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   OLG Stuttgart, 27.01.2016 - 4 U 167/15   

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OLG Stuttgart, 27.01.2016 - 4 U 167/15 (https://dejure.org/2016,607)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.01.2016 - 4 U 167/15 (https://dejure.org/2016,607)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - 4 U 167/15 (https://dejure.org/2016,607)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Wettbewerbsrecht: Vertrieb eines illustrierten Amtsblatts durch eine Gemeinde als Wettbewerbshandlung; Verstoß gegen das Gebot der Staatsfreiheit der Presse als Wettbewerbsverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der kostenfreien Verteilung eines Stadtblatts mit redaktionellem Teil durch eine kommunale Gebietskörperschaft

  • online-und-recht.de

    Stadt darf im eigenen Mitteilungsblatt nur über öffentliche Aufgaben berichten

  • kanzlei.biz

    Amtsblatt mit redaktionellem Teil verstößt gegen Gebot der Staatsferne der Presse

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Redaktionelles Stadtblatt

    § 2 Abs 1 Nr 1 UWG, § 3 UWG, § 3a UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 8 UWG
    Wettbewerbsrecht: Vertrieb eines illustrierten Amtsblatts durch eine Gemeinde als Wettbewerbshandlung; Verstoß gegen das Gebot der Staatsfreiheit der Presse als Wettbewerbsverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der kostenfreien Verteilung eines Stadtblatts mit redaktionellem Teil durch eine kommunale Gebietskörperschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Zur Zulässigkeit von Presseberichten in kommunalen Amtsblättern

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Amtsblatt: Gemeindeblatt darf nicht gegen Gebot der Staatsfreiheit verstossen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zur Reichweite zulässiger Berichterstattung in kommunalen Amtsblättern

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Über Zulässigkeit von Presseberichten in kommunalen Amtsblättern

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Presseberichten in kommunalen Amtsblättern

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Presseberichten in kommunalen Amtsblättern

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Stadt darf im eigenen Mitteilungsblatt nur über öffentliche Aufgaben informieren

  • tagblatt.de (Pressebericht, 29.01.2016)

    Crailsheimer Stadtblatt verletzt Grundsatz der Staatsfreiheit der Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 453
  • ZUM 2016, 666
  • afp 2016, 171
  • BeckRS 2016, 2118
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (33)

  • BGH, 22.09.1972 - I ZR 73/71

    Crailsheimer Stadtblatt - Zulässigkeit des Zivilrechtsweges - Privatrechtliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2016 - 4 U 167/15
    Wenn die öffentliche Hand ausschließlich erwerbswirtschaftliche (fiskalische) Zwecke mit den Mitteln des Privatrechts verfolgt, handelt sie stets zur Förderung des Absatzes des eigenen Unternehmens (BGH GRUR 2006, 428 Rn. 12 - Abschleppkosten-Inkasso ; BGH GRUR 1973, 530 - C Stadtblatt ; Köhler/Bornkamm/ Köhler , UWG, 33. Aufl. 2015, § 4 Rn. 13.18).

    Das Bestreiten der Beklagten (Blatt 60) ist auch deshalb nicht nachvollziehbar, weil schon in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.09.1973 (GRUR 1973, 530 - C Stadtblatt ) zutreffend ausgeführt wird, dass die Beklagte für den Bereich des Anzeigengeschäfts eine Betätigung zu privaten Mitbewerbern auf dem Boden des Privatrechts entfaltet, weil insoweit keine hoheitlichen Rechte bestehen, sondern eine wettbewerbliche Tätigkeit auf gleicher Ebene.

    Gewisse Einbußen im Anzeigengeschäft seien für eine Bestandsgefährdung nicht ausreichend (BGH GRUR 1973, 530 [531 f.] - C Stadtblatt ).

    Diese Entscheidung hatte aber die Frage der Wettbewerbswidrigkeit unter dem Gesichtspunkt der Gefährdung des Wettbewerbsbestands (allgemeine Marktbehinderung) zum Gegenstand (BGH GRUR 1973, 530 [531 f. unter II. 3. a]) der Gründe, siehe auch Köhler/Bornkamm/ Köhler , § 4 Rn. 13.46, 13.48, i. V. m. Rn. 12.1 ff.).

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2016 - 4 U 167/15
    Öffentlich-rechtliche Körperschaften dürfen Druckwerke grundsätzlich nur herausgeben, soweit sie mit der Veröffentlichung ihre öffentlichen Aufgaben erfüllen (Bekanntgabe von Rechtsvorschriften) oder in zulässigem Umfang Öffentlichkeitsarbeit betreiben (BVerfGE 63, 230 [243 f., juris Rn. 53 - 56]; BVerfGE 44, 125 [147 f., juris Rn. 63 - 81]).

    Bei Informationen über staatliche Aufgabenerfüllung geht es darum, dass Regierung und gesetzgebende Körperschaften - bezogen auf ihre Organtätigkeit - der Öffentlichkeit ihre Politik, ihre Maßnahmen und Vorhaben sowie die künftig zu lösenden Fragen darlegen und erläutern (BVerfGE 44, 125 [147 f., juris Rn. 64]; BVerfGE 20, 56 [100, juris Rn. 118]).

    Danach müssen allgemein die zugewiesenen Aufgaben- und Kompetenzbereiche eingehalten werden, die Beiträge dürfen keine offene oder versteckte Werbung für einzelne Parteien oder Gruppen enthalten, allgemein finde die Öffentlichkeitsarbeit ihre Grenze dort, wo Wahlwerbung beginnt, wobei gerade in der Vorwahlzeit das Gebot äußerster Zurückhaltung zu gelten habe (BVerfGE 63, 230, juris Rn. 53 - 56; BVerfGE 44, 125 [149 ff., juris Rn. 68 - 71]).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2016 - 4 U 167/15
    Die Verbreitung staatlicher Informationen setzt eine Aufgabe der handelnden Stelle und die Einhaltung der gesetzlichen Zuständigkeitsgrenzen voraus (BVerfGE 105, 252 [268; juris Rn. 50]; BVerfGE 20, 56 [99, juris Rn. 117]).

    Staatliche Informationspolitik soll und darf sich über die herkömmliche Öffentlichkeitsarbeit hinaus (s.o. dd.) auch auf wichtige Vorgänge außerhalb oder weit im Vorfeld der eigenen gestaltenden politischen Tätigkeit beziehen, dies insbesondere dann, wenn die Informationsversorgung der Bevölkerung auf interessengeleiteten, mit dem Risiko der Einseitigkeit verbundenen Informationen beruht und die gesellschaftlichen Kräfte nicht ausreichen, um ein hinreichendes Informationsgleichgewicht herzustellen (BVerfGE 105, 252 [269, juris Rn. 53]; BVerfGE 105, 279 [302, juris Rn. 74).

    Das Bundesverfassungsgericht stellt z.B. auch darauf ab, dass die Informationen andernfalls nicht verfügbar sind (BVerfGE 105, 252 [269, juris Rn. 53]).

  • OLG Saarbrücken, 13.01.1971 - 1 W 15/70
    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2016 - 4 U 167/15
    Es ist offenkundig und Allgemeingut, dass (insbesondere Gratis-) Medien für Werbeträger umso attraktiver sind, je interessanter und hochwertiger die redaktionellen Inhalte sind (so auch die Klägerin, Blatt 52 und die dazu bislang ergangene Rechtsprechung, z.B. BGH GRUR 1969, 287 [288] - Stuttgarter Wochenblatt ; OLG Saarbrücken NJW 1971, 892 [893]) und je mehr Konsumenten durch das Medium angesprochen werden.

    Der - auch durch die beabsichtigte kostenfreie Verteilung weitergehende - Verstoß gegen den Grundsatz der Staatsfreiheit der Presse folgt schon allein daraus, dass ausweislich der Mitteilung auf der Homepage der Beklagten das offizielle Amtsblatt über das gesamte politische und gesellschaftliche Leben in C berichtet (AS 4 = AS 16), weiterhin gute Qualität in Information und Aufmachung beabsichtigt ist (Ausschreibung AS 21), dass Inhalte aufgenommen werden sollen, die nicht in den originären Zuständigkeitsbereich der Beklagten fallen (z.B. Bekanntmachungen von anderen Zweckverbänden, Behörden und öffentlich-rechtlichen Institutionen, lokale Wirtschaftsberichterstattung, vgl. die Anlagen B 3, B 10), eine Ausweitung der Konkurrenz zur Klägerin beabsichtigt ist, weil eine höhere Reichweite für Werbeerlöse (AS 8) nur erzielt werden kann, wenn das Stadtblatt wegen des redaktionellen Teils auch gelesen wird und sich nicht darauf beschränkt, amtliche Nachrichten zu verbreiten (was in der Rechtsprechung als wesentliches Kriterium angesehen wird, vgl. nur BGH GRUR 1969, 287 [288] - Stuttgarter Wochenblatt ; OLG Saarbrücken NJW 1971, 892 [893]), wobei die Beklagte ausdrücklich auf dem (unzutreffenden) Standpunkt steht, dass alle lokalen und übergeordneten Themen mit spezifischem Bezug zu ihr von der zulässigen redaktionellen Öffentlichkeitsarbeit erfasst seien (Blatt 200), der Oberbürgermeister als maßgebliches Vertretungsorgan der Gemeinde in einem Interview sogar ausgeführt hat, er begrüße es, dass die Stadt eine eigene Zeitung mit journalistischen Beiträgen herausgebe (AS 30), außerdem eingeräumt hat, dass er das Stadtblatt als kommunalpolitisches Instrument benutzt (AS 30).

    Es begründet einen erheblichen Unterschied, ob ein Druckerzeugnis mit einem redaktionellen Teil entgeltlich oder unentgeltlich verteilt wird (ebenso OLG Saarbrücken NJW 1971, 892 [893]).

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2016 - 4 U 167/15
    Die Verbreitung staatlicher Informationen setzt eine Aufgabe der handelnden Stelle und die Einhaltung der gesetzlichen Zuständigkeitsgrenzen voraus (BVerfGE 105, 252 [268; juris Rn. 50]; BVerfGE 20, 56 [99, juris Rn. 117]).

    Bei Informationen über staatliche Aufgabenerfüllung geht es darum, dass Regierung und gesetzgebende Körperschaften - bezogen auf ihre Organtätigkeit - der Öffentlichkeit ihre Politik, ihre Maßnahmen und Vorhaben sowie die künftig zu lösenden Fragen darlegen und erläutern (BVerfGE 44, 125 [147 f., juris Rn. 64]; BVerfGE 20, 56 [100, juris Rn. 118]).

  • OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - 6 U 84/13

    Zulässigkeit der Inrechnungstellung von Pauschalen für Rücklastschriften und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2016 - 4 U 167/15
    Die Vermutung der Dringlichkeit kann aber widerlegt werden, wenn der Antragsteller durch sein Verhalten selbst zu erkennen gibt, dass es ihm nicht eilig ist, indem er z.B. mit der Rechtsverfolgung zu lange wartet oder das Verfahren nicht zügig, sondern nur schleppend betreibt (BGH GRUR 2000, 151 [152] - Späte Urteilsbegründung ; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2014, 273 [275] - Unzulässige Kostenpauschale - Rücklastschriftkosten ; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 57; OLG Koblenz GRUR 2011, 451 [452]), obwohl er die den Wettbewerbsverstoß begründenden Tatsachen kennt oder grobfahrlässig nicht kennt (Köhler/Bornkamm/ Köhler , UWG, 33. Aufl. 2015, § 12 Rn. 3.15 und 3.15a).

    Die Verletzungshandlung bekommt hier eine derart geänderte Qualität und Intensität, dass insoweit nicht von einem früheren kerngleichen Verstoß ausgegangen werden kann, der ansonsten die Dringlichkeit widerlegen könnte (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2014, 273 [275] - Unzulässige Kostenpauschale - Rücklastschriftkosten ).

  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 113/66

    Unentgeltliche Abgabe von Anzeigenblättern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2016 - 4 U 167/15
    Es ist offenkundig und Allgemeingut, dass (insbesondere Gratis-) Medien für Werbeträger umso attraktiver sind, je interessanter und hochwertiger die redaktionellen Inhalte sind (so auch die Klägerin, Blatt 52 und die dazu bislang ergangene Rechtsprechung, z.B. BGH GRUR 1969, 287 [288] - Stuttgarter Wochenblatt ; OLG Saarbrücken NJW 1971, 892 [893]) und je mehr Konsumenten durch das Medium angesprochen werden.

