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   KG, 08.10.2014 - 3 Ws (B) 488/14 - 162 Ss 135/14   

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https://dejure.org/2014,37469
KG, 08.10.2014 - 3 Ws (B) 488/14 - 162 Ss 135/14 (https://dejure.org/2014,37469)
KG, Entscheidung vom 08.10.2014 - 3 Ws (B) 488/14 - 162 Ss 135/14 (https://dejure.org/2014,37469)
KG, Entscheidung vom 08. Oktober 2014 - 3 Ws (B) 488/14 - 162 Ss 135/14 (https://dejure.org/2014,37469)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Fahrverbot, Absehen, Feststellungen

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 4 Abs 4 BKatV, § 24 Abs 1 StVG, § 49 Abs 3 Nr 4 StVO, § 41 Abs 1 Anl 2 Zeichen 274 StVO
    Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen eines Absehens von der Verhängung eines Regelfahrverbots; Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Berliner Stadtautobahn

  • verkehrslexikon.de

    Zu den hinnehmbaren Auswirkungen des Regelfahrverbots

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abesehen von einem Fahrverbot unter Erhöhung des als Regelsatz vorgesehenen Bußgelds

  • Wolters Kluwer

    Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Berliner Stadtautobahn; Prüfung der Verhängung eines Fahrverbots bei Geschwindigkeitsüberschreitung durch eine Außendienstmitarbeiterin und alleinerziehenden Mutter zweier Kinder; Absehen von der Anordnung des Regelfahrverbots durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Berliner Stadtautobahn; Prüfung der Verhängung eines Fahrverbots bei Geschwindigkeitsüberschreitung durch eine Außendienstmitarbeiterin und alleinerziehenden Mutter zweier Kinder; Absehen von der Anordnung des Regelfahrverbots durch ...

  • rechtsportal.de

    Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Berliner Stadtautobahn

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2015, 3026
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 22.09.2004 - 3 Ws (B) 418/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Anordnung eines Regelfahrverbots

    Auszug aus KG, 08.10.2014 - 3 Ws (B) 488/14
    Grundsätzlich sind jedoch die durch die Maßregel eines Fahrverbots bedingte Einschränkung der Mobilität und berufliche oder wirtschaftliche Nachteile als häufige Folgen hinzunehmen, ohne dass schon deshalb ein Absehen von einem Fahrverbot gerechtfertigt wäre (vgl. Senat, Beschlüsse vom 19. November 2003 - 3 Ws [B] 439/03 -, 22. September 2004 - 3 Ws [B] 418/04 - juris Rn. 5, 30. September 2004 - 3 Ws [B] 439/04 - juris Rn. 4 und 25. August 2005 - 3 Ws [B] 108/05 - OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 344, 344).

    Die fehlende Vorbelastung der Betroffenen entspricht dem Regelfall, da der Bußgeldkatalog bei den von ihm vorgesehenen Rechtsfolgen von einem unvorbelasteten Ersttäter ausgeht (vgl. §§ 1 Abs. 2, 3 Abs. 1 BKatV; Senat, Beschlüsse vom 22. September 2004 - 3 Ws [B] 418/04 - juris Rn. 6 und 25. August 2005 - 3 Ws [B] 108/05 -).

  • KG, 30.09.2004 - 3 Ws (B) 439/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Anordnung eines Regelfahrverbots

    Auszug aus KG, 08.10.2014 - 3 Ws (B) 488/14
    Grundsätzlich sind jedoch die durch die Maßregel eines Fahrverbots bedingte Einschränkung der Mobilität und berufliche oder wirtschaftliche Nachteile als häufige Folgen hinzunehmen, ohne dass schon deshalb ein Absehen von einem Fahrverbot gerechtfertigt wäre (vgl. Senat, Beschlüsse vom 19. November 2003 - 3 Ws [B] 439/03 -, 22. September 2004 - 3 Ws [B] 418/04 - juris Rn. 5, 30. September 2004 - 3 Ws [B] 439/04 - juris Rn. 4 und 25. August 2005 - 3 Ws [B] 108/05 - OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 344, 344).

