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   OLG Köln, 12.03.2015 - 19 U 153/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,42455
OLG Köln, 12.03.2015 - 19 U 153/14 (https://dejure.org/2015,42455)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.03.2015 - 19 U 153/14 (https://dejure.org/2015,42455)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. März 2015 - 19 U 153/14 (https://dejure.org/2015,42455)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines in einem Kreisverkehr befindlichen mit einem in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 1998
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Jena, 22.03.2006 - 6 U 1022/05

    Entscheidungergänzung; Beschlusszurückweisung

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.2015 - 19 U 153/14
    Die erstinstanzliche Kostentscheidung ist deshalb von Amts wegen (§ 308 Abs. 2 ZPO) nach der sog. Baumbach´schen Kostenformel unter Berücksichtigung der einzelnen Prozessrechtsverhältnisse nach dem jeweiligen Verlustanteil der Parteien zu korrigieren, was auch im Beschlusswege gemäß § 522 Abs. 2 ZPO möglich ist (vgl. OLG Jena , BeckRS 2006, 04746; OLG München , BeckRS 2011, 22632; BeckOK ZPO/ Jaspersen/Wache , ZPO, Stand: 01.01.2015, § 97 Rn. 21).
  • OLG München, 09.08.2011 - 1 U 1571/11

    Berufungsverfahren: Abänderung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung bei

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.2015 - 19 U 153/14
    Die erstinstanzliche Kostentscheidung ist deshalb von Amts wegen (§ 308 Abs. 2 ZPO) nach der sog. Baumbach´schen Kostenformel unter Berücksichtigung der einzelnen Prozessrechtsverhältnisse nach dem jeweiligen Verlustanteil der Parteien zu korrigieren, was auch im Beschlusswege gemäß § 522 Abs. 2 ZPO möglich ist (vgl. OLG Jena , BeckRS 2006, 04746; OLG München , BeckRS 2011, 22632; BeckOK ZPO/ Jaspersen/Wache , ZPO, Stand: 01.01.2015, § 97 Rn. 21).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.2015 - 19 U 153/14
    Dabei kommt es allerdings nicht nur darauf an, wie ein "Idealfahrer" in der konkreten Gefahrensituation reagiert hätte, sondern auch darauf, ob ein "Idealfahrer" überhaupt in eine solche Gefahrenlage geraten wäre (vgl. BGH , NJW 1992, 1684; OLG Koblenz , NZV 2006, 201; Burmann/ Heß /Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl. 2014, StVG, § 17 Rn. 8).
  • OLG Hamm, 18.11.2003 - 27 U 87/03

    Zum Rechtsfahrgebot und "Schneideverbot" im einspurigen Kreisverkehr;

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.2015 - 19 U 153/14
    Der Beklagten zu 1. ist desweiteren ein Verstoß gegen das in § 8 Abs. 1a StVO i.V.m. Nr. 8 Spalte 3 Nr. 2 S. 1 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO (Zeichen 215) enthaltene Verbot, die Mittelinsel zu überfahren, und zugleich ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot gemäß § 2 Abs. 2 StVO, das auch innerhalb eines Kreisverkehrs Geltung beansprucht (vgl. OLG Hamm , NJW-RR 2004, 244), anzulasten.
  • OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1236/04

    Verkehrsunfallschaden: Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses, Idealfahrer

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.2015 - 19 U 153/14
    Dabei kommt es allerdings nicht nur darauf an, wie ein "Idealfahrer" in der konkreten Gefahrensituation reagiert hätte, sondern auch darauf, ob ein "Idealfahrer" überhaupt in eine solche Gefahrenlage geraten wäre (vgl. BGH , NJW 1992, 1684; OLG Koblenz , NZV 2006, 201; Burmann/ Heß /Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl. 2014, StVG, § 17 Rn. 8).
  • LG Detmold, 22.12.2004 - 2 S 110/04

    Haftungsverteilung bei einem Unfall im Kreisverkehr

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.2015 - 19 U 153/14
    Die gegenläufige Auffassung des Landgerichts Detmold (Urt. vom 22.12.2004 - 2 S 110/04 - BeckRS 2004, 16220, von der Beklagten zu 2. zitiert) überzeugt zumindest in den Fällen nicht, in denen der Unfallgegner - wie hier - dem Verlauf der Fahrspuren eines zudem recht kleinen Kreisverkehrs ohne Überfahren der Mittelinsel gefolgt ist, während der nachfolgend Einfahrende den Kreisverkehr "geschnitten" hat.
  • LG Saarbrücken, 28.03.2014 - 13 S 196/13

    Haftung bei Kfz-Unfall: Vorfahrtverletzung im Kreisverkehr

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.2015 - 19 U 153/14
    Mit dem Landgericht Saarbrücken (NJW 2015, 177) besteht ein allgemeiner Erfahrungssatz, dass der Verkehrsteilnehmer, in dessen Einmündungsbereich ein Unfall innerhalb eines Kreisverkehrs stattgefunden hat, gegenüber dem anderen Verkehrsteilnehmer wartepflichtig war.
  • OLG Hamm, 02.01.2018 - 7 U 44/17

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem wartepflichtigen Radfahrer

    Denn die Haftungsverteilung (als nicht präjudizielle Vorfrage beider Streitgegenstände zur Klage und Widerklage) nimmt nicht an der materiellen Rechtskraft des Urteils zur Klageforderung nach § 322 Abs. 1 ZPO teil (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 19 U 153/14, BeckRS 2016, 01998; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Auflage, Vor § 322 Rn. 28).
  • AG Hamburg-Barmbek, 24.05.2018 - 812 C 4/18

    Verkehrsunfall - Vorfahrtsverletzung im Kreisverkehr

    Hier gilt die gleiche Lebenserfahrung wie an sonstigen Einmündungen auch (vgl. u.a. OLG Köln, Beschluss vom 12. März 2015 - 19 U 153/14 -, juris LG Saarbrücken, Urteil vom 28. März 2014 - 13 S 196/13 -, Rn. 27, juris).
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