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   OLG München, 07.03.2013 - 29 U 3359/12   

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OLG München, 07.03.2013 - 29 U 3359/12 (https://dejure.org/2013,6590)
OLG München, Entscheidung vom 07.03.2013 - 29 U 3359/12 (https://dejure.org/2013,6590)
OLG München, Entscheidung vom 07. März 2013 - 29 U 3359/12 (https://dejure.org/2013,6590)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • BeckRS 2015, 3056
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 14.12.2012 - 6 U 108/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Augen-Laserbehandlungen zum Pauschalpreis

    Auszug aus OLG München, 07.03.2013 - 29 U 3359/12
    - Seite 5 - Die §§ 1 ff. GOZ stellen Marktverhaltensregelungen (auch) im Interesse der Mitbewerber im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar, die als Mindestpreisvorschriften einen ruinösen Preiswettbewerb verhindern und gleichzeitig gleiche rechtliche Voraussetzungen für alle Wettbewerber auf dem Markt schaffen sollen (Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 4 Rn. 11.139, für die GOÄ auch Rn. 10.202 und OLG Köln WRP 2013, 372, 373 Tz. 13).

    - Seite 6 - c) Soweit es sich bei dem dem Angebot gegenübergestellten Preis um den vom Beklagten zuvor verlangten Pauschalpreis handeln sollte und die angesprochenen Verkehrskreise dies auch so verstehen sollten (vgl. OLG Köln WRP 2013, 372, 374 Tz. 21), ergibt sich der Unterlassungsanspruch aus §§ 8 Abs. 1,3, 5 Abs. 18.1in Verbindung mit Abs. 4 UWG.

  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 167/01

    Arztwerbung im Internet

    Auszug aus OLG München, 07.03.2013 - 29 U 3359/12
    Die Grenze zwischen angemessener Information und berufswidriger Werbung ist dabei unter Berücksichtigung dessen zu bestimmen, dass die für Ärzte bestehende Beschränkung des Werberechts eine Verfälschung des ärztlichen Berufsbildes verhindern soll, die einträte, wenn der Arzt die in der Wirtschaft üblichen Werbemethoden verwendete (BGH GRUR 2004, 164, - Arztwerbung im Internet, BVerfGE 33, 125, 170; BVerfGE 85, 248, 260).

    Das Verbot berufswidriger Werbung des § 21 Abs. 1 BOZ beugt da- mit einer gesundheitspolitisch unerwünschten Kommerzialisierung des Arztberufs vor (vgl. BGH GRUR 2004, 164, Arztwerbung im Internet, BVerfGE 85 "248, 260).

  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus OLG München, 07.03.2013 - 29 U 3359/12
    Hinter diesem Zweck - Seite 7 - steht das Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung (BVerfGE 71, 162, 174).
  • LG Köln, 08.05.2012 - 33 O 535/11

    Augenlaserbehandlung für 999 EUR

    Auszug aus OLG München, 07.03.2013 - 29 U 3359/12
    Die ohne Rücksicht auf den Einzelfall angebotenen Pauschalpreise des Beklagten verstoßen gegen die in § 5 Abs. 2 GOZ für Zahnarztleistungen vorgeschriebenen Entgeltkriterien, da sie die individuellen Umstände der jeweiligen Behandlung nicht berücksichtigen (vgl. LG Köln BeckRS 2012, 16097; OLG Köln a.a.O. Tz. 14).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

