Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 05.03.2015 - 9 UF 130/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollständige Entziehung der elterlichen Sorge wegen Kindeswohlgefährdung unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit; Fremdunterbringung eines Jugendlichen nach Entziehung des Sorgerechts (auch) des Kindesvaters; Massive Gefährdung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Aufhebung einer Amtsvormundschaft bei Zweifeln an einer bedarfsgerechten Unterbringung des Kindes im Ausland
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Aufhebung einer Amtsvormundschaft bei Zweifeln an einer bedarfsgerechten Unterbringung des Kindes im Ausland
Verfahrensgang
- AG Cottbus, 17.04.2014 - 54 F 34/12
- OLG Brandenburg, 05.03.2015 - 9 UF 130/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 1621
- BeckRS 2015, 8413
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11
Anforderungen an Grad der Kindeswohlgefährdung zur Rechtfertigung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2015 - 9 UF 130/14
Helfende und unterstützende Maßnahmen sind vorrangig anzuwenden (BVerfGE 60, 79 [BVerfG 17.02.1982 - 1 BvR 188/80] ; BVerfG, FamRZ 2012, 1127 ). - BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09
Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2015 - 9 UF 130/14
Die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge darf als Maßnahme nur ergriffen werden, wenn gegenwärtig eine erhebliche Gefahr vorhanden ist, dass sich eine Schädigung des Wohls des Kindes ergeben wird und dieser nur durch Entziehung des Sorgerechts und nicht durch mildere Maßnahmen begegnet werden kann ( BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011, Az. XII ZB 247/11 ; FamRZ 2010, 720 ; 2005, 344). - BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11
Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2015 - 9 UF 130/14
Die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge darf als Maßnahme nur ergriffen werden, wenn gegenwärtig eine erhebliche Gefahr vorhanden ist, dass sich eine Schädigung des Wohls des Kindes ergeben wird und dieser nur durch Entziehung des Sorgerechts und nicht durch mildere Maßnahmen begegnet werden kann ( BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011, Az. XII ZB 247/11 ; FamRZ 2010, 720 ; 2005, 344). - BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80
Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2015 - 9 UF 130/14
Helfende und unterstützende Maßnahmen sind vorrangig anzuwenden (BVerfGE 60, 79 [BVerfG 17.02.1982 - 1 BvR 188/80] ; BVerfG, FamRZ 2012, 1127 ). - BGH, 15.12.2004 - XII ZB 166/03
Zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei drohender Beschneidung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2015 - 9 UF 130/14
Die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge darf als Maßnahme nur ergriffen werden, wenn gegenwärtig eine erhebliche Gefahr vorhanden ist, dass sich eine Schädigung des Wohls des Kindes ergeben wird und dieser nur durch Entziehung des Sorgerechts und nicht durch mildere Maßnahmen begegnet werden kann ( BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011, Az. XII ZB 247/11 ; FamRZ 2010, 720 ; 2005, 344).
- OLG Saarbrücken, 21.01.2016 - 6 UF 112/15
Kindesunterhalt: Berücksichtigung luxemburgischer Familienleistungen
Soweit das Oberlandesgericht Koblenz dies als unbillig ansieht, weil so dem betreuenden Elternteil, der in den Genuss des luxemburgischen Kindergeldes kommt, ein höherer Betrag belassen werde als demjenigen, der lediglich das deutsche Kindergeld bezieht (OLG Koblenz FamRZ 2015, 1621; Urteil vom 21. April 2010 - 9 UF 4/10 -, n.v.; Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 9 UF 359/09 -, n.v.), verfängt dies nach Auffassung des Senats nicht.Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Koblenz (OLG Koblenz FamRZ 2015, 1621; Urteil vom 21. April 2010 - 9 UF 4/10 -, n.v.; Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 9 UF 359/09 -, n.v.) ist der luxemburgische Kinderbonus als steuerliche Entlastung der Eltern zu begreifen und daher nicht ganz oder teilweise auf den Kindesunterhaltsbedarf anzurechnen, sondern als Einkommen der Eltern bzw. des Elternteils anzusehen.
- OLG Nürnberg, 07.04.2016 - 11 WF 413/16
Verfahrenswert bei gleichzeitiger Regelung von elterlicher Sorge und …
In der Praxis wird allerdings für die Anordnung und Auswahl des Vormunds oder Pflegers etwa in Verfahren nach § 1666 BGB oder § 1674 BGB kein über § 45 FamGKG hinausgehender Wert für die Anwaltsgebühren festgesetzt (vgl. zuletzt etwa OLG Brandenburg, FuR 2016, 178;… juris Rn. 41), ohne dass dies begründet würde.