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   LG Karlsruhe, 24.03.2016 - 5 T 94/15   

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https://dejure.org/2016,49911
LG Karlsruhe, 24.03.2016 - 5 T 94/15 (https://dejure.org/2016,49911)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.03.2016 - 5 T 94/15 (https://dejure.org/2016,49911)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. März 2016 - 5 T 94/15 (https://dejure.org/2016,49911)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 18952
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Halle, 19.03.2019 - 1 T 51/19

    Wahl des Gerichtsvollziehers zwischen Zustellungsarten nach pflichtgemäßem

    Aus der Formulierung des § 15 Abs. 2 Satz 1 GVGA "insbesondere" folgt vielmehr, dass die in der Bestimmung enthaltenen Gründe für eine persönliche Zustellung nicht abschließend sind, so dass auch weitere Erwägungen des Gerichtsvollziehers eine persönliche Zustellung erlauben (vgl. LG Karlsruhe Beschl. v. 24.3.2016 - 5 T 94/15, BeckRS 2016, 18952, beck-online; AG Köln, Beschluss vom 14.10.2014 - 288 M 857/14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.02.2015 - 8 W 75/15, LG Bonn, Beschluss vom 23.10.2014 - I-7 T 121/14; andere Ansicht: Häublein, in Münchener Kommentar, ZPO, 4. Auflage 2013, § 194 Rn. 1; LG Dresden, Beschluss vom 10.07.2007 - 3 T 501/07).Prüfungsmaßstab ist demnach, ob das Ermessen überhaupt ausgeübt wurde, ob dessen Grenzen eingehalten wurden und ob alle wesentlichen Umstände Beachtung gefunden haben (vgl. OLG Karlsruhe Beschl. v. 22.7.2016 - 11 W 66/16, BeckRS 2016, 13620, beck-online; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. April 2016 - 8 W 63/16, juris Rn. 20).
  • LG Wuppertal, 19.05.2017 - 16 T 126/17
    Aus der Formulierung des § 15 Abs. 2 Satz 1 GVGA "insbesondere" folgt vielmehr, dass die in der Bestimmung enthaltenen Gründe für eine persönliche Zustellung nicht abschließend sind, so dass auch weitere Erwägungen des Gerichtsvollziehers eine persönliche Zustellung erlauben (vgl. LG Karlsruhe Beschl. v. 24.3.2016 - 5 T 94/15, BeckRS 2016, 18952, beck-online; AG Köln, Beschluss vom 14.10.2014 - 288 M 857/14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.02.2015 - 8 W 75/15, LG Bonn, Beschluss vom 23.10.2014 - I-7 T 121/14; andere Ansicht: Häublein, in Münchener Kommentar, ZPO, 4. Auflage 2013, § 194 Rn. 1; LG Dresden, Beschluss vom 10.07.2007 - 3 T 501/07).
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