    Der - auch durch die beabsichtigte kostenfreie Verteilung weitergehende - Verstoß gegen den Grundsatz der Staatsfreiheit der Presse folgt schon allein daraus, dass ausweislich der Mitteilung auf der Homepage der Beklagten das offizielle Amtsblatt über das gesamte politische und gesellschaftliche Leben in C berichtet (AS 4 = AS 16), weiterhin gute Qualität in Information und Aufmachung beabsichtigt ist (Ausschreibung AS 21), dass Inhalte aufgenommen werden sollen, die nicht in den originären Zuständigkeitsbereich der Beklagten fallen (z.B. Bekanntmachungen von anderen Zweckverbänden, Behörden und öffentlich-rechtlichen Institutionen, lokale Wirtschaftsberichterstattung, vgl. die Anlagen B 3, B 10), eine Ausweitung der Konkurrenz zur Klägerin beabsichtigt ist, weil eine höhere Reichweite für Werbeerlöse (AS 8) nur erzielt werden kann, wenn das Stadtblatt wegen des redaktionellen Teils auch gelesen wird und sich nicht darauf beschränkt, amtliche Nachrichten zu verbreiten (was in der Rechtsprechung als wesentliches Kriterium angesehen wird, vgl. nur BGH GRUR 1969, 287 [288] - Stuttgarter Wochenblatt ; OLG Saarbrücken NJW 1971, 892 [893]), wobei die Beklagte ausdrücklich auf dem (unzutreffenden) Standpunkt steht, dass alle lokalen und übergeordneten Themen mit spezifischem Bezug zu ihr von der zulässigen redaktionellen Öffentlichkeitsarbeit erfasst seien (Blatt 200), der Oberbürgermeister als maßgebliches Vertretungsorgan der Gemeinde in einem Interview sogar ausgeführt hat, er begrüße es, dass die Stadt eine eigene Zeitung mit journalistischen Beiträgen herausgebe (AS 30), außerdem eingeräumt hat, dass er das Stadtblatt als kommunalpolitisches Instrument benutzt (AS 30).

  • BVerfG, 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82

    Bundestagswahlkampf 1982 - Art. 38 GG, Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2016 - 4 U 167/15
    Öffentlich-rechtliche Körperschaften dürfen Druckwerke grundsätzlich nur herausgeben, soweit sie mit der Veröffentlichung ihre öffentlichen Aufgaben erfüllen (Bekanntgabe von Rechtsvorschriften) oder in zulässigem Umfang Öffentlichkeitsarbeit betreiben (BVerfGE 63, 230 [243 f., juris Rn. 53 - 56]; BVerfGE 44, 125 [147 f., juris Rn. 63 - 81]).

    Danach müssen allgemein die zugewiesenen Aufgaben- und Kompetenzbereiche eingehalten werden, die Beiträge dürfen keine offene oder versteckte Werbung für einzelne Parteien oder Gruppen enthalten, allgemein finde die Öffentlichkeitsarbeit ihre Grenze dort, wo Wahlwerbung beginnt, wobei gerade in der Vorwahlzeit das Gebot äußerster Zurückhaltung zu gelten habe (BVerfGE 63, 230, juris Rn. 53 - 56; BVerfGE 44, 125 [149 ff., juris Rn. 68 - 71]).

  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2016 - 4 U 167/15
    § 12 Abs. 2 UWG enthält insoweit eine widerlegliche tatsächliche Vermutung der Dringlichkeit (BGH GRUR 2000, 151 [152] - Späte Urteilsbegründung ).

