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   OLG Karlsruhe, 16.12.2014 - 1 (8) SsRs 662/14, 1 (8) SsRs 662/14 - AK 233/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,42305
OLG Karlsruhe, 16.12.2014 - 1 (8) SsRs 662/14, 1 (8) SsRs 662/14 - AK 233/14 (https://dejure.org/2014,42305)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.12.2014 - 1 (8) SsRs 662/14, 1 (8) SsRs 662/14 - AK 233/14 (https://dejure.org/2014,42305)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - 1 (8) SsRs 662/14, 1 (8) SsRs 662/14 - AK 233/14 (https://dejure.org/2014,42305)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Entbindungsantrag, Mitwirkungspflicht, Betroffener

  • openjur.de

    Mitwirkungspflicht des Betroffenen beim Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung

  • IWW
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Mitwirkungspflicht des Betroffenen beim Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Mitwirkungspflicht des Betroffenen im Bußgeldverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Persönliches Erscheinen in der Hauptverhandlung - und der mißverstandene Entbindungsantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 407
  • BeckRS 2015, 707
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 21.10.1998 - 1 ObOWi 545/98

    Darlegung der Entschuldigungsgründe für das Ausbleiben des Betroffenen im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2014 - 1 (8) SsRs 662/14
    Soweit auf den vorangegangenen Schriftsatz vom 10.7.2014 verwiesen wird, sprachen allerdings die darin enthaltenen Ausführungen für eine solche Auslegung, nachdem der Betroffene darin erklärt hatte, alles von seiner Seite für erforderlich Gehaltene vorgetragen zu haben, auf dieser Grundlage mit einer Entscheidung des Gerichts einverstanden zu sein und unter keinen Umständen an der Hauptverhandlung teilnehmen zu wollen (vgl. dazu BayObLGSt 1998, 179).
  • OLG Brandenburg, 13.05.2009 - 1 Ss OWi 68 Z/09

    Bußgeldverfahren: Fortwirkung der Entscheidung des Gerichts über den Antrag auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2014 - 1 (8) SsRs 662/14
    Weiter ist zu berücksichtigen, dass nach einer Verlegung der Hauptverhandlung ein zuvor gestellter Entbindungsantrag nicht fortwirkt (OLG Jena VRS 117, 342; OLG Brandenburg VRS 116, 276; Seitz a.a.O., § 73 Rn. 5 m.w.N.).
  • OLG Celle, 09.10.1992 - 2 Ss OWi 369/92
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2014 - 1 (8) SsRs 662/14
    Der verfassungsrechtliche Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist allerdings nicht nur verletzt, wenn einem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt wird, sich zu allen entscheidungserheblichen und für ihn nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (vgl. Seitz in Göhler, OWiG, 16. Auflage 2012, § 80 Rn. 16 a m.w.N.), sondern auch dann, wenn das Gericht den Sachvortrag einer Partei aus unzulässigen verfahrensrechtlichen Gründen nicht zur Kenntnis nimmt (OLG Celle DAR 1993, 73; OLG Köln NStZ-RR 1998, 345).
  • OLG Hamm, 02.02.2005 - 2 Ss OWi 803/04

    Entbindung vom persönlichen Erscheinen; Verlegungsantrag; Umdeutung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2014 - 1 (8) SsRs 662/14
    Davon abzugrenzen ist jedoch der Antrag auf Terminverlegung (OLG Hamm VRS 108, 274).
  • OLG Jena, 09.06.2009 - 1 Ss 101/09

    Umfang der Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2014 - 1 (8) SsRs 662/14
    Weiter ist zu berücksichtigen, dass nach einer Verlegung der Hauptverhandlung ein zuvor gestellter Entbindungsantrag nicht fortwirkt (OLG Jena VRS 117, 342; OLG Brandenburg VRS 116, 276; Seitz a.a.O., § 73 Rn. 5 m.w.N.).
  • OLG Köln, 17.07.1998 - Ss 351/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2014 - 1 (8) SsRs 662/14
    Der verfassungsrechtliche Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist allerdings nicht nur verletzt, wenn einem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt wird, sich zu allen entscheidungserheblichen und für ihn nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (vgl. Seitz in Göhler, OWiG, 16. Auflage 2012, § 80 Rn. 16 a m.w.N.), sondern auch dann, wenn das Gericht den Sachvortrag einer Partei aus unzulässigen verfahrensrechtlichen Gründen nicht zur Kenntnis nimmt (OLG Celle DAR 1993, 73; OLG Köln NStZ-RR 1998, 345).
  • OLG Karlsruhe, 09.04.2015 - 2 (7) SsRs 76/15

    Bußgeldverfahren: Abwesenheitsverhandlung nach Verlegung des Termins bei

    Nimmt er diese nicht wahr, muss er sich an seinem Antrag festhalten lassen (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.02.2014 - 3 (5) SsRs 660/13; OLG Karlsruhe, BeckRS 2015, 00707 [ebenfalls jeweils zu § 73 Abs. 2 OWiG bei Anträgen desselben Verteidigers mit etwas abweichenden Textvariationen]).
  • OLG Karlsruhe, 02.08.2016 - 3 (4) SsRs 350/16

    Zur Entbindung des Betroffenen von der Anwesenheitspflicht in der

    Diese sind auch dann gegeben, wenn das Gericht einen Antrag des Betroffenen, ihn gemäß § 73 Abs. 2 OWiG von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen zu entbinden, rechtsfehlerhaft abgelehnt oder nicht beschieden hat (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 2015, 407 m.w.N.).
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