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   OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - I-20 U 114/14   

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https://dejure.org/2015,32933
OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - I-20 U 114/14 (https://dejure.org/2015,32933)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.01.2015 - I-20 U 114/14 (https://dejure.org/2015,32933)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Januar 2015 - I-20 U 114/14 (https://dejure.org/2015,32933)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 935; ZPO § 940; UWG § 12 Abs. 2
    Voraussetzungen der Durchsetzung von Kennzeichenrechten im Wege einstweiliger Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2015, 18753
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 20 U 1/11

    Belieferung von Dritten mit Produkten mit dem Zeichen "e-sky" entgegen einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 114/14
    Das Interesse des Antragstellers muss so sehr überwiegen, dass der beantragte Eingriff in die Sphäre des Antragsgegners auf Grund eines bloß summarischen Verfahrens gerechtfertigt ist (Senat, GRUR-RR 2012, 146, 147 E- Sky; Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. Aufl. [2015], Rnrn 109, 110).

    Grund für eine Entscheidung im Wege der einstweiligen Verfügung ist es in Fällen wie dem vorliegenden, dass der Antragstellerin bei einem Zuwarten eine unter Umständen nachhaltige Schwächung der Originalität und Unterscheidungskraft ihrer Kennzeichnung "X" droht (vgl. Senat GRUR-RR 2012, 146, 147 - E-Sky).

  • BGH, 26.11.2002 - VI ZB 41/02

    Rechtsweg für Ansprüche einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 114/14
    Eine wirksame Zustellung ist nur dann gegeben ist, wenn das Gericht mit Zustellungswillen gehandelt hat (BGH, NJW 2003, 1192).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 114/14
    Ein Unterlassungsantrag und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung darf nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, der Beklagte sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (BGH, GRUR 1998, 489, 491 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III, GRUR 2011, 1043 Rn. 36 - TÜV II).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 114/01

    Die Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG gilt nicht für Unterlassungsansprüche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 114/14
    Der Gesetzgeber hat die Dringlichkeitsvermutung anlässlich der Übernahme des § 16 UWG a.F. in das Markengesetz nicht auf das Markenrecht ausgedehnt, obwohl der Streit, in welchem Umfang eine Analogie zu § 25 UWG a.F. (jetzt § 12 Abs. 2 UWG) möglich ist, schon lange bestand (vgl. Senat, GRUR-RR 2002, 212 - TopTicket).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 114/14
    Durch das Beispiel der konkreten Verletzungsform wird das Charakteristische der Verletzung erläutert und verdeutlicht (BGH, GRUR 2008, 702 Rn. 26 - Internetversteigerung III).
  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 132/09

    Voraussetzung des Berufungsfristbeginns

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 114/14
    Die Monatsfrist zur Einlegung der Berufung nach § 517 ZPO beginnt mit der Zustellung des Urteils, die nach § 317 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 166 Abs. 2 ZPO von Amts wegen erfolgt (BGH, NJW 2010, 2519 Rn. 6).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 114/14
    Ein Unterlassungsantrag und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung darf nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, der Beklagte sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (BGH, GRUR 1998, 489, 491 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III, GRUR 2011, 1043 Rn. 36 - TÜV II).
  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 81/10

    Tribenuronmethyl - Wettbewerbsrecht: Erforderlichkeit des Verbleibens des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 114/14
    Vorliegend ist der Tenor schon deshalb hinreichend bestimmt, weil er auf die konkreten Verletzungshandlungen und auf diese allein Bezug nimmt (vgl. BGH, GRUR 2012, 945 Rn. 16 - Tribenuronmethyl).
  • OLG Nürnberg, 12.10.2018 - 3 W 1932/18

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung- markenrechtliche

    Die überwiegende Meinung in der neueren Rechtsprechung (vgl. OLG München, Urteil vom 24. August 2006 - 6 U 4455/05, Rn. 4; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Januar 2015 - 20 U 114/14, Rn. 21; OLG Frankfurt, Urteil vom 08. Juni 2017 - 6 U 249/16, Rn. 18 - ELVAPO/EVAPO) und in der Literatur (vgl. Singer, in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 8. Aufl. 2017, Kapitel 45, Rn. 47; Feddersen, in Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl. 2016, 54. Kapitel, Rn. 19 ff.; Köhler, in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Aufl. 2018, § 12 Rn. 3.14) lehnt jedoch die analoge Anwendung ab.

    Der Grund für eine Entscheidung im Wege der einstweiligen Verfügung besteht bei Markenrechtsverletzungen darin, dass der Antragstellerpartei bei einem Zuwarten eine unter Umständen nachhaltige Schwächung der Originalität und Unterscheidungskraft ihrer Kennzeichnung droht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Januar 2015 - I-20 U 114/14, Rn. 30; OLG Düsseldorf, a.a.O., Rn. 21 - E-Sky).

  • LG Düsseldorf, 20.05.2020 - 2a O 236/19
    Das Interesse der Antragstellerin muss so sehr überwiegen, dass der beantragte Eingriff in die Sphäre der Antragsgegnerin aufgrund eines bloß summarischen Verfahrens gerechtfertigt ist (OLG Düsseldorf Urt. v. 27.1.2015 - 20 U 114/14, BeckRS 2015, 18753; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 146, 147 E- Sky ; Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. Aufl. 2015, Rn. 109, 110).
  • LG Düsseldorf, 20.04.2018 - 38 O 16/18
    b) Unter Berücksichtigung dessen haben die Antragstellerinnen - was, weil für kennzeichenrechtliche Auseinandersetzungen eine Dringlichkeitsvermutung in analoger Anwendung von § 12 Abs. 2 UWG nicht besteht (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Januar 2015 - 20 U 114/14, BeckRS 2015, 18753 [Rn. 21]; Urteil vom 13. November 2001 - 20 U 114/01, GRUR-RR 2002, 212), in solchen Streitigkeiten regelmäßig erforderlich ist - einen Verfügungsgrund vorgetragen und glaubhaft gemacht.
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