    Hierzu sind in den Urteilsgründen insbesondere das durchschnittliche Monatseinkommen und das etwaige Vorhandensein von Ersparnissen darzulegen (vgl. Senat, Beschluss vom 30. September 2004 - 3 Ws [B] 439/04 - juris Rn. 5).

  • OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 2 Ws (B) 378/01

    Fahrverbot bei Rotlichtverstoß: Vorliegen eines Ausnahmefalls oder eines

    Auszug aus KG, 08.10.2014 - 3 Ws (B) 488/14
    Vielmehr muss die Maßregel zu einer Härte ganz außergewöhnlicher Art führen, wie etwa der Verlust des Arbeitsplatzes bei einem Arbeitnehmer oder der Existenzverlust bei einem Selbständigen, wobei nach der Einführung des § 25 Abs. 2a StVG mit der für eine unvorbelastete Betroffene bestehenden Möglichkeit, den Beginn der Wirksamkeit des Verbotes innerhalb eines Zeitraumes von vier Monaten selbst zu bestimmen, ein noch strengerer Maßstab als in der Vergangenheit anzulegen ist (vgl. OLG Frankfurt DAR 2002, 82 = Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 2 Ws [B] 378/01 - juris Rn. 8).

    Hierbei hat er auch zu berücksichtigen, dass einer Betroffenen zuzumuten ist, durch eine Kombination von verschiedenen Maßnahmen (Urlaub, Einstellung eines Fahrers, Benutzung anderer Verkehrsmittel usw.) die Zeit eines Fahrverbotes zu überbrücken und für die finanziellen Belastungen notfalls einen Kredit aufzunehmen (vgl. Senat a.a.O.; OLG Frankfurt DAR 2002, 82 = Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 2 Ws [B] 378/01 - juris Rn. 8).

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 08.10.2014 - 3 Ws (B) 488/14
    Dies indiziert - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NZV 1996, 284, 285) - das Vorliegen eines groben Verstoßes der Betroffenen gegen die Pflichten einer Kraftfahrzeugführerin im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG mit der Folge, dass es regelmäßig der Anordnung eines Fahrverbotes bedarf (vgl. BGHSt 38, 125, 134; BGHSt 38, 231, 235 f.; BGHSt 43, 241, 247).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 08.10.2014 - 3 Ws (B) 488/14
    Dies indiziert - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NZV 1996, 284, 285) - das Vorliegen eines groben Verstoßes der Betroffenen gegen die Pflichten einer Kraftfahrzeugführerin im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG mit der Folge, dass es regelmäßig der Anordnung eines Fahrverbotes bedarf (vgl. BGHSt 38, 125, 134; BGHSt 38, 231, 235 f.; BGHSt 43, 241, 247).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus KG, 08.10.2014 - 3 Ws (B) 488/14
    Dies indiziert - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NZV 1996, 284, 285) - das Vorliegen eines groben Verstoßes der Betroffenen gegen die Pflichten einer Kraftfahrzeugführerin im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG mit der Folge, dass es regelmäßig der Anordnung eines Fahrverbotes bedarf (vgl. BGHSt 38, 125, 134; BGHSt 38, 231, 235 f.; BGHSt 43, 241, 247).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus KG, 08.10.2014 - 3 Ws (B) 488/14
    Dies indiziert - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NZV 1996, 284, 285) - das Vorliegen eines groben Verstoßes der Betroffenen gegen die Pflichten einer Kraftfahrzeugführerin im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG mit der Folge, dass es regelmäßig der Anordnung eines Fahrverbotes bedarf (vgl. BGHSt 38, 125, 134; BGHSt 38, 231, 235 f.; BGHSt 43, 241, 247).
  • KG, 13.08.1997 - 3 Ws (B) 410/97
    Auszug aus KG, 08.10.2014 - 3 Ws (B) 488/14
    Dem tatrichterlichen Beurteilungsspielraum sind jedoch aus Gründen der Gleichbehandlung und Rechtssicherheit enge Grenzen insoweit gesetzt, als die Feststellungen die tatrichterliche Annahme eines Ausnahmefalles nachvollziehbar erscheinen lassen müssen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 13. August 1997 - 3 Ws [B] 410/97 - juris Rn. 3 und 10. Juli 1998 - 3 Ws [B] 335/98 - juris Rn. 3).
  • KG, 10.07.1998 - 3 Ws (B) 335/98
    Auszug aus KG, 08.10.2014 - 3 Ws (B) 488/14
    Dem tatrichterlichen Beurteilungsspielraum sind jedoch aus Gründen der Gleichbehandlung und Rechtssicherheit enge Grenzen insoweit gesetzt, als die Feststellungen die tatrichterliche Annahme eines Ausnahmefalles nachvollziehbar erscheinen lassen müssen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 13. August 1997 - 3 Ws [B] 410/97 - juris Rn. 3 und 10. Juli 1998 - 3 Ws [B] 335/98 - juris Rn. 3).
  • KG, 19.09.1997 - 3 Ws (B) 586/97
    Auszug aus KG, 08.10.2014 - 3 Ws (B) 488/14
    Nur wenn der Sachverhalt zugunsten der Betroffenen so erheblich vom Regelfall abweicht, dass er als Ausnahme zu werten ist, kann die Anwendung der Regelbeispieltechnik des Bußgeldkataloges unangemessen sein (vgl. Senat, Beschluss vom 19. September 1997 - 3 Ws [B] 586/97 - juris Rn. 2).
  • KG, 01.07.1992 - 3 Ws (B) 92/92

