Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 26-IV-14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,7756
VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 26-IV-14 (https://dejure.org/2015,7756)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26.03.2015 - 26-IV-14 (https://dejure.org/2015,7756)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26. März 2015 - 26-IV-14 (https://dejure.org/2015,7756)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,7756) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen zu einem Sitzungshaftbefehl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2015, 52708
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 36-IV-12

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Haftbeschwerdeentscheidung nach

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 26-IV-14
    Nur dies wird dem verfassungsrechtlichen Gebot gerecht, dass bei einer den Bürger belastenden Maßnahme Mittel und Zweck in angemessenem Verhältnis zueinander stehen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 2006, BVerfGK 9, 406 [409]; SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 36-IV-12 [HS]/Vf. 37-IV-12 [e.A.]).

    Von entsprechenden Darlegungen kann nur abgesehen werden, wenn die Nachrangigkeit des Freiheitsanspruchs offen zutage liegt und sich daher von selbst versteht (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 36-IV-12 (HS)/Vf. 37-IV-12 (e.A.); Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.]).

  • BVerfG, 27.10.2006 - 2 BvR 473/06

    Vorführungshaftbefehl (Anordnungsvoraussetzung; Terminverschiebung); Freiheit der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 26-IV-14
    Nur dies wird dem verfassungsrechtlichen Gebot gerecht, dass bei einer den Bürger belastenden Maßnahme Mittel und Zweck in angemessenem Verhältnis zueinander stehen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 2006, BVerfGK 9, 406 [409]; SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 36-IV-12 [HS]/Vf. 37-IV-12 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 40-IV-13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen zu einem

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 26-IV-14
    Mit Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 24. Oktober 2011 (1 Qs 293/11) und Beschlüssen des Oberlandesgerichts Dresden vom 6. Mai 2013 und vom 13. Juni 2013 (1 Ws 77/13) wurden die Beschwerde und die weitere Beschwerde zunächst als unzulässig verworfen; diese Entscheidungen hob der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 17. Oktober 2013 (Vf. 40-IV-13) auf und verwies die Sache an das Landgericht Leipzig zurück.
  • BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08

    Freiheit der Person und Beschleunigungsgebot bei Überhaft (Anordnung und

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 26-IV-14
    Aufgrund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Freiheit der Person muss das Verfahren der Haftprüfung und Haftbeschwerde so ausgestaltet sein, dass nicht die Gefahr einer Entwertung der materiellen Grundrechtsposition besteht (vgl. zu Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG BVerfG, Beschluss vom 30. August 2008 - 2 BvR 671/08 - juris Rn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2001 - 1 Ws 33/01

    Weitere Beschwerde gegen Haftbefehl nach Entlassung aus der Untersuchungshaft;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 26-IV-14
    Danach ist eine Verhaftung des Angeklagten mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu vereinbaren, wenn mit der erforderlichen Sicherheit bei verständiger Würdigung aller Umstände zu erwarten ist, dass der Angeklagte zum Termin erfolgreich vorgeführt werden kann (vgl. Becker in: LöweRosenberg, StPO, 26. Aufl., § 230 Rn. 25; OLG Düsseldorf, StV 2001, 332).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 26-IV-14
    Von entsprechenden Darlegungen kann nur abgesehen werden, wenn die Nachrangigkeit des Freiheitsanspruchs offen zutage liegt und sich daher von selbst versteht (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 36-IV-12 (HS)/Vf. 37-IV-12 (e.A.); Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.]).
  • KG, 19.07.2016 - 4 Ws 104/16

    Strafverfahren: Verhältnismäßigkeit des Erlasses eines Sitzungshaftbefehls bei

    Eine Verhaftung des Angeklagten ist mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu vereinbaren, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände die Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Angeklagte zu dem (nächsten) Hauptverhandlungstermin erfolgreich vorgeführt werden kann (vgl. Sächs. VerfGH, Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 26-IV-14 - [juris] mwN).
  • KG, 22.07.2019 - 4 Ws 69/19

    Voraussetzungen des Erlasses eines Sitzungshaftbefehls nach § 230 Abs. 2 StPO

    Eine Verhaftung des Angeklagten ist mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu vereinbaren, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände die Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Angeklagte zu dem (nächsten) Hauptverhandlungstermin erfolgreich vorgeführt werden kann (vgl. Sächs. VerfGH, Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 26-IV-14 - [juris] mwN).
  • LG Leipzig, 10.05.2022 - 8 Qs 26/22

    Sicherungshaftbefehl, Vorführungsbefehl, Verhältnismäßigkeit

    Denn die gebotene Gesamtbetrachtung der Erforderlichkeit eines schwerwiegenden Grundrechtseingriffs kann ergeben, dass eine Maßnahme, die einen vergleichbaren Eignungsgrad nicht gänzlich erreicht, gleichwohl als milderes Mittel vorrangig auszuschöpfen ist, weil sie wesentlich weniger einschneidende Folgen nach sich zieht (vgl. Sachs, GG, 7. Aufl., Art. 20 Rn. 153 m. w. N.; Schultze-Fielitz in: Dreier, GG, 2. Aufl., Art. 20 Rn. 183; VerfGH Sachs Beschl. v. 26.3.2015 - Vf. 26-IV-14, BeckRS 2015, 52708, beck-online).

    Von entsprechenden Darlegungen kann nur abgesehen werden, wenn die Nachrangigkeit des Freiheitsanspruchs offen zutage liegt und sich daher von selbst versteht (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 36-IV-12 (HS)Nf. 37-IV-12 (e. A.); Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS)Nf. 8-IV-10 [e. Al; VerfGH Sachs Beschl. v. 26.3.2015 - Vf. 26-IV-14, BeckRS 2015, 52708, beck-online).

  • LG Saarbrücken, 04.05.2018 - 8 Qs 34/18

    Erlass eines Sicherungshaftbefehls gegen den zur Hauptverhandlung nicht

    Diesbezüglich eventuell bestehende Organisationsmängel können sich nicht zulasten des Betroffenen auswirken (Anschluss Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 26. März 2015, Vf. 26-IV-14, zitiert nach juris).(Rn.11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht