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   OLG Hamm, 29.09.2016 - 1 RBs 90/16   

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https://dejure.org/2016,33872
OLG Hamm, 29.09.2016 - 1 RBs 90/16 (https://dejure.org/2016,33872)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.09.2016 - 1 RBs 90/16 (https://dejure.org/2016,33872)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. September 2016 - 1 RBs 90/16 (https://dejure.org/2016,33872)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • beck-blog

    Unterschied von BKat und "Bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung einer Geldbuße anhand des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs für Verkehrsordnungswidrigkeiten

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrsordnungswidrigkeit; Geschwindigkeitsüberschreitung; Regelgeldbuße; Bußgeldkatalog-Verordnung; Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog; Lkw

  • rechtsportal.de

    Bestimmung einer Geldbuße anhand des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs für Verkehrsordnungswidrigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Castrop-Rauxel - 6 OWi 159/15
  • OLG Hamm, 29.09.2016 - 1 RBs 90/16

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 18440
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08

    Vorbelastung; Tatbestandskennziffer

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2016 - 1 RBs 90/16
    Zwar ist bereits mehrfach entschieden, dass dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog als bloßer verwaltungsinterner Richtlinie keinerlei Bindungswirkung für das Gericht zukommt (OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 2009 - 3 Ss OWi 844/08 -, juris, m.w.N.).

    Die Angabe der Kennziffer des Tatbestandskatalogs im Urteil dient demgegenüber lediglich Eintragungszwecken in das Verkehrszentralregister (OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 2009, a.a.O.) und kann für sich genommen allenfalls eine grobe Orientierungshilfe darstellen (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 Ss 230/09 -, juris).

  • OLG Hamm, 22.08.2005 - 1 Ss OWi 272/05

    Sprinter; Einordnung; Lastkraftwagen; Personenkraftwagen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2016 - 1 RBs 90/16
    Das Amtsgericht hat zwar zutreffend ausgeführt und auch unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Senatsrechtsprechung (OLG Hamm, Beschluss vom 22. August 2005 - 1 Ss OWi 272/05 -, juris) festgestellt, dass es sich bei dem vom Betroffenen geführten Fahrzeug um einen Lastkraftwagen im Sinne des § 4 Abs. 4 Nr. 3 PBefG handelt.
  • OLG Jena, 15.10.2009 - 1 Ss 230/09

    Geschwindigkeitsüberschreitung und gleichzeitiges Verwenden eines Mobiltelefons

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2016 - 1 RBs 90/16
    Die Angabe der Kennziffer des Tatbestandskatalogs im Urteil dient demgegenüber lediglich Eintragungszwecken in das Verkehrszentralregister (OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 2009, a.a.O.) und kann für sich genommen allenfalls eine grobe Orientierungshilfe darstellen (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 Ss 230/09 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2020 - 2 RBs 129/20

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteilsformel, Inhalt

    Die Übermittlungsstandards für das Fahreignungsregister (vgl. BAnz AT vom 11. Juli 2018 B9-B11 und BAnz AT vom 8. Juli 2019 B5-B6) erfordern besondere Kenntnisse der mit den Mitteilungen an das Kraftfahrt-Bundesamt befassten Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft, die dem gerichtlich festgestellten Sachverhalt etwa auch eine Tatbestandsnummer nebst Punktzahl aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog - dieser stellt als schlichte Verwaltungsvorschrift des Kraftfahrt-Bundesamtes keine eigenständige Rechtsgrundlage dar (vgl. OLG Hamm BeckRS 2016, 18440) - zuzuordnen haben.
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