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   BGH, 13.01.2016 - 4 StR 452/15   

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https://dejure.org/2016,752
BGH, 13.01.2016 - 4 StR 452/15 (https://dejure.org/2016,752)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2016 - 4 StR 452/15 (https://dejure.org/2016,752)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15 (https://dejure.org/2016,752)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 44 Satz 1 StPO; § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Begründung: Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 45 Abs 1 StPO
    Strafverfahren: Anforderungen an Wiedereinsetzungsantrag

  • IWW

    § 346 Abs. 2 StPO, § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 44 Satz 1 StPO, § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 45 Abs. 1 StPO, § 346 Abs. 1 StPO, § 345 Abs. 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung des Rechtsmittels; Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an Wiedereinsetzungsantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung des Rechtsmittels; Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 86
  • BeckRS 2016, 2161
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.09.2005 - 4 StR 399/05

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 4 StR 452/15
    Der Antrag enthält keine ausreichenden Angaben dazu, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 30/03; Senat, Beschluss vom 13. September 2005 - 4 StR 399/05).

    Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Angeklagten (BGH, Beschluss vom 3. April 1992 - 2 StR 114/92; Senat, Beschluss vom 13. September 2005 - 4 StR 399/05).

  • BGH, 03.04.1992 - 2 StR 114/92

    Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 4 StR 452/15
    Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Angeklagten (BGH, Beschluss vom 3. April 1992 - 2 StR 114/92; Senat, Beschluss vom 13. September 2005 - 4 StR 399/05).
  • BGH, 08.12.2011 - 4 StR 430/11

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zurechnung von

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 4 StR 452/15
    Dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger ein eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10; Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11).'.
  • BGH, 29.01.2013 - 4 StR 320/12

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 4 StR 452/15
    Auf den - von der Revision mitgeteilten - Zeitpunkt der Kenntnis des Verteidigers kommt es hingegen nicht an (Senat, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12, BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 412/13 und vom 14. Januar 2015 - 1 StR 573/14).
  • BGH, 03.12.2013 - 1 StR 412/13

    Unzulässige Revision (Fristversäumung); unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 4 StR 452/15
    Auf den - von der Revision mitgeteilten - Zeitpunkt der Kenntnis des Verteidigers kommt es hingegen nicht an (Senat, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12, BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 412/13 und vom 14. Januar 2015 - 1 StR 573/14).
  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 365/10

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 4 StR 452/15
    Dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger ein eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10; Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11).'.
  • BGH, 05.08.2010 - 3 StR 269/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Glaubhaftmachung des Zeitpunkts, zu dem

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 4 StR 452/15
    Jedenfalls in den Fällen, in denen wie hier die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrags, dass der Antragsteller mitteilt, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (BGH, Beschluss vom 26. Februar 1991 - 1 StR 737/90 -, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 5. August 2010 - 3 StR 269/10 m.w.N.).
  • BGH, 08.04.2003 - 3 StR 30/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeit, Begründung des Antrags,

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 4 StR 452/15
    Der Antrag enthält keine ausreichenden Angaben dazu, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 30/03; Senat, Beschluss vom 13. September 2005 - 4 StR 399/05).
  • BGH, 26.02.1991 - 1 StR 737/90

    Angabe des Zeitpunkts des Wegfalls des Hindernisses

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 4 StR 452/15
    Jedenfalls in den Fällen, in denen wie hier die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrags, dass der Antragsteller mitteilt, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (BGH, Beschluss vom 26. Februar 1991 - 1 StR 737/90 -, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 5. August 2010 - 3 StR 269/10 m.w.N.).
  • BGH, 14.01.2015 - 1 StR 573/14

    Unzulässige Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 4 StR 452/15
    Auf den - von der Revision mitgeteilten - Zeitpunkt der Kenntnis des Verteidigers kommt es hingegen nicht an (Senat, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12, BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 412/13 und vom 14. Januar 2015 - 1 StR 573/14).
  • BGH, 20.11.2019 - 4 StR 522/19

    Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag (Mitteilung über den Wegfall des

    Der Antrag enthält keine ausreichenden Angaben dazu, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15, juris; BGH, Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 30/03, juris).

    Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Angeklagten (Senat, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15, juris).

    Jedenfalls in den Fällen, in denen wie hier die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrags, dass der Antragsteller mitteilt, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (Senat, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15, juris; BGH, Beschluss vom 26. Februar 1991 - 1 StR 737/90, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7 mwN; BGH, Beschluss vom 5. August 2010 - 3 StR 269/10 mwN).

    Dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger ein eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (Senat, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15, juris).'.

  • BGH, 05.07.2022 - 4 StR 157/22

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen:

    Der Antrag enthält keine ausreichenden Angaben dazu, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15; Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 30/03).

    Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Angeklagten (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15), an den die Antragsschrift des Generalbundesanwalts ebenfalls am 27. Mai 2022 - unter Hinweis auf die Zustellung an den Verteidiger - abgesandt worden ist.

