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   AG Trier, 25.10.2016 - 35 OWi 780/16   

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https://dejure.org/2016,38611
AG Trier, 25.10.2016 - 35 OWi 780/16 (https://dejure.org/2016,38611)
AG Trier, Entscheidung vom 25.10.2016 - 35 OWi 780/16 (https://dejure.org/2016,38611)
AG Trier, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - 35 OWi 780/16 (https://dejure.org/2016,38611)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Messdaten

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Fehlt die "Lebensakte", sind einzelne Wartungsnachweise des Messgeräts herauszugeben

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung einer Verwaltungsbehörde zur Bereitstellung sämtlicher digitaler Falldatensätze eines Messgerätes im Rahmen eines Bußgeldverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 123177
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 06.05.2015 - 2 Ss OWi 65/15

    PoliscanSpeed, Messdatei, Herausgabe, Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus AG Trier, 25.10.2016 - 35 OWi 780/16
    Dies hat zur Folge, dass sie - rechtzeitig vor dem Prozess - einem Betroffenen auf dessen Wunsch hin zugänglich zu machen ist (OLG Oldenburg, Beschluss vom 06.05.2015 - 2 Ss (OWi) 65/15 m.w.N.).
  • VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 1/18

    Einsicht, Messunterlagen, Herausgabe, Beiziehung, Gebot des fairen Verfahrens

    Soweit verlangt wird, dass der Antrag auf Zurverfügungstellung der Messdaten bereits vor der Hauptverhandlung gestellt wird (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.8.2016 - 2 Ss-OWi 589/16 -, juris Rn. 15; AG Trier, Beschluss vom 25.10.2016 - 35 OWi 780/16 -, BeckRS 2016, 123177 Rn. 10; Krenberger, NZV 2017), ist vorliegend diesem Erfordernis genügt.

    Die digitale "Messdatei" ist Grundlage und originäres Beweismittel der Messung, daher ist sie - rechtzeitig vor dem Prozess - einem Betroffenen auf dessen Wunsch hin zugänglich zu machen (OLG Oldenburg, Beschluss vom 6.5.2015 - 2 Ss [OWi] 65/15 -, juris Rn. 12, mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.8.2016 - 2 Ss-OWi 589/16-, juris Rn. 14 f.; AG Bitburg, Beschluss vom 17.10.2016 - 3 OWi 102/15-, juris Rn. 2; AG Trier, Beschluss vom 25.10.2016 - 35 OWi 780/16 -, BeckRS 2016, 123177 Rn. 9; AG Schwelm, Beschluss vom 22.11.2016 - 60 OWi 520/15 -, juris Rn. 3).

    Dementsprechend sind nach herrschender Ansicht die Token-Datei und das Passwort von der Verwaltungsbehörde herauszugeben (OLG Oldenburg, Beschluss vom 6.5.2015 - 2 Ss (OWi) 65/15 -, juris; OLG Celle, Urteil vom 16.6.2016 - 1 Ss OWi 96/16 -, NJOZ 2017, 559 f.; AG Trier, Beschluss vom 25.10.2016 - 35 OWi 780/16 -, BeckRS 2016, 123177 Rn. 9 ff.; AG Gießen, Beschluss vom 27.10.2015- 512 OWi 83/15 -, juris Rn. 1; AG Bitburg, Beschluss vom 17.10.2016 - 3 OWi 102/15 -, juris Rn. 2; AG Erfurt, Verfügung vom 1.6.2016 - 64 OWi 1239/15 -, juris; AG Schwelm, Beschluss vom 22.11.2016 - 60 OWi 520/15 -, juris Rn. 3).

    cc) Auch mit dem Fällen des Urteils trotz Nichtherausgabe der Statistikdatei hat das Amtsgericht gegen das Recht des Beschwerdeführers auf ein faires Verfahren und rechtliches Gehör verstoßen (vgl. AG Gießen, Beschluss vom 27.10.2015 - 512 OWi 83/15-, juris; AG Trier, Beschluss vom 25.10.2016 - 35 OWi 780/16 -, BeckRS 2016, 123177; AG Frankenthal, Beschluss vom 30.12.2016 - 4 OWi 553/16-, juris Rn. 1; Deutscher, DAR 2017, 723; dagegen verneint OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.8.2016- 2 Ss -OWi 589/16 -, juris Rn. 17 f., grundsätzlich eine Anspruch auf Beiziehung der gesamten Messreihe; sehr restriktiv auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.7.2015- IV-2 RBs 63/15 -, juris).

  • AG Schleiden/Eifel, 09.04.2019 - 13 OWi 34/19

    Bußgeldverfahren - Überlassung Messdaten bei Vorwurf einer

    Ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht der anderen auf den anderen Daten festgehaltenen Verkehrsteilnehmer ist aus Sicht des Gerichts ebenfalls nicht gegeben da es - ebenso wie das Amtsgericht Trier (Beschluss vom 25.10.2016, Az. 35 OWi 780/16, zitiert nach juris) davon ausgeht, dass der Anspruch auf ein faires Verfahren insoweit als höherrangiges Recht anzusehen ist und jedenfalls eine Rechtfertigung des Eingriffs darstellt.
  • AG Schlieden, 03.03.2021 - 13 OWi 19/21

    Akteneinsicht in die Rohmessdatenreihe des Tattages

    Ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht der anderen auf den anderen Daten festgehaltenen Verkehrsteilnehmer ist aus Sicht des Gerichts ebenfalls nicht gegeben da es - ebenso wie das Amtsgericht Trier (Beschluss vom 25.10.2016, Az. 35 OWi 780/16, zitiert nach juris) davon ausgeht, dass der Anspruch auf ein faires Verfahren insoweit als höherrangiges Recht anzusehen ist und jedenfalls eine Rechtfertigung des Eingriffs darstellt.
  • AG Schleiden/Eifel, 12.03.2020 - 13 OWi 18/20
    Ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht der anderen auf den anderen Daten festgehaltenen Verkehrsteilnehmer ist aus Sicht des Gerichts ebenfalls nicht gegeben da es - ebenso wie das Amtsgericht Trier (Beschluss vom 25.10.2016, Az. 35 OWi 780/16, zitiert nach juris) davon ausgeht, dass der Anspruch auf ein faires Verfahren insoweit als höherrangiges Recht anzusehen ist und jedenfalls eine Rechtfertigung des Eingriffs darstellt.
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