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   KG, 23.02.2016 - 3 Ws 87/16 - 141 AR 96/16   

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https://dejure.org/2016,3662
KG, 23.02.2016 - 3 Ws 87/16 - 141 AR 96/16 (https://dejure.org/2016,3662)
KG, Entscheidung vom 23.02.2016 - 3 Ws 87/16 - 141 AR 96/16 (https://dejure.org/2016,3662)
KG, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - 3 Ws 87/16 - 141 AR 96/16 (https://dejure.org/2016,3662)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen der Unfähigkeit des Angeklagten, sich selbst zu verteidigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 2
    Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen der Unfähigkeit des Angeklagten, sich selbst zu verteidigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Drogenabhängiger Angeklagter - nicht unbedingt ein Pflichtverteidiger

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Polytoxes Abhängigkeitsmuster begründet nicht per se Verteidigungsunfähigkeit

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Trotz ausgeprägter Drogenabhängigkeit zur Strafverteidigung fähig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 4227
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 18.04.1985 - 3 Ws 305/85
    Auszug aus KG, 23.02.2016 - 3 Ws 87/16
    aa) Die Verteidigungsfähigkeit eines Beschuldigten richtet sich nach seinen geistigen Fähigkeiten, seinem Gesundheitszustand und den sonstigen Umständen des Falls (vgl. OLG Nürnberg StRR 2014, 242 [Volltext bei juris] mwN; KG StV 1985, 449).

    Bei körperlichen, geistigen und seelischen Gebrechen kommt es jeweils auf den Grad der Behinderung und die sonstigen Umstände des Falles an (vgl. KG StV 1985, 449; Senat, Beschluss vom 14. August 2006 - 3 Ws 416/06 - Meyer-Goßner/ Schmitt , aaO, § 140 Rn. 30, mwN).

  • OLG Hamm, 10.01.2000 - 2 Ws 351/99

    Kosten des Pflichtverteidigers als Verfahrenskosten

    Auszug aus KG, 23.02.2016 - 3 Ws 87/16
    Dieses ist vielmehr eingeschränkt zum einen durch die vorrangige Ausschöpfung der finanziellen Möglichkeiten des Angeklagten und zum anderen durch das Erfordernis eines entsprechenden Bedarfs im Interesse der Rechtspflege (Senat, Beschluss vom 17. Januar 2007 - 3 Ws 10/07 - OLG Hamm NStZ-RR 2000, 160).
  • OLG Hamm, 14.08.2003 - 2 Ss 439/03

    Pflichtverteidigerbestellung, Unfähigkeit zur Selbstverteidigung; Unerlaubtes

    Auszug aus KG, 23.02.2016 - 3 Ws 87/16
    Als Indiz für eine mögliche Verteidigungsunfähigkeit ist es zu bewerten, wenn der Beschuldigte unter Betreuung steht (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 3 Ws 49/13 - OLG Hamm, NJW 2003, 3286; Meyer-Goßner/ Schmitt , aaO, § 140 Rn. 30 mwN).
  • BGH, 05.04.2022 - 3 StR 16/22

    Verurteilungen wegen Kriegsverbrechens in Syrien rechtskräftig

    Der systematische Zusammenhang spricht ebenfalls dafür, bei der fehlenden Verteidigungsmöglichkeit besonders die persönlichen Fähigkeiten des Beschuldigten in den Blick zu nehmen (vgl. im Ergebnis ebenso LR/Jahn, StPO, 27. Aufl., § 140 Rn. 100; KK-StPO/Willnow, 8. Aufl., § 140 Rn. 24; SK-StPO/Wohlers, 5. Aufl., § 140 Rn. 46; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 140 Rn. 30 ff.; s. auch OLG Hamm, Beschluss vom 14. August 2003 - 2 Ss 439/03, NJW 2003, 3286, 3287; OLG Nürnberg, Beschluss vom 3. März 2014 - 2 Ws 63/14, juris Rn. 29; KG, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 3 Ws 87/16, juris Rn. 8 mwN).
  • LG Berlin, 20.08.2021 - 541 Qs 17/21

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen Verteidigungsunfähigkeit eines unter

    Bei geistigen und seelischen Gebrechen kommt es jeweils auf den Grad der Behinderung, die daraus resultierenden Einschränkungen sowie auf die sonstigen individuellen Umstände des Falles an (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 3 Ws 87/16 -, Rdnr. 8 m.w.N., zitiert nach juris), wobei eine Pflichtverteidigerbestellung schon dann notwendig ist, wenn an der Fähigkeit zur Selbstverteidigung erhebliche Zweifel bestehen (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Auflage, 2021, § 140 Rdnr. 30a).

