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   BGH, 24.02.2015 - 1 StR 245/09   

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https://dejure.org/2015,5191
BGH, 24.02.2015 - 1 StR 245/09 (https://dejure.org/2015,5191)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2015 - 1 StR 245/09 (https://dejure.org/2015,5191)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2015 - 1 StR 245/09 (https://dejure.org/2015,5191)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 33 Abs. 1 RVG; § 2 Abs. 1 RVG; Nr. 4142 VV
    Gerichtliche Festsetzung des für die Rechtsanwaltsvergütung maßgeblichen Gegenstandswerts (Verfahrensgebühr für rechtsanwaltliche Tätigkeit in Bezug auf Einziehung oder verwandte Maßnahmen: Berechnung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 RVG, § 33 Abs 1 RVG, Nr 4142 RVG-VV, § 73a StGB
    Rechtsanwaltsvergütung im Strafverfahren: Gegenstandswert der Verteidigertätigkeit bei Abwehr der Revision wegen Nichtanordnung des Verfalls von Wertersatz

  • IWW

    § 400 Abs. 1 AktG, § 331 Abs. 1 Nr. 1 HGB, § 73a StGB, § 32 Abs. 2 RVG, § 442 StPO, § 33 Abs. 1, § 2 Abs. 1 RVG, RVG 4142

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zur unrichtigen Darstellung der Verhältnisse einer Kapitalgesellschaft im Jahresabschluss

  • rewis.io

    Rechtsanwaltsvergütung im Strafverfahren: Gegenstandswert der Verteidigertätigkeit bei Abwehr der Revision wegen Nichtanordnung des Verfalls von Wertersatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe zur unrichtigen Darstellung der Verhältnisse einer Kapitalgesellschaft im Jahresabschluss

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der angestrebte Verfall von Wertersatz - und die Festsetzung des Gegenstandswerts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 159
  • BeckRS 2015, 5460
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.04.2014 - 1 StR 53/13

    Gegenstandswertfestsetzung (Verfall)

    Auszug aus BGH, 24.02.2015 - 1 StR 245/09
    Der vom Senat nach § 33 Abs. 1, § 2 Abs. 1 RVG festzusetzende Gegenstandswert für die Tätigkeit des Verteidigers im Revisionsverfahren bemisst sich insoweit - nicht anders als für den Vertreter eines Verfallsbeteiligten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. April 2014 - 1 StR 245/09 und 1 StR 53/13 sowie vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 166/07) - nach dem wirtschaftlichen Interesse an der Abwehr der Revision der Staatsanwaltschaft, soweit diese das Unterlassen einer Verfallsanordnung beanstandet hat.

    Der Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob dieser Umstand überhaupt zu einer Minderung des Gegenstandswerts führen könnte (ebenfalls offengelassen in BGH, Beschlüsse vom 30. April 2014 - 1 StR 245/09 und 1 StR 53/13 sowie vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 166/07; vgl. aber auch BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 5 StR 225/06).

  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 166/07

    Festsetzung des Gegenstandswertes für die Tätigkeit des Vertreters der

    Auszug aus BGH, 24.02.2015 - 1 StR 245/09
    Der vom Senat nach § 33 Abs. 1, § 2 Abs. 1 RVG festzusetzende Gegenstandswert für die Tätigkeit des Verteidigers im Revisionsverfahren bemisst sich insoweit - nicht anders als für den Vertreter eines Verfallsbeteiligten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. April 2014 - 1 StR 245/09 und 1 StR 53/13 sowie vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 166/07) - nach dem wirtschaftlichen Interesse an der Abwehr der Revision der Staatsanwaltschaft, soweit diese das Unterlassen einer Verfallsanordnung beanstandet hat.

    Der Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob dieser Umstand überhaupt zu einer Minderung des Gegenstandswerts führen könnte (ebenfalls offengelassen in BGH, Beschlüsse vom 30. April 2014 - 1 StR 245/09 und 1 StR 53/13 sowie vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 166/07; vgl. aber auch BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 5 StR 225/06).

  • BGH, 24.03.2009 - 5 StR 225/06

    Gegenstandswert für die Tätigkeit des Vertreters der Verfallsbeteiligten im

    Auszug aus BGH, 24.02.2015 - 1 StR 245/09
    Der Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob dieser Umstand überhaupt zu einer Minderung des Gegenstandswerts führen könnte (ebenfalls offengelassen in BGH, Beschlüsse vom 30. April 2014 - 1 StR 245/09 und 1 StR 53/13 sowie vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 166/07; vgl. aber auch BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 5 StR 225/06).
  • BGH, 08.11.2018 - III ZR 191/17

