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   OLG Hamburg, 26.01.2017 - 5 U 138/13   

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OLG Hamburg, 26.01.2017 - 5 U 138/13 (https://dejure.org/2017,2049)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.01.2017 - 5 U 138/13 (https://dejure.org/2017,2049)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 5 U 138/13 (https://dejure.org/2017,2049)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hamburg

    § 276 Abs 2 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, § 22 KunstUrhG, § 97 Abs 1 S 1 UrhG
    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Haftung eines Onlineshop-Betreibers für die Verbreitung eines Kalenders mit Fotos von einer bekannten Persönlichkeit

  • webshoprecht.de

    Online-Buchhändler haftet für Rechtsverletzungen der von ihm verkauften Bücher

  • online-und-recht.de

    Online-Buchhändler haftet für Persönlichkeitsverletzungen der von ihm verkauften Bücher

  • kanzlei.biz

    Gegen Verkäufer von persönlichkeitsrechtsverletzenden Fotokalendern besteht trotz Unkenntnis ein Unterlassungsanspruch

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • stroemer.de (Kurzinformation)

    Kein Haftungsprivileg für Onlinebuchhändler

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fotokalender - und das Recht am eigenen Bild

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Online Händler beim Vertrieb unautorisierter Kalender zum Schadensersatz verpflichtet - kein Buchhändlerprivileg

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Buchhändler haftet für Persönlichkeitsverletzungen der von ihm veräußerten Werke

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Online-Buchhandel: Haftung für persönlichkeitsrechtsverletzende Fotokalender

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Kolumne: Alle haften für alles?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2017, 517
  • BeckRS 2017, 100813
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2017 - 5 U 138/13
    Besondere Erscheinungsformen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sind das hier betroffene Recht am eigenen Bild und das Namensrecht (BGH GRUR 2000, 709 - Marlene Dietrich).

    Ein Bildnis im Sinne von § 22 KunstUrhG ist die Darstellung einer Person, die deren äußere Erscheinung in einer für Dritte erkennbaren Weise wiedergibt (BGH GRUR 2000, 709 Tz. 71 - Marlene Dietrich, m.w.N.).

    Werden diese vermögenswerten Bestandteile des Persönlichkeitsrechts durch eine unbefugte Verwendung des Bildnisses, des Namens oder anderer kennzeichnender Persönlichkeitsmerkmale schuldhaft verletzt, steht dem Träger des Persönlichkeitsrechts unabhängig von der Schwere des Eingriffs ein Schadensersatzanspruch zu (BGH GRUR 2000, 709, Tz. 47 - Marlene Dietrich).

  • LG Hamburg, 11.10.2013 - 310 O 111/13

    Haftung Internet-Buchhändler

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2017 - 5 U 138/13
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11.10.2013, Az. 310 O 111/13 wird zurückgewiesen.

    die Beklagte zu verurteilen, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, diese zu vollziehen an den Geschäftsführern der Beklagten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), zu unterlassen, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland den Kalender "...2013" - wie aus der Anlage zu dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11.10.2013 (Az.: 310 O 111/13) ersichtlich - zum Kauf anzubieten und/oder in den Verkehr zu bringen, wie geschehen über die Internetseite http://www...de;.

    unter Berücksichtigung der im Termin von 14.12.2016 abgegebenen Erklärungen, das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11.10.2013, Az.: 310 O 111/13 abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 88/13

    Werbung für geschütztes Werk bzw. Vervielfältigungsstücke

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2017 - 5 U 138/13
    Der Bundesgerichtshof führt insoweit aus (GRUR 2016, 493, Tz. 16 ff, m.w.N.):.

    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Online-Medienhändler für den Inhalt von ihm verbreiteter Werke auf Unterlassung haftet, ist höchstrichterlich durch den Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Al Di Meola" (GRUR 2016, 493) entschieden worden.

  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2017 - 5 U 138/13
    Die Beweislast für das Vorliegen einer Einwilligung trägt in Fällen, in denen der Abgebildete keine Entlohnung für das sich abbilden lassen erhält, grundsätzlich der das Bild Veröffentlichende (Bröcker in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht, Kapitel 13 Rz. 133; BGH BGHZ 20, 345 Tz. 8 - Paul Dahlke).

    Da es sich bei der Verletzung des Rechts am eigenen Bild um einen unzulässigen Eingriff in ein fremdes, vermögenswertes Ausschließlichkeitsrecht handelt, für dessen Ausgleich die gleichen Billigkeitserwägungen zum Tragen kommen, die die Rechtsprechung bei Verletzung von Urheber- und Patentrechten anlegt (BGHZ 20, 345, Tz. 13), sind nach Auffassung des Senats die im Urheberrecht geltenden strengen Anforderungen an die Sorgfaltspflichten auf die hier in Rede stehende Verletzung des Rechts am eigenen Bild übertragbar.

  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 239/06

    CAD-Software

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2017 - 5 U 138/13
    Im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht ebenso wie im Wettbewerbsrecht werden an die Beachtung der erforderlichen Sorgfalt strenge Anforderungen gestellt (BGH GRUR 2009, 864, Tz. 22 - CAD-Software; BGH GRUR 1999, 49, Tz. 35 - Bruce Springsteen and his Band).
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2017 - 5 U 138/13
    Anders als bei einer Internetplattform, auf der Dritten die Möglichkeit zur Abgabe eigener Angebote eröffnet wird und der Betreiber des Internetmarktplatzes nicht als Verkäufer auftritt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - I ZR 139/08, GRUR 2011, 152 Rn. 31 = WRP 2011, 223 - Kinderhochstühle im Internet I), gibt die Beklagte eigene Angebote ab.
  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 205/95

    "Bruce Springsteen and his Band"; Aktivlegitimation des ausübenden Künstlers nach

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2017 - 5 U 138/13
    Im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht ebenso wie im Wettbewerbsrecht werden an die Beachtung der erforderlichen Sorgfalt strenge Anforderungen gestellt (BGH GRUR 2009, 864, Tz. 22 - CAD-Software; BGH GRUR 1999, 49, Tz. 35 - Bruce Springsteen and his Band).
  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 94/13

    Zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2017 - 5 U 138/13
    Damit hat die Beklagte dem Internetnutzer den Eindruck vermittelt, sie übernehme die inhaltliche Verantwortung für die von ihr im eigenen Namen eingestellten Verkaufsangebote (vg.l BGH, GRUR 2013, 1229 Rn. 31 - Kinderhochstühle im Internet II; BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 94/13, GRUR 2015, 1129 Rn. 25 = WRP 2015, 1326 - Hotelbewertungsportal).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2017 - 5 U 138/13
    Eine auf diese Weise beschränkte Erfolgsabwendungspflicht kommt nur bei Diensteanbietern im Sinne von § 7 Abs. 2, §§ 8 bis 10 TMG in Betracht (vgl. zum Teledienstegesetz BGH, Urteil vom 11. März 2004 - I ZR 304/01, BGHZ 158, 236, 245 f. - Internetversteigerung I; zum Telemediengesetz BGH, Urteil vom 12. Juli 2007 - I ZR 18/04, BGHZ 173, 188 Rn. 39 bis 42 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 51/08

    POWER BALL

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2017 - 5 U 138/13
    Für diese Angebote ist sie auch dann verantwortlich, wenn sie sich bei der Angebotserstellung Dritter bedient und den Inhalt der Angebote nicht zur Kenntnis nimmt und keiner Kontrolle unterzieht (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - I ZR 51/08, GRUR 2010, 835 Rn. 46 = WRP 2010, 1165 - POWER BALL).
  • BGH, 16.05.2013 - I ZR 216/11

    Kinderhochstühle im Internet II

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

  • OLG München, 24.10.2013 - 29 U 885/13

    Haftung eines Buchhändlers wegen Urheberrechtsverletzungen in einem von ihm

  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

  • BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03

    BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der

  • OLG Dresden, 21.04.2015 - 4 U 731/14

    Anforderungen an den Inhalt der Widerspruchsbelehrung bei einem

    Der Verjährungsbeginn wird in diesen Fällen auf den Zeitpunkt der objektiven Klärung der Rechtsfrage hinausgeschoben, da es bis dahin an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifende Voraussetzung für den Verjährungsbeginn fehlt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02. Oktober 2012 - 12 U 54/12 -, juris; LG Heidelberg, Urteil vom 25.09.2014, Az. 1 S 8/14; LG Kiel, Urteil vom 07.05.2014, Az. 5 U 138/13).
  • LG Mannheim, 13.11.2019 - 14 O 173/19
    Damit hat sie die entsprechenden Inhalte verbreitet, und zwar unabhängig davon, ob sie hierauf Einfluss genommen, oder diese zur Kenntnis genommen hat (vgl. OLG Hamburg, BeckRS 2017, 100813 Rn. 36 ff. zur urheberrechtlichen Haftung eines Onlinebuchhändlers).
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