    Jedenfalls in den Fällen, in denen wie hier die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrags, dass der Antragsteller mitteilt, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15; Beschluss vom 26. Februar 1991 - 1 StR 737/90, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7 mwN; Beschluss vom 5. August 2010 - 3 StR 269/10 Rn. 3).

    Dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger ein eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (BGH, Beschluss vom 20. November 2019 - 4 StR 522/19 Rn. 3; Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15).

  • BGH, 26.01.2017 - 1 StR 671/16

    Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag (ausnahmsweise Entbehrlichkeit von

    Da die Einhaltung der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 StPO vorliegend nach Aktenlage offensichtlich ist, bedurfte es ausnahmsweise nicht des Vortrags und der Glaubhaftmachung, wann das der rechtzeitigen Vornahme der versäumten Handlung entgegenstehende Hindernis weggefallen ist und der Angeklagte davon Kenntnis erhalten hat (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15 Rn. 2 (in NStZ-RR 2016, 86 nur redaktioneller Leitsatz); vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12, NStZ 2013, 474; vom 8. Januar 2013 - 1 StR 621/12 Rn. 4 und vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10 Rn. 3).
  • BGH, 02.07.2019 - 2 StR 570/18

    Zurücknahme und Verzicht (Zurücknahme des Angeklagten nach Einlegung durch den

    Der Antrag ist binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 StPO); innerhalb der Wochenfrist muss der Antragsteller auch Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses machen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15 - juris; vom 5. August 2010 - 3 StR 269/10 - Rn. 3, NStZ-RR 2010, 378).

    Dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10 - Rn. 3, juris; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15 - Rn. 2, juris).

  • BGH, 17.10.2023 - 3 StR 197/23

    Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

    Innerhalb dieser Frist muss der Antragsteller, sofern sich - wie hier - deren Wahrung nicht offensichtlich aus den Akten ergibt, auch Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses machen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15, juris Rn. 2 f.; vom 29. November 2016 - 3 StR 444/16, juris Rn. 3 f.; vom 12. Januar 2021 - 3 StR 422/20, NStZ-RR 2021, 112).
  • BGH, 12.10.2022 - 4 StR 319/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen: Frist,

    Innerhalb der Wochenfrist muss der Antragsteller, sofern sich - wie hier - die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO nicht offensichtlich aus den Akten ergibt, auch Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses machen (BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 3 StR 422/20, juris Rn. 3; vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15, juris Rn. 2).
  • KG, 17.10.2022 - 121 Ss 105/22

    Anforderungen an eine Ersatzeinreichung bei Pflicht zur elektronischen

    b) Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Kenntnisnahme vom Wegfall des Hindernisses durch den Angeklagten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. August 2022 und 20. November 2019, jeweils a.a.O.; Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15 -, juris).

    Auf den Zeitpunkt der Kenntnis des Verteidigers kommt es hingegen nicht an (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 2019 und 13. Januar 2016 a.a.O.; BGH, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 1 StR 573/14 -, juris).

  • BGH, 12.01.2021 - 3 StR 422/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeit; Angaben über den Zeitpunkt

    Innerhalb der Antragsfrist von einer Woche ist die versäumte Handlung nachzuholen (§ 45 Abs. 2 Satz 2 StPO); innerhalb der Wochenfrist muss der Antragsteller, sofern sich - wie hier - die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO nicht offensichtlich aus den Akten ergibt, auch Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses machen (BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15, juris Rn. 2; vom 29. November 2016 - 3 StR 444/16, juris Rn. 3).
  • BGH, 29.11.2016 - 3 StR 444/16

    Unzulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags wegen fehlender Mitteilung vom

    Der Antrag ist binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 StPO); innerhalb der Wochenfrist muss der Antragsteller auch Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses machen (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15, BeckRS 2016, 02161, mwN).
  • KG, 17.10.2022 - 3 Ss 42/22

    Anforderungen an eine Ersatzeinreichung nach § 32d Satz 4 StPO

    b) Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Kenntnisnahme vom Wegfall des Hindernisses durch den Angeklagten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. August 2022 und 20. November 2019, jeweils a.a.O.; Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 452/15 -, juris).

    Auf den Zeitpunkt der Kenntnis des Verteidigers kommt es hingegen nicht an (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 2019 und 13. Januar 2016 a.a.O.; BGH, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 1 StR 573/14 -, juris).

  • BGH, 01.02.2023 - 4 StR 398/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Nebenklage: Frist, Angaben zum Zeitpunkt

  • BGH, 08.01.2019 - 3 StR 548/18

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zeitpunkt des

  • BGH, 26.06.2018 - 3 StR 197/18

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (fehlende

  • BGH, 20.07.2022 - 2 StR 530/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (formgerechte Anbringung des

  • BGH, 26.04.2017 - 4 StR 34/17

    Verwerfung der Revision als unzulässig

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