    Die Vermutung der Dringlichkeit kann aber widerlegt werden, wenn der Antragsteller durch sein Verhalten selbst zu erkennen gibt, dass es ihm nicht eilig ist, indem er z.B. mit der Rechtsverfolgung zu lange wartet oder das Verfahren nicht zügig, sondern nur schleppend betreibt (BGH GRUR 2000, 151 [152] - Späte Urteilsbegründung ; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2014, 273 [275] - Unzulässige Kostenpauschale - Rücklastschriftkosten ; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 57; OLG Koblenz GRUR 2011, 451 [452]), obwohl er die den Wettbewerbsverstoß begründenden Tatsachen kennt oder grobfahrlässig nicht kennt (Köhler/Bornkamm/ Köhler , UWG, 33. Aufl. 2015, § 12 Rn. 3.15 und 3.15a).

  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Beanstandung des Verkaufs von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2016 - 4 U 167/15
    In diesem Zusammenhang ist unerheblich, ob eine Gewinnerzielungsabsicht besteht (BGH GRUR 1993, 917 [919] - Abrechnungs-Software für Zahnärzte; BGH GRUR 1981, 823 [825] - Ecclesia-Versicherungsdienst ; BGH GRUR 1974, 733 [734] - Schilderverkauf ) und wofür die erzielten Einnahmen verwendet werden (Köhler/Bornkamm/ Köhler , UWG, 33. Aufl. 2015, § 4 Rn. 13.18).

    Das Vorliegen einer geschäftlichen Handlung ist aber auch dann nicht ausgeschlossen, wenn die öffentliche Hand zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe handelt, insoweit ist eine Einzelfallprüfung erforderlich, ob gleichzeitig eine geschäftliche Handlung vorliegt oder ob die Wettbewerbsförderung als völlig nebensächlich hinter anderen Beweggründen zurücktritt (BGH WRP 1993, 106 [108] - EWG-Baumusterprüfung ; BGH GRUR 1990, 609 [613] - Werbung im Programm ; BGH GRUR 1974, 733 [734] - Schilderverkauf ; vgl. vertiefend Köhler/Bornkamm/ Köhler , UWG, 33. Aufl. 2015, § 4 Rn. 13.19 - 13.26).

  • BGH, 01.02.1990 - I ZR 45/88

    Monatlicher Ratenzuschlag - Irreführung/Preisgestaltung

  • BGH, 17.02.2005 - III ZR 172/04

    Ende einer Kündigungsfrist an einem Sonn- oder Feiertag

  • BGH, 15.12.2011 - I ZR 129/10

    Einkauf Aktuell

  • OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 107/08

    Wettbewerbsverstoß: Parallelvertrieb eines zentral zugelassenen Arzneimittels

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 727/84

    Postzeitungsdienst

  • BGH, 10.04.2014 - I ZR 43/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Internet-Werbung für "nickelfreie"

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

  • BGH, 17.10.2013 - I ZR 173/12

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

  • OLG Koblenz, 23.02.2011 - 9 W 698/10

    "widerlegliche Vermutung der Dringlichkeit"

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

  • BGH, 26.01.2006 - I ZR 83/03

    Abschleppkosten-Inkasso

  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02

    "statt" -Preis

  • BGH, 08.07.1993 - I ZR 174/91

    Abrechnungs-Software für Zahnärzte - Verdrängungswettbewerb

  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 196/13

    Rückkehrpflicht V - Wettbewerbsverstoß bei der Personenbeförderung durch

  • BGH, 19.06.1981 - I ZR 100/79

    Ecclesia-Versicherungsdienst

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

  • KG, 30.11.2004 - 5 U 55/04

    Wettbewerbs- und Arzneimittelwerberecht: Handeln im geschäftlichen Verkehr zu

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

  • BGH, 08.10.1992 - I ZR 205/90

    EWG-Baumusterprüfung - Wettbewerbsförderungsabsicht

  • BGH, 21.09.1989 - I ZR 27/88

    "Firmenrufnummer"; Förderung fremden Wettbewerbs durch Auskünfte einer

  • BGH, 20.02.1986 - I ZR 149/83

    Reimportierte Kraftfahrzeuge; Irreführung des Verkehrs durch Reimport im Ausland

  • LG Bonn, 15.11.2017 - 16 O 21/16

    Wetter-App des DWD ist wettbewerbsrechtlich unzulässig

    Wenn die öffentliche Hand ausschließlich erwerbswirtschaftliche (fiskalische) Zwecke mit den Mitteln des Privatrechts verfolgt, handelt sie stets zur Förderung des Absatzes des eigenen Unternehmens (BGH GRUR 2006, 428 - Abschleppkosten-Inkasso; OLG Stuttgart GRUR-RR 2016, 453 Rn. 33 - Redaktionelles Stadtblatt; Köhler/Bornkamm, UWG, § 3a, Rn. 2.18; Keller in: Harte-Bavendamm, UWG, 3. Aufl. 2013, § 2 Rn. 26).
  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 112/17