    Geschwindigkeit; Messung; Abzug; Sicherheitsabzug;

  • KG, 19.01.2005 - 3 Ws (B) 584/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit "fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung":

  • KG, 24.02.2016 - 3 Ws (B) 95/16

    Absehen vom Fahrverbot wegen angedrohter Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    Zweifel ergeben sich daraus, dass das Amtsgericht den Angaben des Betroffenen in Bezug auf die belastenden Auswirkungen des Fahrverbots gefolgt ist, ohne sie der hierbei angezeigten besonders kritischen Prüfung (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt VRS 127, 259) zu unterziehen.

    Hierbei ist auch in Rechnung zu stellen, dass einem Betroffenen zuzumuten ist, durch eine Kombination von verschiedenen Maßnahmen (Einstellung eines Fahrers, Benutzung anderer Verkehrsmittel usw.) die Zeit eines Fahrverbots zu überbrücken und für die finanziellen Belastungen notfalls einen Kredit aufzunehmen (vgl. Senat VRS 127, 259; OLG Frankfurt DAR 2002, 82).

    Gleiches gilt für die durch das Fahrverbot bedingte Einschränkung der Mobilität und beruflichen oder wirtschaftlichen Nachteile; auch sie sind als häufige Folgen hinzunehmen, ohne dass schon deshalb ein Absehen vom Fahrverbot gerechtfertigt wäre (vgl. Senat VRS 127, 259; 108, 286; 108, 288; OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 344).

  • KG, 22.03.2015 - 3 Ws (B) 132/15

    Bußgeldurteil wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung: Absehen von der

    Zweifel ergeben sich daraus, dass das Amtsgericht den Angaben des Betroffenen in Bezug auf die belastenden Auswirkungen des Fahrverbots Glauben geschenkt hat, ohne sie der hierbei angezeigten besonders kritischen Prüfung (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt VRS 127, 259) zu unterziehen.

    Dabei ist allerdings zu beachten, dass die durch das Fahrverbot bedingte Einschränkung der Mobilität und berufliche oder wirtschaftliche Nachteile als häufige Folgen hinzunehmen sind, ohne dass schon deshalb ein Absehen vom Fahrverbot gerechtfertigt wäre (vgl. Senat VRS 127, 259; 108, 286; 108, 288; OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 344).

    Hierbei ist auch in Rechnung zu stellen, dass einem Betroffenen zuzumuten ist, durch eine Kombination von verschiedenen Maßnahmen (Einstellung eines Fahrers, Benutzung anderer Verkehrsmittel usw.) die Zeit eines Fahrverbots zu überbrücken und für die finanziellen Belastungen notfalls einen Kredit aufzunehmen (vgl. Senat VRS 127, 259; OLG Frankfurt DAR 2002, 82).

