Rechtsprechung
LG Hannover, 23.01.2017 - 70 Qs 6/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, Beweisverwertungsverbot
- verkehrslexikon.de
Zur Pflichtverteidigerbeiordnung bei Streit um ein Beweisverwertungsverbot
- IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Beiordnung eines Pflichtverteidigers
- lawblog.de (Kurzinformation und Auszüge)
Erst mal plappern lassen
- pflichtverteidiger.hamburg (Kurzinformation)
Zur Pflichtverteidigerbeiordnung bei Streit um ein Beweisverwertungsverbot
- strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)
Notwendigkeit der Verteidigung bei Verstoß gegen die Belehrungspflichten des Beschuldigten
Besprechungen u.ä. (3)
- zjs-online.com (Entscheidungsbesprechung)
Pflichtverteidigerbestellung bei möglichem Beweisverwertungsverbot (Prof. Dr. Holm Putzke; ZJS 2017, 506)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Pflichtverteidigung bei möglichem Beweisverwertungsverbot
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Pflichtverteidigung bei möglichem Beweisverwertungsverbot
Verfahrensgang
- AG Hannover, 04.01.2017 - 242 Cs 616/16
- LG Hannover, 23.01.2017 - 70 Qs 6/17
Papierfundstellen
- BeckRS 2017, 101242
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- KG, 30.07.2008 - 2 Ws 363/08
Pflichtverteidigerbestellung: schwierige Rechtslage wegen möglicherweise …
Auszug aus LG Hannover, 23.01.2017 - 70 Qs 6/17
Die vorliegend in Betracht kommende Schwierigkeit der Rechtslage ist dann gegeben, wenn es bei der Anwendung des materiellen oder formellen Rechts auf die Entscheidung nicht ausgetragener Rechtsfragen ankommt, oder wenn die Subsumtion voraussichtlich aus sonstigen Gründen Schwierigkeiten bereiten wird (KG NJW 2008, 3449;… vgl. Meyer-Goßner, Kommentar StPO, 59. Auflage, § 140 Rn. 27a). - OLG München, 18.11.2014 - 7 St 7/14
Widerruf
Auszug aus LG Hannover, 23.01.2017 - 70 Qs 6/17
So ist der Halter eines Kraftfahrzeuges beim Verdacht der Unfallflucht regelmäßig als Beschuldigter zu belehren (OLG Nürnberg StV 2015, 155). - OLG Brandenburg, 26.01.2009 - 1 Ws 7/09
Strafverfahren: Notwendigkeit einer Pflichtverteidigerbestellung
Auszug aus LG Hannover, 23.01.2017 - 70 Qs 6/17
Hiervon umfasst sind auch Fälle, in denen sich Fragestellungen aufdrängen, ob ein Beweisergebnis einem Verwertungsverbot unterliegt (vgl. OLG Hamm, Blutalkohol 47, 301 f. (2010); OLG Brandenburg NJW 2009, 1287). - BGH, 19.10.2011 - 1 StR 476/11
Pflicht zur Belehrung des Beschuldigten (Beschuldigtenbegriff: …
Auszug aus LG Hannover, 23.01.2017 - 70 Qs 6/17
Die Grenzen des Beurteilungspielraums sind jedoch überschritten, wenn trotz starken Tatverdachts nicht von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird oder auf diese Weise die Beschuldigtenrechte umgangen werden (BGH NStZ-RR 2012, 49). - BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07
Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden
Auszug aus LG Hannover, 23.01.2017 - 70 Qs 6/17
Zwar obliegt die Beurteilung, ob ein Verdächtiger als Beschuldigter zu belehren ist, der pflichtgemäßen Bewertung des Vernehmungsbeamten (BGHSt 51, 367 [371]).
- LG Münster, 05.08.2019 - 10 Qs 23/19
Pflichtverteidiger, Streit um Beweisverwertungsverbot
Diese Frage ist jedoch für den juristischen Laien nur nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt zu beantworten (LG Hannover, Beschluss vom 23.01.2017 - 70 Qs 6/17, BeckRS 2017, 101242; LG Köln, 19.07.2016 - 108 Qs 31/16 -, juris). - LG Schwerin, 05.03.2020 - 33 Qs 12/20
Pflichtverteidiger, schwierige Rechtslage, Wahllichtbildvorlage
Ausreichend ist vielmehr, dass die Annahme eines Verwertungsverbotes ernsthaft in Betracht kommt (LG Hannover, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 70 Qs 6/17 - , Rn. 8, juris; LG Köln…, Beschluss vom 19. Juli 20169 - 108 Qs 31/16 -, Rn. 7, juris). - LG Kiel, 11.03.2022 - 1 Qs 26/21
Pflichtverteidiger, schwierige Rechtslage, Beweisverwertungsverbot, …
Ob hieraus tatsächlich ein Beweisverwertungsverbot folgt, kann dahingestellt bleiben, da maßgeblich insoweit nicht ist, ob tatsächlich von einem Beweisverwertungsverbot auszugehen, sondern es vielmehr ausreichend ist, dass die Annahme eines Verwertungsverbotes ernsthaft in Betracht kommt (LG Hannover, Beschluss vom 23. Januar 2017, 70 Qs 6/17 Rn. 8, juris).