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   OLG Karlsruhe, 08.09.2016 - 6 U 58/16   

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https://dejure.org/2016,31744
OLG Karlsruhe, 08.09.2016 - 6 U 58/16 (https://dejure.org/2016,31744)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.09.2016 - 6 U 58/16 (https://dejure.org/2016,31744)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. September 2016 - 6 U 58/16 (https://dejure.org/2016,31744)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer Verurteilung zum Rückruf und zur Entfernung patentverletzender Erzeugnisse aus den Vertriebswegen nach Erhebung des sog. FRAND-Lizenzeinwands

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Dekodiervorrichtung

    § 139 PatG, Art 102 AEUV, § 707 ZPO, § 719 Abs 1 ZPO
    Patentverletzungsverfahren: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer Verurteilung zum Rückruf und zur Entfernung patentverletzender Erzeugnisse bei FRAND-Lizenzeinwand gegen ein Patent betreffend den DVD-Standard

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 139; AEUV Art. 102
    Einstellung der Zwangsvollstreckung bei FRAND-Einwand im Patentverletzungsverfahren

  • rechtsportal.de

    PatG § 139 ; AEUV Art. 102
    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer Verurteilung zum Rückruf und zur Entfernung patentverletzender Erzeugnisse aus den Vertriebswegen nach Erhebung des sog. FRAND-Lizenzeinwands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus Verurteilung zum Rückruf und zur Entfernung patentverletzender Erzeugnisse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 17467
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Karlsruhe, 31.05.2016 - 6 U 55/16

    Zwangsvollstreckung aufgrund eines Patentverletzungsverfahrens: Einstweilige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.09.2016 - 6 U 58/16
    Soweit der Senat im Verfahren 6 U 55/16 (Mitt. 2016, 321) die vom Landgericht vertretene Auffassung einer Kontrolle der Lizenzangebote auf evidente FRAND-Widrigkeit als fehlerhaft gewürdigt habe, gehe dies bei Annahme einer strikten Reihenfolge einseitig zu Lasten des Patentinhabers.

    Es ist jedoch anerkannt, dass die Einstellung der Zwangsvollstreckung in Betracht kommt, wenn bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einstellungsantrag bei der im Verfahren nach §§ 719, 707 ZPO gebotenen summarischen Prüfung festgestellt werden kann, dass das angefochtene Urteil voraussichtlich keinen Bestand haben wird, oder wenn der Schuldner die Gefahr eines besonderen Schadens darlegen und glaubhaft machen kann, der über die allgemeinen Vollstreckungswirkungen hinausgeht (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O.; Senat a.a.O. - Mobiltelefone; Mitt. 2016, 321 juris-Rn. 17; Beschl. v. 29.08.2016, 6 U 57/16, juris-Rn. 25).

    Letzteres hat der Senat als jedenfalls nicht offensichtlich fehlerhaft angesehen (vgl. Senat Mitt. 2016, 321 juris-Rn. 24 f.); hieran wird festgehalten (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.05.2016, I-15 U 36/16, juris-Rn. 22 ff.).

    c) Wie bereits im Verfahren Az. 6 U 55/16 (Mitt. 2016, 321 = NZKart 2016, 334 juris-Rn. 30 ff.) ausgeführt wurde, vermag der Senat der Ansicht des Landgerichts insoweit nicht zu folgen, als es angenommen hat, das vom SEP-Inhaber unterbreitete FRAND-Lizenzangebot sei im Verletzungsprozess nur darauf überprüfen, ob es sich um ein annahmefähiges Angebot handelt (das also alle essentialia negotii eines Lizenzvertrages enthält) und nicht evident FRAND-widrig ist.

    Vielmehr dürfte - wie der Senat bereits im oben zitierten Beschluss erwogen hat (Beschl. v. 31.05.2016, 6 U 55/16, juris-Rn. 32) - dem Inhaber eines SEP bei der Bestimmung der FRAND-Bedingungen ein großzügiger Entscheidungsspielraum zuzubilligen sein, weil und soweit es eben eine Vielzahl von Vertragsgestaltungen geben kann, die unter den im jeweiligen Lizenzmarkt gegebenen Bedingungen als fair, angemessen und nicht diskriminierend anzusehen sind.

