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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2014 - 10 L 3/14   

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https://dejure.org/2014,43968
OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2014 - 10 L 3/14 (https://dejure.org/2014,43968)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.11.2014 - 10 L 3/14 (https://dejure.org/2014,43968)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. November 2014 - 10 L 3/14 (https://dejure.org/2014,43968)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 34 BeamtStG, § 47 BeamtStG
    Disziplinarverfahren - Dienstpflichtverletzung eines Rechtspflegers - Verstoß gegen Vermögensbetreuungspflicht

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BeamtStG §§ 34, 27; StGB §§ 266, 331
    Entfernung eines Rechtspflegers aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bei dessen rechtskräftig festgestellter Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme und Untreue in einem Zwangsverwaltungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtStG § 47; BeamtStG § 34
    Dienstpflichten; Rechtspfleger

  • rechtsportal.de

    Dienstpflichten eines Grundbuchrechtspflegers in der Zwangsverwaltung von Grundstücken als verfahrensbeherrschende Stellung; Bewertung der kostenlosen und nicht angezeigten Nutzung von Räumlichkeiten in dem Objekt der Zwangsverwaltung als strafrechtliche Vorteilsannahme ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zu den Dienstpflichten von Rechtspflegern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Dienstpflichten eines Grundbuchrechtspflegers in der Zwangsverwaltung von Grundstücken als verfahrensbeherrschende Stellung; Bewertung der kostenlosen und nicht angezeigten Nutzung von Räumlichkeiten in dem Objekt der Zwangsverwaltung als strafrechtliche Vorteilsannahme ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2015, 219
  • BeckRS 2015, 41077
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2014 - 10 L 3/14
    Wie das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U. v. 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 -) zutreffend ausgeführt hat, kommt dem Verbot der Vorteilsnahme in Bezug auf das Amt als Bestandteil der Dienstpflicht zur uneigennützigen Amtsführung herausragende Bedeutung zu.

    Es reicht indes aus, wenn durch den Vorteil das allgemeine Wohlwollen des Beamten bei der Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erkauft werden soll (vgl. BVerwG, U. v. 28. Februar 2013, a. a. O., Rdn. 31 ff.).

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2014 - 10 L 3/14
    Welche Disziplinarmaßnahme erforderlich ist, richtet sich nach der Schwere des Dienstvergehens unter angemessener Berücksichtigung der Persönlichkeit des Beamten und des Umfangs der durch das Dienstvergehen herbeigeführten Vertrauensbeeinträchtigung (vgl. BVerwG, U. v. 25. Juli 2013 - 2 C 63/11 -, Rdn. 13 ff.).
  • BVerwG, 29.04.2011 - 8 B 86.10

    Empfangsbereitschaft als Zustellungsvoraussetzung für Urteilszustellung gegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2014 - 10 L 3/14
    Der Senat sieht sich insoweit an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. B. v. 29. April 2001 -8 B 86/10 -) gebunden, wonach die wirksame Zustellung eines Urteils im Verwaltungsprozess den Annahmewillen des Prozessbevollmächtigten voraussetze.
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2014 - 10 L 3/14
    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller belastenden und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerwG, a. a. O. unter Hinweis auf BVerwG, U. v. 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 -).
  • VG Magdeburg, 13.12.2013 - 8 A 17/12

    Disziplinarrecht: Disziplinarklage wegen Untreue eines Rechtspflegers; keine

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2014 - 10 L 3/14
    das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 13. Dezember 2013 - 8 A 17/12 MD - aufzuheben und die Disziplinarklage abzuweisen.
  • BGH, 28.07.2011 - 4 StR 156/11

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht des mit einem Zwangsverwaltungsverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2014 - 10 L 3/14
    In dem vorangegangenen Strafverfahren hat der Bundesgerichtshof in seinem Revisionsurteil vom 18. Juli 2011 - 4 StR 156/11 - die vom Landgericht Halle in dessen rechtskräftigem Strafurteil vom 22. September 2010 - 13 KLs 13/09 - getroffenen tatsächlichen Feststellungen wie folgt zusammengefasst:.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2017 - 10 L 2/17

    Disziplinarische Ahndung einer falschen uneidlichen Aussage einer Polizeibeamtin

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine langjährige pflichtgemäße Dienstausübung selbst bei überdurchschnittlichen Leistungen - deren Erbringung sich hier nach Aktenlage schon nicht aufdrängt - regelmäßig nicht geeignet, gravierende Pflichtverstöße in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 18. November 2014 - 10 L 3/14 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • VGH Bayern, 30.01.2019 - 16a D 17.65

    Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei einer vorsätzlichen Vorteilsnahme und

    Auch wenn das Bundesverwaltungsgericht von dem Konzept der Regeleinstufung abgedrückt ist (BVerwG, U.v. 10.12.2015 a.a.O. Rn. 37; Urban in Urban/Wittkowski, Bundesdisziplinargesetz, 2. Aufl. 2017, § 13 Rn. 37) und ausdrücklich betont, dass sich ein wie auch immer gearteter Schematismus im Disziplinarrecht in besonderer Weise verbietet (BVerwG, U.v. 18.6.2015 - 2 C 25.14 - juris Rn. 37; OVG NW, U.v. 28.11.2018 - 3d A 754/12.O - juris Rn. 145), können die Kriterien der (vom Bundesverwaltungsgericht aufgegebenen) Regeleinstufung bei einem strafbaren Verhalten für die Bestimmung des Disziplinarmaßes innerhalb des Orientierungsrahmens weiterhin hilfreich sein und Berücksichtigung finden (vgl. BVerwG, U.v. 28.2.2013 - 2 C 3.12 - juris Rn. 31; OVG Sachsen-Anhalt Rn. 51 U.v. 18.11.2014 - 10 L 3/14 - juris Rn. 51: Regelfall der Entfernung, wenn ein Beamter als Inhaber eines hervorgehobenen Amtes oder einer dienstlichen Vertrauensstellung für die Dienstausübung einen mehr als unerheblichen Vorteil fordert oder auch annimmt).
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