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   OLG Frankfurt, 13.12.2016 - 11 U 96/14 (Kart)   

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https://dejure.org/2016,50658
OLG Frankfurt, 13.12.2016 - 11 U 96/14 (Kart) (https://dejure.org/2016,50658)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.12.2016 - 11 U 96/14 (Kart) (https://dejure.org/2016,50658)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - 11 U 96/14 (Kart) (https://dejure.org/2016,50658)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 66 ZPO, § 71 ZPO, Art. 267 AEUV
    Zur Zulässigkeit einer Nebenintervention

  • Telemedicus

    Zulässigkeit der Nebenintervention des Plattform-Betreibers im Rechtsstreit über Zulässigkeit von Plattformverboten im Zusammenhang mit Luxusprodukten

  • Telemedicus

    Zulässigkeit der Nebenintervention des Plattform-Betreibers im Rechtsstreit über Zulässigkeit von Plattformverboten im Zusammenhang mit Luxusprodukten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Zulässigkeit einer Nebenintervention

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verhandlung und Entscheidung über die Zulässigkeit der Nebenintervention nach Aussetzung des Verfahrens gem. § 267 AEUV wegen Vorlage an den EuGH; Begriff des rechtlichen Interesses des Nebenintervenienten am Ausgang des Verfahrens

  • Wolters Kluwer

    Zur Zulässigkeit einer Nebenintervention

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 66; ZPO § 71; AEUV Art. 267
    Zulässigkeit der Verhandlung und Entscheidung über die Zulässigkeit der Nebenintervention nach Aussetzung des Verfahrens gem. § 267 AEUV wegen Vorlage an den EuGH; Begriff des rechtlichen Interesses des Nebenintervenienten am Ausgang des Verfahrens

  • rechtsportal.de

    ZPO § 66 ; ZPO § 71 ; AEUV Art. 267

  • rechtsportal.de

    ZPO § 66 ; ZPO § 71 ; AEUV Art. 267
    Zulässigkeit der Verhandlung und Entscheidung über die Zulässigkeit einer Nebenintervention nach Vorlage eines Verfahrens an den EuGH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 112778
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2016 - 11 U 96/14
    Ein Interesse daran, dass eine rechtliche oder tatsächliche Frage auf eine bestimmte Weise beantwortet wird, genügt demnach ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15; Beschluss vom 10.2.2011 - I ZB 63/09; Beschluss vom 17.1.2006 - X ZR 236/01; Senat, Urteil vom 24.8.16, 11 U 123/15 (Kart)).

    Es besteht daher keine Vergleichbarkeit mit Fallgestaltungen, in denen ein deutsches Gericht etwa über Patentnichtigkeitsklagen (dazu BGH, Beschluss vom 17.1.2006 - X ZR 236/01), Statusfragen oder gesellschaftsrechtliche Gestaltungsklagen entscheidet (vgl. Schultes in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl., § 66 Rdnr. 12).

  • BGH, 10.02.2011 - I ZB 63/09

    Parallelverwendung - Nebenintervention: Rechtliches Interesse wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2016 - 11 U 96/14
    Ein Interesse daran, dass eine rechtliche oder tatsächliche Frage auf eine bestimmte Weise beantwortet wird, genügt demnach ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15; Beschluss vom 10.2.2011 - I ZB 63/09; Beschluss vom 17.1.2006 - X ZR 236/01; Senat, Urteil vom 24.8.16, 11 U 123/15 (Kart)).

    Eine solche rein faktische Präzedenzwirkung vermag jedoch ein rechtliches Interesse i.S.d. § 66 Abs. 1 ZPO nicht zu begründen (BGH, Beschluss vom 10.2.2011 - I ZB 63/09).

  • BGH, 18.11.2015 - VII ZB 2/15

    Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren: Rechtliches Interesse eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2016 - 11 U 96/14
    Der Begriff des rechtlichen Interesses ist zwar grundsätzlich weit auszulegen (BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15).

    Ein Interesse daran, dass eine rechtliche oder tatsächliche Frage auf eine bestimmte Weise beantwortet wird, genügt demnach ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15; Beschluss vom 10.2.2011 - I ZB 63/09; Beschluss vom 17.1.2006 - X ZR 236/01; Senat, Urteil vom 24.8.16, 11 U 123/15 (Kart)).

  • OLG Frankfurt, 24.08.2016 - 11 U 123/15

    Zumutbarkeit eines Zahlungsmittels bei erfoderlicher Eingabe von PIN und TAN in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2016 - 11 U 96/14
    Ein Interesse daran, dass eine rechtliche oder tatsächliche Frage auf eine bestimmte Weise beantwortet wird, genügt demnach ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15; Beschluss vom 10.2.2011 - I ZB 63/09; Beschluss vom 17.1.2006 - X ZR 236/01; Senat, Urteil vom 24.8.16, 11 U 123/15 (Kart)).
  • SG Saarbrücken, 14.03.2019 - S 20 KR 834/16

    Krankenversicherung - Arzneimittel - ausländische Apotheke mit Sitz in der EU -

    Überwiegend wird vertreten, dass gleichwohl von den Vorabentscheidungsurteilen des EuGH präjudizielle Wirkungen für alle anderen Gerichte ausgehen, die man als eine eingeschränkte "erga-omnes-Wirkung" bezeichnet; diese tritt aber nur bei vergleichbaren Sachverhalten ein (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Mai 2013 , XI R 11/09, Rn. 66; Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Januar 1989, 10 UE 479/87, Rn. 43; Urteil des OLG Frankfurt vom 13. Dezember 2016, 11 U 96/14, Rn. 26 und 27; Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 26. Juni 2006, 10 L 3 161/06, Rn. 31 und 33).
  • SG Saarbrücken, 12.11.2020 - S 23 KR 832/16

    Krankenversicherung - Klageverfahren

    Überwiegend wird jedoch vertreten, dass gleichwohl von den Vorabentscheidungsurteilen des EuGH präjudizielle Wirkungen für alle anderen Gerichte ausgehen, die man als eine eingeschränkte "erga-omnes-Wirkung" bezeichnet; diese soll aber nur bei vergleichbaren Sachverhalten eintreten (vgl. BFH, Urteil vom 28.05.2013 - XI R 11/09, Rn. 66; Hessischer Verwaltungsgerichtshofs, Urteil vom 26.01.1989 - 10 UE 479/87, Rn. 43; OLG Frankfurt, Urteil vom 13.12.2016 - 11 U 96/14, Rn. 26 und 27; VG Münster, Beschluss vom 26.06.2006 -10 L 3 161/06, Rn. 31 und 33).
  • SG Saarbrücken, 12.11.2020 - S 23 KR 835/16

    Krankenversicherung - Klageverfahren

    Überwiegend wird jedoch vertreten, dass gleichwohl von den Vorabentscheidungsurteilen des EuGH präjudizielle Wirkungen für alle anderen Gerichte ausgehen, die man als eine eingeschränkte "erga-omnes-Wirkung" bezeichnet; diese soll aber nur bei vergleichbaren Sachverhalten eintreten (vgl. BFH, Urteil vom 28.05.2013 - XI R 11/09, Rn. 66; Hessischer Verwaltungsgerichtshofs, Urteil vom 26.01.1989 - 10 UE 479/87, Rn. 43; OLG Frankfurt, Urteil vom 13.12.2016 - 11 U 96/14, Rn. 26 und 27; VG Münster, Beschluss vom 26.06.2006 -10 L 3 161/06, Rn. 31 und 33).
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