  • OLG Karlsruhe, 29.08.2016 - 6 U 57/16

    Verurteilung des Verletzers eines standardessentiellen Patents im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.09.2016 - 6 U 58/16
    Es ist jedoch anerkannt, dass die Einstellung der Zwangsvollstreckung in Betracht kommt, wenn bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einstellungsantrag bei der im Verfahren nach §§ 719, 707 ZPO gebotenen summarischen Prüfung festgestellt werden kann, dass das angefochtene Urteil voraussichtlich keinen Bestand haben wird, oder wenn der Schuldner die Gefahr eines besonderen Schadens darlegen und glaubhaft machen kann, der über die allgemeinen Vollstreckungswirkungen hinausgeht (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O.; Senat a.a.O. - Mobiltelefone; Mitt. 2016, 321 juris-Rn. 17; Beschl. v. 29.08.2016, 6 U 57/16, juris-Rn. 25).

    Soweit im Schrifttum vereinzelt vertreten wird, Art. 101 AEUV könne zu einem Durchsetzungshindernis für eine Klage des Patentinhabers führen, bezieht sich diese Auffassung lediglich auf den Unterlassungsanspruch (Barthelmeß/Gauß, WuW 2010, 626, 634), nicht aber auf die hier in Rede stehenden Schadensersatz- und Auskunftsansprüche (Senatsbeschluss vom 28.09.2016, 6 U 57/16, juris-Rn. 28-30).

    Zudem ist bei summarischer Prüfung nicht ausgeschlossen, dass die von der Klägerin begehrten Angaben über die Liefer- und Angebotspreise für die Ermittlung einer im Wege der Lizenzanalogie zu bestimmenden FRAND-Lizenz erforderlich sind, weil eine angemessene Lizenz nicht unabhängig vom erzielten bzw. erzielbaren Verkaufspreis bestimmt werden kann (vgl. zum Ganzen Senatsbeschluss vom 28.09.2016, 6 U 57/16, juris-Rn. 32-34).

    Es besteht kein Anlass von dieser Regel abzuweichen (vgl. Senatsbeschluss vom 29.08.2016, 6 U 57/16, juris-Rn. 41 f.).

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 123/14

    Auskunftserteilung bzgl. Angebots von mobilen Endgeräten zur Verwendung in einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.09.2016 - 6 U 58/16
    Diese Auffassung ist jedenfalls vertretbar (ebenso: LG Düsseldorf, Urt. v. 19.01.2016 - 4b O 123/14 Rn. 322 m.w.N. - juris).

    Teilweise wird vertreten, die vom Schutzrechtsinhaber übernommene Pflicht, die Benutzung seines marktbeherrschenden Patents jedermann gegen eine ausbeutungsfreie Lizenz zu gestatten, reduziere den Schadensersatzanspruch auf diese FRAND-Lizenz und die begleitende Rechnungslegung auf solche Angaben, die für eine Lizenzberechnung erforderlich sind (Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Aufl., Kap. E Rn. 313; LG Düsseldorf, Urt. v. 19.01.2016 - 4b O 123/14 Rn. 348).

    So wird teilweise gefordert, dass der Patentbenutzer sich vor der Benutzung über die bestehende Patentsituation informiert und sich um eine Lizenz bemüht hat (LG Düsseldorf, Urt. v. 19.01.2016 - 4b O 123/14 Rn. 348).

  • OLG Karlsruhe, 13.10.2014 - 6 U 118/14

    Leiterbahnstrukturen - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.09.2016 - 6 U 58/16
    Alternative Begründungen tatsächlicher oder rechtlicher Art, auf die die angefochtene Entscheidung nicht gestützt worden ist, können nicht das Vertrauen genießen, das die vorläufige Vollstreckbarkeit des erstinstanzlichen Urteils und damit den grundsätzlichen Vorrang der Interessen des obsiegenden Klägers rechtfertigt (Senat GRUR-RR 2015, 50 juris-Rn. 12 - Leiterbahnstrukturen).

    Soweit die Klägerin vorträgt, eine alternative Begründung des vom Landgericht gefundenen Ergebnisses liege klar zutage (offen lassend Senat GRUR-RR 2015, 50 juris-Rn. 12 - Leiterbahnstrukturen), weil dem SEP-Inhaber ein großzügiger Ermessensspielraum einzuräumen sei, kann dem nicht gefolgt werden.

