dem Standard kompatible Produkte erzeugen zu können (LG Düsseldorf, Urt. v. 13. Juli 2017, Az. 4a O 16/16, BeckRS 2017, 129534; Kühnen, a.a.O., Kap. E, Rn. 231; de Bronett, in Wiedemann, a.a.O., § 22, Rn. 27; Müller, GRUR 2012, 686; a.A. scheinbar Schlussanträge Generalanwalt Wathelet v. 20. November 2014 in der Sache C-170/13 Rn. 57 = BeckRS 2014, 82403; EuGH, Rechtssache Huawei/ZTE, Az. C-170/13, Urt. v. 16. Juli 2015 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 15. Dezember 2015, GRUR 2015, 764, nachfolgend EuGH-Urteil a.a.O., Rn. 43 hat die Frage offengelassen, weil die Marktbeherrschung im vorgelegten Einzelfall unstreitig und daher nicht Gegenstand der Vorlagefragen war).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 122/14

    Bereits bloße Bewerbung eines Produkts im Internet mit Links zum Konzern ist

    In diesem Sinne mag auch die Äußerung des Generalanwalts Wathelet zu verstehen sein, der in seinen Schlussanträgen darauf hingewiesen hat, dass das Gericht über die Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu wachen habe (Schlussanträge des Generalanwaltes Melchior Wathelet vom 20.11.2014 in der Rechtssache C-170/13, dort Ziffer 101).
  • LG Düsseldorf, 21.12.2021 - 4c O 42/20

    Decodierer zur Bildrekonstruktion

    Die Inhaberschaft eines standardessentielles Patent ("SEP") als solches begründet noch keine hinreichende Bedingung für eine Marktbeherrschung und begründet insbesondere keine widerlegbare Vermutung, dass der SEP-Inhaber wirksamen Wettbewerb gerade deshalb verhindern kann, weil das SEP aufgrund der Standardessentialität benutzt werden muss, um mit dem Standard kompatible Produkte erzeugen zu können (LG Düsseldorf, Urt. v. 13. Juli 2017, Az. 4a O 16/16, BeckRS 2017, 129534; Kühnen, a.a.O., Kapitel E, Rn. 231; Müller, GRUR 2012, 686; a.A. scheinbar Schlussanträge Generalanwalt Wathelet v. 20. November 2014 in der Sache C-170/13 Rn. 57 = BeckRS 2014, 82403; EuGH-Urteil, Rn. 43 hat die Frage offengelassen, weil die Marktbeherrschung im vorgelegten Einzelfall unstreitig und daher nicht Gegenstand der Vorlagefragen war).
  • LG Düsseldorf, 11.07.2018 - 4c O 77/17

    Bestimmen des Schutzbereichs des Klagepatents mit der Bezeichnung

    Selbst ein standardessentielles Patent ("SEP") als solches begründet nach zutreffender Auffassung noch keine hinreichende Bedingung für eine Marktbeherrschung; auf die Standardessentialität allein ist nicht einmal eine (widerlegliche) Vermutung zu stützen, dass der SEP-Inhaber wirksamen Wettbewerb gerade deshalb verhindern kann, weil das SEP aufgrund der Standardessentialität benutzt werden muss, um mit dem Standard kompatible Produkte erzeugen zu können (LG Düsseldorf, Urt. v. 13. Juli 2017, Az. 4a O 16/16, BeckRS 2017, 129534; Kühnen, a.a.O., Kap. E, Rn. 220; de Bronett, a.a.O., § 22, Rn. 27; Müller, GRUR 2012, 686; a.A. scheinbar Schlussanträge Generalanwalt Wathelet v. 20. November 2014 in der Sache C-170/13 Rn. 57 = BeckRS 2014, 82403; EuGH a.a.O., Rn. 43 hat die Frage offen gelassen, weil die Marktbeherrschung im vorgelegten Einzelfall unstreitig und daher nicht Gegenstand der Vorlagefragen war).
  • LG Düsseldorf, 08.01.2019 - 4c O 12/17

    Schutzfähigkeit und Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung

  • LG Düsseldorf, 21.12.2018 - 4c O 3/17

    Feststellung der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach wegen Verletzung des

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 123/14

    Auskunftserteilung bzgl. Angebots von mobilen Endgeräten zur Verwendung in einem

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-567/14

    Genentech

  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 69/18

    Decodierverfahren für Videosignale

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 157/14

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Selbstkonfiguration und

  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 56/18

    Decodierer

  • LG Düsseldorf, 11.07.2018 - 4c O 72/17

    Schutzfähigkeit und Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 52/14
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 51/14
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 156/14
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 154/14
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 267/13
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