    Als Indiz für eine Verteidigungsunfähigkeit ist es zu bewerten, wenn der Beschuldigte unter gesetzlicher Betreuung steht (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 3 Ws 87/16 - Rdnr. 8 m.w.N., zitiert nach juris).

  • LG Magdeburg, 21.07.2022 - 25 Qs 53/22

    Notwendige Verteidigung bei Betreuung des Beschuldigten

    Steht der Beschuldigte unter Betreuung und zählt zum Aufgabenkreis des Betreuers die Vertretung vor Behörden, ist insoweit stets von einer notwendigen Verteidigung auszugehen (LG Berlin StV 2020, 165; 2016, 487; KG BeckRS 2016, 04227; LG Leipzig BeckRS 2017, 128130; OLG Hamm 14.8.2003 - 2 Ss 439/03, NJW 2003, 3286; BeckOK StPO/Krawczyk, 40. Ed. 1.7.2021, StPO § 140 Rn. 45; MüKoStPO/Thomas/Kämpfer, 1. Aufl. 2014, StPO § 140 Rn.49).
  • OLG Hamm, 09.06.2022 - 5 Ws 131/22

    Notwendige Verteidigung; Pflichtverteidiger; intellektuelle Fähigkeiten des

    Dies richtet sich nach den geistigen Fähigkeiten des Angeklagten, seinem Gesundheitszustand und den sonstigen Umständen des Falles (vgl. u.a. KG, Beschluss vom 23.02.2016 - 3 Ws 87/16 -, beck online; OLG Hamm, Beschluss vom 14.8. 2003 - 2 Ss 439/03 -, beck online).
  • LG Stade, 25.04.2023 - 302 Qs 15/23

    Beiordnung vorläufige Einstellung

    Die Mitwirkung eines Verteidigers ist immer dann erforderlich, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Beschuldigte aus in seiner Person liegenden Gründen (geistige Fähigkeiten, Gesundheitszustand, sonstige Umstände; BVerfG StV 2021, 213 (216 f.) ; KG BeckRS 2016, 04227; StV 1985, 448 ; OLG Hamburg NStZ 1984, 281; OLG Hamm NJW 2003, 3286; LG Nürnberg-Fürth StraFo 2022, 103; LG Flensburg BeckRS 2013, 10662; LG Limburg NStZ-RR 2013, 87) nicht in der Lage sein wird, alle Möglichkeiten einer sachgemäßen Verteidigung zu nutzen (BeckOK StPO/Krawczyk, 46. Ed. 1.1.2023, StPO § 140 Rn. 39).
  • LG Frankfurt/Main, 13.12.2022 - 16 Qs 50/22

    Pflichtverteidiger, Unfähigkeit der Selbstverteidigung, Borderline

    Die Verteidigungsfähigkeit richtet sich hierbei nach den geistigen Fähigkeiten, dem Gesundheitszustand und den sonstigen Umständen des Falls (vgl. hierzu KG, Beschl. v. 23.2.2016 - Az.: 3 Ws 87/16 - 141 AR 96/16= BeckRS 2016, 4227 m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt-Schmitt, stopp, § 140 Rn. 30).
  • LG Stralsund, 20.01.2023 - 26 Qs 258/22

    Pflichtverteidiger, Unfähigkeit zru Selbstverteidigung, Zweifel

    § 140 Abs. 2 StPO immer dann erforderlich, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Beschuldigte aus in seiner Person liegenden Gründen (geistige Fähigkeiten, Gesundheitszustand, sonstige Umstände; BVerfG StV 2021, 213 (216 f.); KG BeckRS 2016, 04227; StV 1985, 448; OLG Hamburg NStZ 1984, 281; OLG Hamm NJW 2003, 3286; LG Nürnberg-Fürth StraFo 2022, 103; LG Flensburg BeckRS 2013, 10662; LG Limburg NStZ-RR 2013, 87) nicht in der Lage sein wird, alle Möglichkeiten einer sachgemäßen Verteidigung zu nutzen (SK-StPO/Wohlers Rn. 46).
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