Rechtsprechung
BGH, 18.02.2016 - 4 StR 592/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 464 Abs. 3 StPO, §§ 109 Abs. 2, 74 JGG, § 74 JGG, § 464 Abs. 3 Satz 2 StPO
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit einer Erwägung der Strafkammer hinsichtlich einer zusätzlichen Geldstrafe wegen einer gefährlichen Körperverletzung in Jugendstrafsachen zur Verdeutlichung und gleichzeitigen Übernahme der Verantwortung auch in finanzieller Hinsicht ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 74; JGG § 109 Abs. 2
Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit einer Erwägung der Strafkammer hinsichtlich einer zusätzlichen Geldstrafe wegen einer gefährlichen Körperverletzung in Jugendstrafsachen zur Verdeutlichung und gleichzeitigen Übernahme der Verantwortung auch in finanzieller Hinsicht ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 199
- BeckRS 2016, 5080
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.01.1992 - 1 StR 705/91
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der …
Auszug aus BGH, 18.02.2016 - 4 StR 592/15
Bei der Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung nach § 74 JGG ist der Senat an die insoweit getroffenen tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts - der Angeklagte hatte vor der Inhaftierung Einkünfte aus einem Ausbildungsverhältnis - gebunden (§ 464 Abs. 3 Satz 2 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 1992 - 1 StR 705/91, BGHR JGG § 74 Kosten 2).
- LG Regensburg, 22.11.2023 - KLs 403 Js 23928/22
Kostenentscheidung, Notwendige Auslagen, Sofortige Beschwerde, Kosten des …
Bei der Entscheidung über die Anwendung des § 74 JGG handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, deren Maßstab es einerseits ist, eine wirtschaftliche Gefährdung des Angeklagten zu vermeiden, ihm andererseits durch die Auferlegung der Kosten zu zeigen, dass er für die Folgen seines Tuns einzustehen hat (BGH BeckRS 2016, 05080). - LG Potsdam, 14.07.2021 - 22 Qs 14/21
Kostenentscheidung, JGG-Verfahren, Begründungspflicht
Das Amtsgericht wird bei der Entscheidung jedenfalls im Blick haben müssen, dass die Kostenentscheidung nicht zu einer der Geldstrafe ähnlichen Sanktion führen darf (vgl. BGH BeckRS 2016, 5080).