  • KG, 26.08.2020 - 3 Ws (B) 163/20

    Fahrverbot trotz Covid-19-bedingter Härte

    Ausnahmen können sich allenfalls ergeben, wenn dem Betroffenen infolge des Fahrverbots der Verlust seines Arbeitsplatzes oder seiner sonstigen Existenz droht (Senat NJW 2016, 1110) und diese Konsequenz nicht durch zumutbare Vorkehrungen abgewendet oder vermieden werden kann (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Juni 2020 a.a.O. und 8. Oktober 2014 - 3 Ws (B) 488/14 -, BeckRS 2015, 3026).
  • AG Mainz, 09.07.2020 - 405 OWi 3200 Js 34083/19

    Anforderungen an die Darlegung der wirtschaftliche Existenzgefährdung eines

    Selbst eine dahingehende Einlassung des Betroffenen ist einer besonders kritischen Prüfung zu unterziehen, wobei auch zu berücksichtigen ist, dass einem Betroffenen zuzumuten ist, durch eine Kombination von verschiedenen Maßnahmen (Urlaub, Einstellung eines Fahrers, Benutzung anderer Verkehrsmittel usw.) die Zeit eines Fahrverbotes zu überbrücken und für die finanziellen Belastungen notfalls einen Kredit aufzunehmen (KG Berlin, Beschluss 3 Ws (B) 488/14 vom 08.10.2014, zitiert nach juris).
  • KG, 13.05.2015 - 3 Ws (B) 42/15

    Qualifizierter Rotlichtverstoß: Anforderungen an die Begründung bei Verhängung

    Dies indiziert verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NZV 1996, 284 ff.) das Vorliegen eines groben Verstoßes des Betroffenen gegen die Pflichten eines Kraftfahrzeugführers im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG mit der Folge, dass es regelmäßig der Anordnung eines Fahrverbots bedarf (vgl. BGHSt 43, 241, 247; Senat in ständiger Rechtsprechung, u. a. Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 3 Ws (B) 488/14 m.w.N.).
  • AG Berlin-Tiergarten, 03.02.2016 - 342 OWi 490/15

    Qualifizierter Rotlichtverstoß eines Fahrzeugführers: Absehen von Regelfahrverbot

    Daran fehlt es, wenn dem Betroffenen zuzumuten ist, durch eine Kombination von verschiedenen Maßnahmen (Urlaub, Benutzung anderer Verkehrsmittel usw.) die Zeit eines Fahrverbots zu überbrücken und für die dadurch entstehenden finanziellen Belastungen notfalls einen Kredit aufzunehmen (KG VRS 127, S. 259 - 261; Beschluss vom 04.12.1996 - 3 Ws (B) 503/96 - juris9).
  • KG, 02.10.2015 - 3 Ws (B) 505/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Entfallen eines Regelfahrverbots bei langer Zeit

    Denn der Betroffene hätte auf plötzlich auftretende Verkehrsereignisse, mit denen jederzeit zu rechnen ist, nicht mehr wirkungsvoll reagieren können; zumal sich andere Verkehrsteilnehmer erfahrungsgemäß nicht darauf einstellen müssen, dass die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von einzelnen Verkehrsteilnehmern in einem derart hohen Maß überschritten wird (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 3 Ws (B) 488/14 m.w.N. -).
  • OLG Koblenz, 14.06.2017 - 1 OWi 4 SsBs 43/17

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung:

    Ein Absehen von dem Fahrverbot kann daher - ungeachtet der noch höheren Anforderungen für die Annahme eines besonderen Härtefalles - von vornherein nur unter besonderen Umständen gerechtfertigt sein, welche den Verkehrsverstoß in einem erheblich milderen Licht erscheinen lassen, ohne ihm zugleich seinen Charakter als grobe oder beharrlicher Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG zu nehmen (vgl. KG VRS 127 [2014], 259; OLG Frankfurt NZV 2005, 383; OLG Bamberg, Beschluss vom 29. Oktober 2012 - 3 Ss OWi 1374/12; OLG Hamm, Beschluss vom 4. März 2009 - 4 Ss OWi 123/09 [jeweils juris]; König a.a.O. § 25 StVG Rdn. 24 m.w.Nachw.; s. auch BGHSt 38, 125; 38, 106; OLG Zweibrücken ZfSch 2017, 53).
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