    Gebühr des Strafverteidigers: Gegenstandswert für eine zusätzliche

    Nur soweit der zu sichernde Anspruch werthaltig ist und eine Befriedigung des Arrestgläubigers erwarten lässt, ist er im Rahmen der Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG aF der Bemessung des Gegenstandswerts zugrunde zu legen (vgl. OLG Köln, BeckRS 2007, 16796; BeckOK RVG/Knaudt aaO; siehe auch BGH, Beschlüsse 14. Dezember 2006 - 5 StR 119/05, NStZ 2007, 341 und vom 24. März 2009 - 5 StR 225/06, BeckRS, 10085 zur Berücksichtigung der Durchsetzbarkeit/Werthaltigkeit einer Verfallsanordnung bei der Festsetzung des Gegenstandswerts; diese Frage offenlassend BGH, Beschlüsse vom 30. April 2014 - 1 StR 53/13, BeckRS 2014, 11495 Rn. 3; vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 166/07, BeckRS 2014, 19390 und vom 24. Februar 2015 - 1 StR 245/09, BeckRS 2015, 05460 Rn. 7).
  • BGH, 08.03.2018 - 3 StR 163/15

    Antrag des Rechtsanwalts auf Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen

    Der vom Senat nach § 33 Abs. 1, § 2 Abs. 1 RVG festzusetzende Gegenstandswert für die Tätigkeit des Verteidigers im Revisionsverfahren bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Interesse an der Abwehr der Revision der Staatsanwaltschaft, soweit diese das Unterlassen der Feststellung beanstandet hat (vgl. für den Verfall BGH, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 1 StR 245/09, juris Rn. 5).
  • OLG Rostock, 07.06.2018 - 20 Ws 42/18

    Verteidigerkosten: Gegenstandswert anwaltlicher Tätigkeit im Beschwerdeverfahren

    Im Ergebnis dessen hat der den Gesamtbetrag der tatsächlich erfolgten - werthaltigen - Pfändungen übersteigende Arrestbetrag bei der Bestimmung des Gegenstandswerts unberücksichtigt zu bleiben (jeweils offengelassen in BGH, Beschlüsse vom 30.04.2014 - 1 StR 53/13 -, Rdz. 3 in juris; vom 07.10.2014 - 1 StR 166/07 -, Rdz. 4 in juris; vom 24. Februar 2015 - 1 StR 245/09 -, Rdz. 7 in juris und vom 30.04.2014 - 1 StR 245/09 Rdz. 3 in juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 5 StR 225/06 -, juris).
  • BGH, 29.11.2018 - 3 StR 625/17

    Wertfestsetzung für den Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit (auf die Einziehung

    Nach Nr. 4142 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG (VV) fällt eine besondere Verfahrensgebühr als Wertgebühr an, wenn der Rechtsanwalt eine auf die Einziehung und verwandte Maßnahmen bezogene Tätigkeit für den Beschuldigten ausübt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2015 - 1 StR 245/09, juris Rn. 4; vom 8. März 2018 - 3 StR 163/15, NStZ-RR 2018, 231; Mayer/Kroiß/Kroiß, RVG, 7. Aufl., VV 4141 - 4147 Rn. 16 f.; Bischof/Jungbauer/Kerber/Uher, RVG, 8. Aufl., VV 4100 - 4304 Rn. 121; Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 23. Aufl., VV 4142 Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2017 - 1 U 203/15

    Ersatz von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit Vollziehung dinglichen Arrests

    Dem steht nicht entgegen, dass der BGH mit Beschluss vom 24.2.2015 (1 StR 245/09) den Gegenstandswert für eine Gebühr aus Nr. 4142 VV RVG nach der Höhe der durch die Staatsanwaltschaft verfolgten Verfallsanordnung bemessen hat.
  • BGH, 22.05.2019 - 1 StR 471/18

    Festsetzung des Gegenstandswerts anwaltlicher Tätigkeit

    Es kommt daher nicht darauf an, dass wegen der Vermögenslosigkeit der Angeklagten K. erhebliche Zweifel an der Werthaltigkeit der Einziehungsforderung bestehen (offengelassen in BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2015 - 1 StR 245/09 Rn. 7; vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 166/07 Rn. 3 f. und vom 30. April 2014 - 1 StR 245/09 Rn. 3; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 5 StR 225/06 Rn. 1).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2017 - 1 U 203/17

    Ersatz von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit Vollziehung dinglichen

    Dem steht nicht entgegen, dass der BGH mit Beschluss vom 24.2.2015 (1 StR 245/09) den Gegenstandswert für eine Gebühr aus Nr. 4142 VV RVG nach der Höhe der durch die Staatsanwaltschaft verfolgten Verfallsanordnung bemessen hat.
  • OLG Zweibrücken, 06.07.2023 - 1 Ws 22/23

    Bestimmung des Gegenstandswerts anhand objektivem wirtschaftlichen Interesse an

    Beanstandet die Staatsanwaltschaft im Revisionsverfahren, das Landgericht habe zu Unrecht davon abgesehen, den Verfall von Wertersatz anzuordnen, bemisst sich der Gegenstandswert im Revisionsverfahren nach dem von der Staatsanwaltschaft mit ihrer Revision verfolgten Ziel, mithin der von ihr erstrebten Höhe der Anordnung des Verfalls von Wertersatz (BGH, Beschluss vom 24.02.2015 - 1 StR 245/09, juris Rn. 5).
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