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   OLG Brandenburg, 24.03.2014 - 10 WF 19/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,33816
OLG Brandenburg, 24.03.2014 - 10 WF 19/14 (https://dejure.org/2014,33816)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.03.2014 - 10 WF 19/14 (https://dejure.org/2014,33816)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. März 2014 - 10 WF 19/14 (https://dejure.org/2014,33816)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinweis des Gerichts gegenüber einem Beteiligten auf die Unvollständigkeit des VKH-Gesuchs mit Fristsetzung der Nachreichung vor Zurückweisung des Antrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beteiligter kann auf Unvollständigkeit seines VKH-Gesuchs hinzuweisen sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beteiligter kann auf Unvollständigkeit seines VKH-Gesuchs hinzuweisen sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 352
  • BeckRS 2015, 2990
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 27.08.2019 - VI ZB 32/18

    Beseitigung in einem dem Anwaltszwang unterliegenden Verfahren des der

    Dementsprechend ist es in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass das Gericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe nicht wegen unterlassener Einreichung des in § 117 Abs. 4 ZPO vorgeschriebenen Vordrucks ablehnen darf, wenn es die Partei nicht zuvor erfolglos auf die Unvollständigkeit ihres Antrags hingewiesen und ihr eine Frist gesetzt hat, innerhalb der der Vordruck einzureichen ist (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2014 - 10 WF 19/14, BeckRS 2015, 2990 Rn. 3; OLG Saarbrücken, FamRZ 2012, 806 f.; OLG Rostock, FamRZ 2003, 1396; VGH Baden-Württemberg, FamRZ 2004, 125; OVG Lüneburg, FamRZ 2007, 295, 296, jeweils zum erstinstanzlichen Verfahren; MünchKommZPO/Wache, 5. Aufl. 2016, § 117 Rn. 19; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 23. Aufl., § 117 Rn. 22; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 77. Aufl. 2019, § 117 Rn. 35; Zöller/Geimer, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 117 ZPO Rn. 17; Musielak/Voit/Fischer, ZPO,16. Aufl., § 117 Rn. 19; Saenger, ZPO, 8. Aufl. § 117 Rn. 23).
  • OLG Brandenburg, 22.07.2020 - 13 WF 104/20

    Verfahrenskostenhilfe: Hinweispflichten des Gerichts bei unzureichenden Angaben

    Erst wenn die Partei die Frist ohne die geforderten Angaben verstreichen lässt, darf das Gericht bei einer unzureichenden Erklärung die Verfahrenskostenhilfe ablehnen (vgl. Brandenburgisches Ober-landesgericht, Beschluss vom 24. März 2014 - 10 WF 19/14 -, Rn. 3, juris BGH, Beschluss vom 27. August 2019 - VI ZB 32/18 -, Rn. 16, juris; Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 117 ZPO, Rn. 27, jew. m.w.N.).

    Diese Grundsätze gelten auch für neues Vorbringen im Abhilfeverfahren nach § 572 ZPO (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 6 WF 4/13 -, Rn. 9, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 24. März 2014 - 10 WF 19/14 -, Rn. 3, juris).

    Erst wenn die Partei die Frist ohne die geforderten Angaben verstreichen lässt, darf das Gericht bei einer unzureichenden Erklärung die Verfahrenskostenhilfe ablehnen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 24. März 2014 - 10 WF 19/14 -, Rn. 3, juris BGH, Beschluss vom 27. August 2019 - VI ZB 32/18 -, Rn. 16, juris Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 117 ZPO, Rn. 27, jew. m.w.N.).

    Diese Grundsätze gelten auch für neues Vorbringen im Abhilfeverfahren nach § 572 ZPO (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 6 WF 4/13 -, Rn. 9, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 24. März 2014 - 10 WF 19/14 -, Rn. 3, juris).

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