Rechtsprechung
   LG Gießen, 29.04.2015 - 7 Qs 48/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,14115
LG Gießen, 29.04.2015 - 7 Qs 48/15 (https://dejure.org/2015,14115)
LG Gießen, Entscheidung vom 29.04.2015 - 7 Qs 48/15 (https://dejure.org/2015,14115)
LG Gießen, Entscheidung vom 29. April 2015 - 7 Qs 48/15 (https://dejure.org/2015,14115)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,14115) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Zustellung eines Strafbefehls bei fehlender Übersetzung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 283
  • BeckRS 2015, 10797
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Stuttgart, 12.05.2014 - 7 Qs 18/14

    Strafbefehlsverfahren: Zustellung der schriftlichen Übersetzung des Strafbefehls

    Auszug aus LG Gießen, 29.04.2015 - 7 Qs 48/15
    In diesem Falle beginnt nach § 37 Abs. 3 StPO die Rechtsmittelfrist nicht vor Zustellung der schriftlichen Übersetzung zu laufen; eine Zustellung ohne schriftliche Übersetzung ist unwirksam (vgl. LG Stuttgart NStZ-RR 2014, 216 unter Hinweis auf: BT-Drs. 17/12578, S. 14; Ziegler, in: KMR, StPO, 69. EL (10/2013), § 37 Rn. 59; Weßlau, in: SK/StPO, Bd. 1, 4. Aufl. (2014), § 37 Rn. 46; Graalmann-Scheerer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 12. Bd.: Nachtrag, 26. Aufl. (2014), § 37 Rn. 14).
  • LG Dortmund, 11.03.2016 - 36 Qs 22/16

    Zustellung, Ausländer, Übersetzung, Strafbefehl, Rechtsmittelbelehrung

    Die nach Wiedereinsetzung zulässige sofortige Beschwerde gegen den Verwerfungsbeschluss ist auch begründet.Denn nach den obigen Ausführungen ist dem Angeklagten jedenfalls auch im Hinblick auf die Verabsäumung der Einspruchsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.Zwar scheitert die Wirksamkeit der Zustellung nicht an § 37 Abs. 3 StPO, da diese Vorschrift für die Zustellung von Strafbefehlen keine analoge Anwendung findet (so jedoch LG Stuttgart, Beschluss vom 12.05.2014 - 7 Qs 18/14 in BeckRS 2014, 09908 und LG Gießen, Beschluss vom 29.04.2015 - 7 Qs 48/15 in BeckRS 2015, 10797).
  • LG Berlin, 23.09.2019 - 538 Qs 110/19

    Beginn der Einspruchsfrist gegen Strafbefehl nur bei wirksamer Zustellung des

    Ferner verlangt auch der Sinn und Zweck der Regelung in § 37 Abs. 3 StPO nach einer Anwendung der Norm auf Strafbefehle (vgl. LG Gießen, Beschluss v. 29.04.2015, 7 Qs 48/15, BeckRS 2015, 10797).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht