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   BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13   

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https://dejure.org/2015,48118
BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13 (https://dejure.org/2015,48118)
BAG, Entscheidung vom 04.11.2015 - 7 AZR 972/13 (https://dejure.org/2015,48118)
BAG, Entscheidung vom 04. November 2015 - 7 AZR 972/13 (https://dejure.org/2015,48118)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung - Darlegungslast

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung - Darlegungslast

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 Abs 4 S 1 BetrVG, § 242 BGB, § 611 BGB
    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung - Darlegungslast

  • IWW

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § ... 254 ZPO, § 37 Abs. 4 BetrVG, § 78 BetrVG, § 242 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, §§ 611, 242 BGB, § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 37 Abs. 4 Satz 2 BetrVG, § 78 Satz 2 BetrVG, § 611 BGB, § 78 Satz 1 BetrVG, § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch bzgl. der Vergütungsentwicklung freigestellter Betriebsräte

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Rechts eines Betriebsratsmitglieds auf das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher berufliche Entwicklung; Bestehen eines Auskunftsanspruchs über die Gehaltshöhe vergleichbarer Arbeitnehmer; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der ...

  • bag-urteil.com

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung - Darlegungslast

  • Betriebs-Berater

    Darlegungslast bezüglich der betriebsüblichen beruflichen Entwicklung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds

  • rewis.io

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung - Darlegungslast

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Freigestelltes Betriebsratsmitglied; betriebsübliche berufliche Entwicklung; Darlegungslast

  • rechtsportal.de

    Umfang des Rechts eines Betriebsratsmitglieds auf das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher berufliche Entwicklung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gehaltsanpassung bei freigestellten Betriebsratsmitgliedern ? Anforderungen an die Darlegung des Anspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied: Darlegungslast des Betriebsrats!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - und die betriebsübliche berufliche Entwicklung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung - Darlegungslast

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 1339
  • BB 2016, 818
  • DB 2016, 1024
  • DB 2016, 1137
  • BeckRS 2016, 67199
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 783/11

    Tantieme gemäß Partnervergütungssystem - Zielvereinbarung

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13
    Die Darlegungs- und Beweissituation darf nicht durch die Gewährung materiell-rechtlicher Auskunftsansprüche unzulässig verändert werden (BAG 14. November 2012 - 10 AZR 783/11 - Rn. 62, BAGE 143, 292; 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - zu II 1 der Gründe, BAGE 113, 55) .

    Dem Klageantrag zu 2. fehlt die materiell-rechtliche Grundlage, so dass die Stufenklage insgesamt durch Endurteil abgewiesen werden kann (vgl. BAG 14. November 2012 - 10 AZR 783/11 - Rn. 61, BAGE 143, 292; 28. Juni 2011 - 3 AZR 385/09 - Rn. 16, BAGE 138, 184) .

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13
    Im Grundsatz gilt, dass keine Partei gehalten ist, dem Gegner das Material für dessen Obsiegen im Prozess zu verschaffen (BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - zu II 1 der Gründe, BAGE 113, 55; BGH 11. Juni 1990 - II ZR 159/89 - zu IV 2 der Gründe) .

    Die Darlegungs- und Beweissituation darf nicht durch die Gewährung materiell-rechtlicher Auskunftsansprüche unzulässig verändert werden (BAG 14. November 2012 - 10 AZR 783/11 - Rn. 62, BAGE 143, 292; 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - zu II 1 der Gründe, BAGE 113, 55) .

  • BAG, 14.07.2010 - 7 AZR 359/09

    Vergütungsansprüche eines Personalratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13
    Nicht ausreichend ist es deshalb, dass das Betriebsratsmitglied bei der Amtsübernahme in seiner bisherigen beruflichen Entwicklung einem vergleichbaren Arbeitnehmer vollkommen gleich gestanden hat oder die Besserstellung eines oder mehrerer vergleichbarer Arbeitnehmer auf individuellen, nur auf diese bzw. diesen Arbeitnehmer persönlich zugeschnittenen Gründen beruht (BAG 14. Juli 2010 - 7 AZR 359/09 - Rn. 30) .

    Gleichwohl kann in einem solchen Fall ein fiktiver Beförderungsanspruch des Amtsinhabers bestehen, wenn das Fehlen von feststellbarem aktuellen Fachwissen gerade aufgrund der Freistellung eingetreten ist (vgl. BAG 14. Juli 2010 - 7 AZR 359/09 - Rn. 20 mwN) .

  • BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 496/99

    Berufliche Entwicklung eines freigestellten Personalratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13
    Will der Amtsträger geltend machen, dass er ohne Ausübung seines Amts oder ohne die Freistellung durch Beförderungen einen beruflichen Aufstieg genommen hätte, hat er hierzu mehrere Möglichkeiten (vgl. BAG 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 98, 164) .

    Er kann vortragen, dass seine Bewerbung auf eine bestimmte Stelle gerade wegen seiner Freistellung und/oder seiner Betriebsratstätigkeit erfolglos geblieben ist (vgl. BAG 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - zu B II 1 b aa der Gründe mwN, aaO) .

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 385/09

    Mitteilungspflicht des Trägers der Insolvenzsicherung

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13
    Dem Klageantrag zu 2. fehlt die materiell-rechtliche Grundlage, so dass die Stufenklage insgesamt durch Endurteil abgewiesen werden kann (vgl. BAG 14. November 2012 - 10 AZR 783/11 - Rn. 61, BAGE 143, 292; 28. Juni 2011 - 3 AZR 385/09 - Rn. 16, BAGE 138, 184) .
  • LAG Hessen, 01.10.2013 - 8 Sa 237/13

    Rechtstellung eines Betriebsratsmitglieds hinsichtlich der Gehaltsentwicklung

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 1. Oktober 2013 - 8 Sa 237/13 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13
    Im Grundsatz gilt, dass keine Partei gehalten ist, dem Gegner das Material für dessen Obsiegen im Prozess zu verschaffen (BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - zu II 1 der Gründe, BAGE 113, 55; BGH 11. Juni 1990 - II ZR 159/89 - zu IV 2 der Gründe) .
  • BGH, 02.03.2000 - III ZR 65/99

    Rechtschutzbedürfnis für Stufenklage

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13
    Die der Stufenklage eigentümliche Verknüpfung von unbestimmtem Leistungsanspruch und vorbereitendem Auskunftsanspruch steht dagegen nicht zur Verfügung, wenn die Auskunft überhaupt nicht dem Zwecke einer Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dienen, sondern dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht in Zusammenhang stehende Informationen über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll (BGH 2. März 2000 - III ZR 65/99 - zu 1 a der Gründe) .
  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13
    Der Ausgleich gestörter Vertragsparität gehört zu den Hauptaufgaben des Zivilrechts (BVerfG 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567/89, 1 BvR 1044/89 - BVerfGE 89, 214, 231  ff.) .
  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99

    Allgemeiner Auskunftsanspruch

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13
    Außerdem muss der Berechtigte die Wahrscheinlichkeit seines Anspruchs dargelegt haben (vgl. etwa BAG 21. November 2000 - 9 AZR 665/99 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 96, 274; ErfK/Preis 15. Aufl. § 611 BGB Rn. 633 mwN) .
  • BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 528/04

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - betriebsübliche berufliche Entwicklung

  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 208/04

    Betriebsratsmitglied - Auskunftsanspruch über Gehaltsentwicklung vergleichbarer

  • BGH, 10.01.2023 - 6 StR 133/22

    Freisprüche im Prozess um die Vergütung von Betriebsräten der Volkswagen AG

    Darüber hinaus gehende Vergütungserhöhungen verstoßen gegen das Begünstigungsverbot aus § 78 Satz 2 BetrVG (vgl. BAG, Urteile vom 27. Juli 2017 - 6 AZR 438/16; vom 18. Januar 2017 - 7 AZR 205/15; vom 4. November 2015 - 7 AZR 972/13; LAG Düsseldorf, Urteil vom 17. April 2019 - 7 Sa 1065/18, Rn. 149; Fitting, aaO, § 78 Rn. 22).
  • LAG Hamm, 11.05.2021 - 6 Sa 1260/20

    Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO im Arbeitsverhältnis; Schadensersatz bei

    Gewohnheitsrechtlich ist zwar anerkannt, dass Auskunftsansprüche nach Treu und Glauben bestehen können, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann ( BAG vom 24.10.2018 - 10 AZR 69/18; BAG vom 04.11.2015 - 7 AZR 972/13 -).

    Im Regelfall setzt das einen dem Grunde nach feststehenden Leistungsanspruch voraus (BAG vom 04.11.2015 - 7 AZR 972/13 -).

    Die Darlegungs- und Beweissituation darf nicht durch die Gewährung materiell rechtlicher Auskunftsansprüche unzulässig verändert werden (BAG vom 04.11.2015 - 7 AZR 972/13; BAG vom 14.11.2012 - 10 AZR 783/11 -).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 16 Sa 983/18

    Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern - Klage einer Reporterin des ZDF

    Die Auskunft im Rahmen der Stufenklage ist lediglich ein Hilfsmittel, um die (noch) fehlende Bestimmtheit des Leistungsanspruches herbeizuführen (vgl. BAG, Urteil vom 4. November 2015 - 7 AZR 972/13 - zitiert nach juris, dort Rn. 13).

    Ein Auskunftsanspruch kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. Urteil vom 4. November 2015 - 7 AZR 972/13 - zitiert nach juris, dort Rn. 19 m.w.N.), der sich die Kammer anschließt, nach Treu und Glauben (§ 242 BGB ) bestehen, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann.

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