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   BGH, 18.08.2015 - 3 StR 280/15   

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https://dejure.org/2015,26116
BGH, 18.08.2015 - 3 StR 280/15 (https://dejure.org/2015,26116)
BGH, Entscheidung vom 18.08.2015 - 3 StR 280/15 (https://dejure.org/2015,26116)
BGH, Entscheidung vom 18. August 2015 - 3 StR 280/15 (https://dejure.org/2015,26116)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 224 StGB; § 46b StGB; § 267 Abs. 3 S. 1 StGB
    Rechtsfehlerhaft nicht erwogene Aufklärungshilfe bei der Prüfung eines minder schweren Falls der gefährlichen Körperverletzung; Tatbegehung kurz nach Vollendung des 21. Lebensjahrs als bestimmender Strafzumessungsgrund

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46b Abs 1 S 1 Nr 1 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 224 Abs 1 StGB
    Strafzumessung: Berücksichtigung von Aufklärungshilfe als vertypter Strafmilderungsgrund

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 46b StGB, § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 StGB, § 100a Abs. 2 Nr. 1h) StPO, § 224 Absatz 1 letzter Hs. StGB, § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Erwägen einer Strafmilderung bei einer gefährlichen Körperverletzung

  • rewis.io

    Strafzumessung: Berücksichtigung von Aufklärungshilfe als vertypter Strafmilderungsgrund

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46b; StGB § 224 Abs. 1 letzter Hs.
    Erwägen einer Strafmilderung bei einer gefährlichen Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 39
  • StV 2016, 283
  • BeckRS 2015, 16317
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.11.2010 - 3 StR 403/10

    Aufklärungshilfe (obligatorische Erörterung); Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 18.08.2015 - 3 StR 280/15
    Damit kann der Strafausspruch keinen Bestand haben, weil das Landgericht eine mögliche Strafmilderung nach § 46b StGB bei Prüfung des minder schweren Falls nach § 224 Absatz 1 letzter Hs. StGB nicht erwogen hat, wobei die Aufklärungshilfe in die Gesamtabwägung, ob ein minder schwerer Fall bejaht werden kann, nicht nur als allgemeiner strafmildernder Gesichtspunkt, sondern als vertypter Milderungsgrund einzustellen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 23. November 2010 - 3 StR 403/10).
  • BGH, 16.05.1995 - 4 StR 233/95

    Finanzielle Not - Wirtschaftliche Notlage - Strafmilderung - Strafänderung -

    Auszug aus BGH, 18.08.2015 - 3 StR 280/15
    Ergänzend weist er darauf hin, dass der Umstand, dass der Angeklagte die - schon einige Zeit vorher verabredete - Tat knapp einen Monat nach Vollendung seines 21. Lebensjahres begangen hat, mit Blick auf die weiteren Feststellungen zu der Tat und seiner Person sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung einen bestimmenden Strafzumessungsgrund im Sinne von § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO darstellen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 1995 - 4 StR 233/95, StV 1995, 584).
  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 202/16

    Voraussetzungen des Rücktritts von der Verbrechensverabredung; Strafrahmenwahl

    Das hätte die Prüfung dieses vertypten Milderungsgrundes erforderlich gemacht, das Landgericht hat aber eine mögliche Strafrahmenverschiebung nach § 46b StGB - wobei dieser im Rahmen der Gesamtabwägung, ob ein minder schwerer Fall nach § 244a Abs. 2 StGB (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 18. August 2015 - 3 StR 280/15, StV 2016, 283) oder eine Ausnahme von der Regelwirkung des § 243 Abs. 1 Satz 2 StGB (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 12. November 2015 - 2 StR 369/15, StV 2016, 565) angenommen werden kann, nicht nur als allgemeiner strafmildernder Gesichtspunkt, sondern als vertypter Milderungsgrund einzustellen ist - an keiner Stelle ersichtlich in den Blick genommen.
  • BGH, 30.11.2023 - 3 StR 243/23

    Schuldspruch wegen schwerer räuberischer Erpressung; Rechtsfehlerhaftigkeit der

    Dies kann etwa durch die Benennung von unmittelbar tatbeteiligten Personen und ihrer Rollen oder die Angabe von Hintermännern geschehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. März 2011 - 3 StR 15/11, wistra 2011, 299 Rn. 9; vom 18. August 2015 - 3 StR 280/15, StV 2016, 283).
  • BGH, 20.03.2019 - 2 StR 594/18

    Täterschaft (sukzessive Mittäterschaft); Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung

    Das Landgericht hätte in diesem Fall prüfen müssen, ob es von der gegebenenfalls eröffneten Milderungsmöglichkeit nach § 49 StGB Gebrauch macht oder unter Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrundes einen minder schweren Fall (§ 250 Abs. 3 StGB) bejaht (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. Oktober 2017 - 5 StR 421/17, BeckRS 2017, 129185; 18. August 2015 - 3 StR 280/15, BeckRS 2015, 16317).
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