  • EuGH, 16.07.2015 - C-170/13

    Die Erhebung einer Unterlassungsklage durch den marktbeherrschenden Inhaber eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.09.2016 - 6 U 58/16
    a) Nach dem Urteil des EuGH (C-170/13, GRUR 2015, 764 - Huawei gg. ZTE) bestehen in Fällen, in denen Unterlassungs- und Rückrufsansprüche durch den Inhaber eines standardessentiellen Patents (SEP) geltend gemacht werden, der sich gegenüber der Standardisierungsorganisation zur Gewährung von Lizenzen an diesem SEP zu FRAND-Bedingungen verpflichtet hat, unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchsverbots nach Art. 102 AEUV eine Reihe wechselseitiger Obliegenheiten:.
  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.09.2016 - 6 U 58/16
    Das Landgericht hat die von der Beklagten angeführte Kurznachrichten -Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2014, 1237) nicht verkannt; die Gleichsetzung einer "hinreichenden" mit einer "überwiegenden" Vernichtungswahrscheinlichkeit ist wiederum - zumal angesichts der offensichtlichen Schwierigkeit, verschiedene Wahrscheinlichkeitsgrade abzugrenzen - jedenfalls vertretbar.
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2010 - 2 U 116/07

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.09.2016 - 6 U 58/16
    Denn der Umstand, dass es sich bei den zu erteilenden Informationen um Geschäftsinterna handelt, die mit Rücksicht auf die Wettbewerbslage der Parteien vor der Klägerin geheim zu halten seien, rechtfertigt für sich genommen nicht die Annahme, dass eine Vollstreckung der Verurteilung zur Auskunftserteilung für den Schuldner nicht zu ersetzende Nachteile zur Folge hätte (vgl. BGH, NJWE-WettbR 1999, 138; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.04.2008 - I-2 U 116/07, BeckRS 2012, 13680).
  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05

    "THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.09.2016 - 6 U 58/16
    Folgte man dieser Ansicht bestünde insbesondere kein Anspruch auf Auskunft über den Verletzergewinn, also über Kosten- und Gewinnangaben (LG Düsseldorf a.a.O.) sowie über die betriebene Werbung (vgl. BGH, GRUR 2008, 254, 258 - THE HOME STORE), sofern die genannten Voraussetzungen vorlägen.
  • BGH, 24.07.2012 - X ZR 51/11

    Flaschenträger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.09.2016 - 6 U 58/16
    Für eine Beschränkung des Schadensersatzanspruchs auf die FRAND-Lizenz könnte sprechen, dass sich der Inhaber eines standardessentiellen Patents durch seine FRAND-Erklärung selbst der Marktchance begeben hat, die sich daraus ergibt, dass allein der Schutzrechtsinhaber auf Grund seines Ausschließlichkeitsrechts jeden Dritten daran hindern kann, ein mit seinem schutzrechtsgemäßen Erzeugnis (technisch) identisches Produkt auf den Markt zu bringen und dass in dem Fall, in dem alle Produkte von dem Standard Gebrauch machen, gerade nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass die technischen Vorteile der Erfindung den Abnehmer veranlasst haben, Produkte des Verletzers anstelle der Produkte des Patentinhabers zu beziehen (vgl. zu dieser Zielrichtung der Berechnungsmethode des Verletzergewinns: BGH, GRUR 2012, 1226 Rn. 30 - Flaschenträger).
  • OLG Hamburg, 05.03.1998 - 3 U 175/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.09.2016 - 6 U 58/16
    Denn der Umstand, dass es sich bei den zu erteilenden Informationen um Geschäftsinterna handelt, die mit Rücksicht auf die Wettbewerbslage der Parteien vor der Klägerin geheim zu halten seien, rechtfertigt für sich genommen nicht die Annahme, dass eine Vollstreckung der Verurteilung zur Auskunftserteilung für den Schuldner nicht zu ersetzende Nachteile zur Folge hätte (vgl. BGH, NJWE-WettbR 1999, 138; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.04.2008 - I-2 U 116/07, BeckRS 2012, 13680).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2016 - 15 U 66/15

