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   BSG, 21.01.2015 - B 13 R 403/14 B   

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BSG, 21.01.2015 - B 13 R 403/14 B (https://dejure.org/2015,1957)
BSG, Entscheidung vom 21.01.2015 - B 13 R 403/14 B (https://dejure.org/2015,1957)
BSG, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - B 13 R 403/14 B (https://dejure.org/2015,1957)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2015, 65893
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 01.08.1984 - 1 BvR 1387/83
    Auszug aus BSG, 21.01.2015 - B 13 R 403/14 B
    Das Gericht muss aber nicht jeden Gesichtspunkt, der erwähnt werden könnte, abhandeln (vgl BVerfG Beschluss vom 1.8.1984 - 1 BvR 1387/83 - SozR 1500 § 62 Nr. 16).
  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 107/12 B

    Rente wegen Erwerbsminderung - Verweisungstätigkeit - verschlossener Arbeitsmarkt

    Auszug aus BSG, 21.01.2015 - B 13 R 403/14 B
    Im Übrigen verkennt die Klägerin, dass allein mit der Vorlage ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen über einen längeren Zeitraum hinweg noch kein zweifelsfreier Nachweis darüber geführt ist, dass sie nicht mehr in der Lage sei, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu sein (vgl Senatsbeschluss vom 31.10.2012 - B 13 R 107/12 B - SozR 4-2600 § 43 Nr. 19 RdNr 14 ff).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 21.01.2015 - B 13 R 403/14 B
    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67 S 91; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 f).
  • BSG, 05.10.2010 - B 8 SO 62/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Entscheidungsgründe des Urteils -

    Auszug aus BSG, 21.01.2015 - B 13 R 403/14 B
    Um die Nichtzulassungsbeschwerde auf eine Verletzung des § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG stützen zu können, muss ein Beschwerdeführer mithin darlegen, dass die Entscheidung entweder überhaupt keine Begründung enthält oder dass die Gründe in so extremem Maß mangelhaft sind, dass sie ihre Funktion (Unterrichtung der Beteiligten über die dem Urteil zugrunde liegenden Erwägungen des Gerichts) nicht erfüllen können (BSG Beschluss vom 5.10.2010 - B 8 SO 62/10 B - Juris RdNr 7 mwN).
  • BSG, 24.02.2010 - B 13 R 547/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Begründungspflicht einer

    Auszug aus BSG, 21.01.2015 - B 13 R 403/14 B
    Die Begründungspflicht wäre selbst dann nicht verletzt, wenn die Ausführungen des Gerichts zu den rechtlichen Voraussetzungen und tatsächlichen Gegebenheiten falsch, oberflächlich oder wenig überzeugend sein sollten (vgl Senatsbeschluss vom 24.2.2010 - B 13 R 547/09 B - Juris RdNr 10 mwN).
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 21.01.2015 - B 13 R 403/14 B
    Hierzu müssen die tatsächlichen Umstände, welche den geltend gemachten Verfahrensverstoß begründen sollen, substantiiert und schlüssig dargelegt und darüber hinaus muss aufgezeigt werden, inwiefern die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4, Nr. 21 RdNr 4 - jeweils mwN; Krasney in Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, Kap IX RdNr 202 ff).
  • BSG, 26.06.2006 - B 1 KR 19/06 B

    Zulassung der Revision wegen Divergenz wegen etwaiger Rechtsprechungsabweichungen

    Auszug aus BSG, 21.01.2015 - B 13 R 403/14 B
    Hierzu sind entscheidungstragende Rechtssätze aus dem Berufungsurteil sowie aus einer höchstrichterlichen Entscheidung einander gegenüberzustellen; zudem ist näher zu begründen, weshalb diese nicht miteinander vereinbar sind und inwiefern die Entscheidung des LSG auf der Abweichung beruht (stRspr, vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 10 RdNr 4, Nr. 13 RdNr 17).
  • BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 21.01.2015 - B 13 R 403/14 B
    Soweit sie aber das fehlende Eingehen des LSG auf den Grund für ihre Kündigung rügt, zeigt sie weder auf, dass es sich hierbei um zentrales Vorbringen gehandelt hat, mit dem sich das Berufungsgericht zur Wahrung des rechtlichen Gehörs ausdrücklich hätte auseinandersetzen müssen (vgl BVerfG [Kammer] Beschluss vom 5.7.2013 - 1 BvR 1018/13 - Juris RdNr 15, 18), noch verdeutlicht sie, inwiefern das Berufungsurteil auf einer unterbliebenen Erörterung dieses Gesichtspunkts beruhen kann.
  • BSG, 05.03.1959 - 4 RJ 27/58
    Auszug aus BSG, 21.01.2015 - B 13 R 403/14 B
    Sie benennt zwar Aussagen aus zwei Entscheidungen des BSG (vom 5.3.1959 - BSGE 9, 192, 194 f - und vom 23.3.1977 - SozR 2200 § 1247 Nr. 16 S 27), vermag aber keinen Rechtssatz aus dem Urteil des Berufungsgerichts anzuführen, der diesen Aussagen im Rechtsgrundsätzlichen widersprechen würde.
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 21.01.2015 - B 13 R 403/14 B
    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67 S 91; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 f).
  • BSG, 24.04.2015 - B 13 R 37/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Rüge in der

    Allein mit dieser pauschalen Behauptung ist ein Verfahrensmangel, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen kann, nicht schlüssig bezeichnet (zu den Darlegungsanforderungen s Senatsbeschluss vom 21.1.2015 - B 13 R 403/14 B - JurionRS 2015, 10754 RdNr 8) .
  • BSG, 30.10.2019 - B 6 KA 40/18 B

    Rückzahlung vertragsärztlicher Honorare

    Erweist sich aber bereits die tatsächliche Grundlage dieser Rüge als unzutreffend, kann dahinstehen, ob sie auf eine Verletzung der Begründungspflicht (§ 136 Abs. 1 Nr. 6 iVm § 128 Abs. 1 Satz 2 SGG, ggf in ihrer Modifikation durch § 153 Abs. 2 SGG) oder auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 62 SGG iVm Art. 103 Abs. 1 GG) zielt (s dazu BSG Beschluss vom 21.1.2015 - B 13 R 403/14 B - BeckRS 2015, 65893 RdNr 7 f).
  • BSG, 29.05.2015 - B 13 R 84/15 B

    Substantiierung einer Wiederaufnahmeklage

    Insbesondere mangelt es an jeglichen Ausführungen, wie das LSG seine Entscheidung begründet hat und welche Erwägungen, die nach dem Maßstab des § 313 Abs. 3 ZPO ("kurze Zusammenfassung der Erwägungen, auf denen die Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beruht") zwingend erforderlich gewesen wären, fehlen (zu den Darlegungserfordernissen s auch Senatsbeschluss vom 21.1.2015 - B 13 R 403/14 B - JurionRS 2015, 10754 RdNr 8 mwN).
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