    Auszug aus OLG München, 07.03.2013 - 29 U 3359/12
    Zwar ist eine alternative Klagehäufung, bei der der Kläger ein Klagebegehren aus mehreren Streitgegenständen herleitet und dem Gericht die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt, unzulässig (BGHZ 189, 56, Rn. 8 - TÜV I, BGH GRUR 2011, 1043 Rn. 37 - TÜV ID. Jedoch stellen die verschiedenen Gründe, die nach Auffassung des Klägers jeweils einzeln den geltend gemachten Unterlassungsanspruch rechtfertigen, keine separaten Streitgegenstände dar. Der Streitgegenstand wird bestimmt durch die mit dem Klageantrag begehrte Rechtsfolge und den zu Grunde liegenden Lebenssachverhalt (Beck OK, ZPO, 7. Aufl. § 253 Rn. 51; BGH NJW 2010, 2210 Rn. 10).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus OLG München, 07.03.2013 - 29 U 3359/12
    Die Grenze zwischen angemessener Information und berufswidriger Werbung ist dabei unter Berücksichtigung dessen zu bestimmen, dass die für Ärzte bestehende Beschränkung des Werberechts eine Verfälschung des ärztlichen Berufsbildes verhindern soll, die einträte, wenn der Arzt die in der Wirtschaft üblichen Werbemethoden verwendete (BGH GRUR 2004, 164, - Arztwerbung im Internet, BVerfGE 33, 125, 170; BVerfGE 85, 248, 260).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG München, 07.03.2013 - 29 U 3359/12
    Zwar ist eine alternative Klagehäufung, bei der der Kläger ein Klagebegehren aus mehreren Streitgegenständen herleitet und dem Gericht die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt, unzulässig (BGHZ 189, 56, Rn. 8 - TÜV I, BGH GRUR 2011, 1043 Rn. 37 - TÜV ID. Jedoch stellen die verschiedenen Gründe, die nach Auffassung des Klägers jeweils einzeln den geltend gemachten Unterlassungsanspruch rechtfertigen, keine separaten Streitgegenstände dar. Der Streitgegenstand wird bestimmt durch die mit dem Klageantrag begehrte Rechtsfolge und den zu Grunde liegenden Lebenssachverhalt (Beck OK, ZPO, 7. Aufl. § 253 Rn. 51; BGH NJW 2010, 2210 Rn. 10).
  • BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 407/11

    Zulässigkeit der Werbung für Arztpraxis mit interessengerechter und

    Auszug aus OLG München, 07.03.2013 - 29 U 3359/12
    Für interessengerechte und sachangemessene, insbesondere das notwendige Vertrauensverhältnis zu Patienten nicht gefährdende Informationen, die keinen Irrtum erregen, muss dagegen im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (BVerfG NJW 2011, 3147 Rz. 21 - Zahnärztehaus).
  • LG München I, 18.07.2012 - 37 O 28484/11
    Auszug aus OLG München, 07.03.2013 - 29 U 3359/12
    Das Urteil des LG München I vom 18.07.2012 - 37 O 28484/11 wird aufgehoben.
  • BGH, 05.11.2009 - IX ZR 239/07

    Bestimmung des Streitwertes einer Klage in Abhängigkeit von den späteren

    Auszug aus OLG München, 07.03.2013 - 29 U 3359/12
    Zwar ist eine alternative Klagehäufung, bei der der Kläger ein Klagebegehren aus mehreren Streitgegenständen herleitet und dem Gericht die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt, unzulässig (BGHZ 189, 56, Rn. 8 - TÜV I, BGH GRUR 2011, 1043 Rn. 37 - TÜV ID. Jedoch stellen die verschiedenen Gründe, die nach Auffassung des Klägers jeweils einzeln den geltend gemachten Unterlassungsanspruch rechtfertigen, keine separaten Streitgegenstände dar. Der Streitgegenstand wird bestimmt durch die mit dem Klageantrag begehrte Rechtsfolge und den zu Grunde liegenden Lebenssachverhalt (Beck OK, ZPO, 7. Aufl. § 253 Rn. 51; BGH NJW 2010, 2210 Rn. 10).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • OLG Frankfurt, 21.07.2016 - 6 U 136/15

    Wettbewerbsverstoß durch Angebot von Zahnreinigungs- und Bleachingleistungen zum

    Das OLG München (Urteil vom 07.03.2013 - 29 U 3359/12 = BeckRS 2015, 03056) sowie das Landgericht Köln (Urteile vom 21.06.2012, Az. 31 O 25/12 und 31 O 767/11 = ZMGR 2012, 362) haben bereits ausdrücklich festgestellt, dass Festpreisangebote für kosmetische Zahnreinigungen gegen § 5 Abs. 2 Satz 1 GOZ verstoßen.
  • LG Bonn, 13.02.2019 - 9 O 308/18
    So ist z.B. auch die Vereinbarung einer Pauschalvergütung unzulässig (OLG Frankfurt GRUR-RR 2016, 460: Bleaching; OLG München BeckRS 2015, 03056: kosmetische Zahnreinigung; LG Berlin WRP 2013, 241: Festpreise für Zahnreinigung, kieferorthopädische Zahnkorrektur, Implantatversorgung, Zahnfüllung aus Composit; LG Bonn WRP 2012, 110: Pauschalpreis für Zahnimplantate; BR-Drs. 276/87, 58; Zuck MedR 2012, 436; Liebold/Raff/Wissing Rn. 3).
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