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer Verurteilung wegen

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2016 - 15 U 36/16

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig

  • OLG Karlsruhe, 23.04.2015 - 6 U 44/15

    Einstellung der Zwangsvollstreckung einer Patentwertungsgesellschaft aus der

  • OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - 2 U 51/08

    Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung im

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2009 - 6 U 38/09

    Einstellung der Zwangsvollstreckung hinsichtlich eines patentrechtlichen

  • BGH, 20.06.2000 - X ZR 88/00

    Vollstreckungsschutz bei zeitlich begrenztem Unterlassungsgebot

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

    2016, 321 - Informationsaufzeichnungsmedium; OLG Karlsruhe, BeckRS 2016, 17467; Kühnen, in: Festschrift 80 Jahre Patentgerichtsbarkeit in Düsseldorf, 2016, S. 311 ff.; eine vorprozessuale Nachholbarkeit nimmt wohl auch das LG Mannheim BeckRS 2016, 19467 an).

    Das hier befürwortete Verständnis stellt demgegenüber sicher, dass die Parteien zu solchen Angeboten veranlasst und mittelbar gezwungen werden, die nicht bloß formal, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht annahmefähig sind (OLG Karlsruhe BeckRS 2016, 17467).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, darf sich das Verletzungsgericht nicht auf eine bloß summarische Prüfung im Sinne einer "negativen Evidenzkontrolle" beschränken (so aber LG Mannheim WuW 2016, 86 Rn. 221; LG Mannheim BeckRS 2016, 108197 m.w.N.), sondern es muss abschließend tatrichterlich feststellen, ob das Angebot des SEP-Inhabers FRAND ist (vgl. Senat NZKart 2016, 139 Rn. 21 ff; OLG Karlsruhe NZKart 2016, 334 Rn. 36; OLG Karlsruhe BeckRS 2016, 17467).

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2016 - 15 U 66/15

    Anforderungen an ein Lizenzangebot zu FRAND-Bedingungen

    Dabei kann es allerdings mehrere Vertragsgestaltungen mit unterschiedlichen Lizenzbedingungen und insbesondere einen Bereich von Lizenzgebühren geben, die als fair, angemessen und nicht-diskriminierend zu qualifizieren sind (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.09.2016 - 6 U 58/16).
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2020 - 6 U 103/19

    Mobilstation - Patentverletzungsverfahren bezüglich eines Patents zur

    Der Senat (NZKart 2016, 334 [juris Rn. 36]; Beschluss vom 08.09.2016 - 6 U 58/16, juris Rn. 53, 57) hat diese Frage im Rahmen von Beschlüssen nach §§ 707, 719 ZPO bisher offengelassen.

    Er ist dabei allerdings davon ausgegangen, dass sich das Verletzungsgericht, sollte es hierauf ankommen, bei der Beurteilung der Frage, ob ein Angebot des Patentinhabers FRAND-Bedingungen entspricht, nicht auf eine summarische Prüfung (im Sinn einer negativen Evidenzkontrolle) beschränken darf (NZKart 2016, 334 [juris Rn. 30 ff]; Beschluss vom 08.09.2016 - 6 U 58/16, juris Rn. 49 ff).

  • LG Mannheim, 21.08.2020 - 2 O 136/18

    Patentverletzung: Kartellrechtlicher Missbrauchseinwand bei nicht den

    Das Oberlandesgerichts Karlsruhe (NZKart 2016, 334 [juris Rn. 36]; Beschluss vom 08.09.2016 - 6 U 58/16, juris Rn. 53, 57) hat im Rahmen von Beschlüssen nach §§ 707, 719 ZPO bisher offengelassen, ob die Einhaltung der genannten FRAND-Anforderungen zur Begründung einer Reaktionspflicht des Verletzers (und zum Ausschluss eines Missbrauchsvorwurfs bei unzureichender Reaktion) im Ergebnis erforderlich ist, insbesondere ob ein Verletzer, der ein (deutlich) nicht FRAND-konformes Gegenangebot unterbreitet, sich (noch) auf die Verfehlung der FRAND-Kriterien im vorangegangenen Angebot des Patentinhabers berufen kann.