    Zum Anspruch auf Unterlassung der kostenlosen Verteilung eines kommunalen

    In einem vorausgegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren ist der Beklagten mit Berufungsurteil vom 27. Januar 2016 die Gratisverteilung des "Stadtblatts" untersagt worden, wenn es wie die - wie auch im vorliegenden Verfahren angegriffene - Beispielsausgabe vom 11. Juni 2015 (Anlage K 21) gestaltet ist (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2016, 453).
  • LG Dortmund, 08.11.2019 - 3 O 262/17

    Wettbewerbsverstoß wenn auf Website der Stadt Dortmund presseähnliche

    Zu diesem Ergebnis ist die Kammer nach Auswertung der in dem einstweiligen Verfügungs- und insbesondere Hauptsacheverfahren "Crailsheimer Stadtblatt II" ergangenen Gerichtsentscheidungen gelangt (vgl. zum Bestimmtheitserfordernis: BGH, Urt. v. 20.12.2018 (Hauptsacheverfahren) - I ZR 112/17 - NJW 2019, 763, 764, Rn. 11-13 m.w.N., Vorinstanzen: OLG Stuttgart, Urt. v. 03.05.2017 - 4 U 160/16 - BeckRS 2017, 154104, Rn. 71 ff., und LG Ellwangen, Urt. v. 28.07.2016 - 10 O 17/16 - BeckRS 2016, 134829, Rn. 41, Verfassungsbeschwerde anhängig beim BVerfG zum Az. 1 BvR 922/19; OLG Stuttgart, Urt. v. 27.01.2016 (einstweiliges Verfügungsverfahren) - 4 U 167/15 - BeckRS 2016, 2118, Rn. 26 ff.; LG Ellwangen, Urt. v. 24.09.2015 - 4 O 135/15 - n.v.; ferner: OLG Nürnberg, Urt. v. 25.06.2019 - 3 U 821/18 - AfP 2019, 337).
  • LG Dortmund, 26.06.2018 - 3 O 262/17

    Verweis des Rechtswegs an das Verwaltungsgericht bzgl. eines

    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass der Bundesgerichtshof Beschränkungen der staatlichen Betätigung im Pressebereich im Allgemeinen und das Gebot der Staatsferne der Presse im Speziellen für Marktverhaltensregelungen hält (vgl. BGH, Urt. v. 15.12.2011 - I ZR 129/10 - GRUR 2012, 728, 729, Rn. 11 ( "Einkauf Aktuell" ; Revisionsinstanz zu OLG Hamburg, a.a.O.); ebenso: OLG Stuttgart, Urt. v. 03.05.2017 - 4 U 160/16 - Anlage K26, dort S. 36; Urt. v. 27.01.2016 - 4 U 167/15 - AfP 2016, 171, 175; Köhler, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Auflage 2018, § 3a Rn. 2.64a).
  • VG Stuttgart, 02.03.2017 - 10 K 1600/16
    Die Beteiligten tragen vor den Zivilgerichten (s. Urteile in Verfügungsverfahren des OLG Stuttgart vom 27.01.2016 - 4 U 167/15 - und des LG Ellwangen vom 24.09.2015 - 4 O 135/15 - und vom 09.05.2016 - 10 O 23/16 - die Hauptsache ist beim LG Ellwangen noch unter dem Aktenzeichen 4 O 220/15 anhängig) einen wettbewerbsrechtlichen Streit darum aus, inwieweit das Stadtblatt und insbesondere dessen redaktioneller Teil mit dem Gebot der Staatsferne der Presse vereinbar ist.

    Das hat bereits das OLG Stuttgart in der zum Gerichtsakte gegebenen Urteil vom 27.01.2015 - 4 U 167/15 -, dort bes.

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