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   LG Frankfurt/Main, 07.05.2015 - 2-05 O 482/14   

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https://dejure.org/2015,48991
LG Frankfurt/Main, 07.05.2015 - 2-05 O 482/14 (https://dejure.org/2015,48991)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.05.2015 - 2-05 O 482/14 (https://dejure.org/2015,48991)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - 2-05 O 482/14 (https://dejure.org/2015,48991)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Bankbearbeitungsgebühren für Kredite bei Immobilienentwicklung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Bankbearbeitungsgebühren für Kredite bei Immobilienentwicklung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 11369
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.05.2015 - 5 O 482/14
    Die durch den BGH in seinem Urteil vom 13.05.2014 zu Az.: XI ZR 170/13 angestellten Erwägungen zur Unwirksamkeit entsprechender Klauseln in Verbraucherdarlehensverträgen sind grundsätzlich auf Verträge mit gewerblichen Kunden übertragbar.

    Zunächst handelt es sich bei der Klausel um eine kontrollfähige Preisnebenabrede (vgl. BGH, Urteil vom 13.05.2014 zu Az.: XI ZR 170/13 Rn. 35, Juris).

  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.05.2015 - 5 O 482/14
    Die kenntnisabhängige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB begann für Rückforderungsansprüche wegen unwirksam formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte nach § 488 BGB erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen; zuvor war einzelnen Darlehensnehmern die Erhebung einer Rückforderungsklage nicht zumutbar (BGH, Urteil vom 28.10.2014 zu Az.: XI ZR 348/13).
  • BGH, 10.10.2012 - IV ZR 10/11

    Gegenwertforderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.05.2015 - 5 O 482/14
    Denn die Unangemessenheit einer Regelung wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass entsprechende Klauseln weithin üblich oder über lange Zeit unbeanstandet geblieben sind (BGHZ 195, 93).
  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 79/97

    Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.05.2015 - 5 O 482/14
    Die von der Beklagten als Kreditinstitut herauszugebenden Nutzungen können dabei mit einem Zinssatz von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank im Rahmen des § 287 ZPO berechnet werden (BGH, Urteil vom 12.05.1998 zu Az. XI ZR 79/97).
  • OLG Bremen, 17.05.2017 - 1 U 70/16

    Formularmäßige Vereinbarung eines Bearbeitungsentgelts in einem Darlehensvertrag

    Demgegenüber hat nur eine kleinere Zahl von Landgerichten die Vereinbarung von Bearbeitungsentgelten durch Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Unternehmern als Darlehensnehmern als unwirksam angesehen (vgl. LG Duisburg, Urteil vom 15.04.2016 - 7 S 111/15, juris Rn. 17, MDR 2016, 1322; LG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2015 - 10 O 517/14, juris Rn. 39; LG Essen, Urteil vom 19.03.2015 - 6 O 411/14, juris Rn. 68; LG Frankfurt (Main), Urteil vom 07.05.2015 - 2-05 O 482/14, BeckRS 2016, 11369; LG Magdeburg, Urteil vom 13.08.2015 - 11 O 1887/14, juris Rn. 35 ff., BKR 2016, 159; LG Neuruppin, Urteil vom 24.09.2015 - 5 O 66/15, juris Rn. 28; LG Wiesbaden, Urteil vom 07.07.2016 - 9 S 28/15, juris Rn. 25).
  • LG Frankfurt/Main, 31.07.2015 - 25 O 52/15

    Verkündet am: 31.07.2015

    In der von der Klägerin vorgelegten Entscheidung des LG Frankfurt vom 07.05.2015 - 2-05 0 482/14 stellt das dort erkennende Gericht vor allem darauf ab, dass Bearbeitungsentgelte im Verkehr mit gewerblichen Kunden nicht als Handelsbrauch einzustufen und damit nicht ausnahmsweise als zulässig anzusehen seien.
  • LG Frankfurt/Main, 18.08.2015 - 7 O 391/14
    Entgegen der Entscheidung des LG Frankfurt vom 07.05.2015 - 2-05 O 482/14 hält die Kammer eine dem Verbraucher ähnliche Schutzbedürftigkeit eines Unternehmers hier für nicht gegeben.
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