    Insoweit hat es entschieden, dass das Verletzungsgericht sich bei einer Beantwortung der - unterstellt erheblichen - Frage, ob ein Angebot des Patentinhabers FRAND-Bedingungen entspricht, nicht auf eine summarische Prüfung (im Sinn einer negativen Evidenzkontrolle) beschränken darf (OLG Karlsruhe, NZKart 2016, 334 [juris Rn. 30 ff]; Beschluss vom 08.09.2016 - 6 U 58/16, juris Rn. 49 ff).

    (vgl. BGH, Urteil vom 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 81 - FRAND-Einwand; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.10.2019, 6 U 183/16 Rn. 95, GRUR 2020, 166 - Datenpaketverarbeitung; LG Düsseldorf, Teilurteil vom 31.03.2016 - 4a O 73/14, juris Rn. 259; dahin bereits neigend auch OLG Karlsruhe, NZKart 2016, 334 [juris Rn. 32]; Beschluss vom 08.09.2016 - 6 U 58/16, juris Rn. 52; UK Court of Appeal, Urteil vom 23.10.2018, [2018] EWCA Civ 2344 Rn. 121; a.A. High Court von England und Wales, Urteil vom 05.04.2017, [2017] EWHC 711 (Rat) Rn. 158 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 25.11.2020 - 6 U 104/18

    Patentverletzungsverfahren: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung;

    Der Senat (NZKart 2016, 334 [juris Rn. 36]; Beschluss vom 08.09.2016 - 6 U 58/16, juris Rn. 53, 57) hat diese Frage im Rahmen von Beschlüssen nach §§ 707, 719 ZPO bisher offengelassen.

    Er ist dabei allerdings davon ausgegangen, dass sich das Verletzungsgericht, sollte es hierauf ankommen, bei der Beurteilung der Frage, ob ein Angebot des Patentinhabers FRAND-Bedingungen entspricht, nicht auf eine summarische Prüfung (im Sinn einer negativen Evidenzkontrolle) beschränken darf (NZKart 2016, 334 [juris Rn. 30 ff]; Beschluss vom 08.09.2016 - 6 U 58/16, juris Rn. 49 ff).

  • OLG Karlsruhe, 23.05.2017 - 6 U 148/16

    Patentverletzungsverfahren: Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen

    aa) Die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach §§ 719, 707 ZPO ist in der Regel geboten, wenn das angefochtene Urteil bei summarischer Prüfung voraussichtlich keinen Bestand haben wird (Senat, InstGE 11, 124 - UMTS-Standard I; InstGE 13, 256 - UMTS-Standard II; Beschlüsse vom 13. Oktober 2014 - 6 U 118/14, juris Rn. 11 - Leiterbahnstrukturen; vom 23. April 2015 - 6 U 44/15, juris Rn. 17 - Mobiltelefone; vom 8. September 2016 - 6 U 58/16, juris Rn. 39 - Dekodiervorrichtung; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2010, 122, 123 - prepaid telephone calls; Beschluss vom 9. Mai 2016 - I-15 U 35/16, juris Rn. 6).

    Denn die summarische Prüfung hat sich regelmäßig auf diejenigen tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen zu beziehen und gleichzeitig zu beschränken, die für die erstinstanzliche Entscheidung tragend sind (Senat, Beschlüsse vom 13. Oktober 2014 - 6 U 118/14, juris Rn. 12 - Leiterbahnstrukturen vom 8. September 2016 - 6 U 58/16, juris Rn. 40 - Dekodiervorrichtung; Grabinski/Zülch in Benkard, PatG, 11. Aufl., § 139 Rn. 157; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Mai 2016 - I-15 U 35/16, juris Rn. 7).

    Eine darüber hinausgehende Richtigkeitsgewähr kann die landgerichtliche Entscheidung nicht für sich in Anspruch nehmen, weil sie im Hinblick auf den Rechtsbestand des Klagepatents gerade nicht auf einer eigenen Sachentscheidung beruht, sondern lediglich auf einer vorläufigen Prognose über die Erfolgsaussichten des Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens (vgl. für das Revisionsverfahren BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - X ZR 61/13, Rn. 10 - Kurznachrichten; ferner Senat, Beschluss vom 8. September 2016 - 6 U 58/16, juris Rn. 40 - Dekodiervorrichtung; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Mai 2016 - I-15 U 35/16, juris Rn. 7).

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