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   LG Braunschweig, 19.04.2017 - 3 Qs 37/17   

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https://dejure.org/2017,11473
LG Braunschweig, 19.04.2017 - 3 Qs 37/17 (https://dejure.org/2017,11473)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 19.04.2017 - 3 Qs 37/17 (https://dejure.org/2017,11473)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 19. April 2017 - 3 Qs 37/17 (https://dejure.org/2017,11473)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Notwendige Verteidigung eines Heranwachsenden bei alleiniger Beweisführung durch ein Sachverständigengutachten

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Heranwachsender und Nachtrunk, oder: Das gibt einen Pflichtverteidiger

Papierfundstellen

  • StV 2017, 725
  • BeckRS 2017, 109130
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 22.04.2002 - 2 Ws 88/02

    Pflichtverteidiger, Beiordnung des Anwalts des Vertrauens, Beiordnung bei einem

    Auszug aus LG Braunschweig, 19.04.2017 - 3 Qs 37/17
    Die Sache kann für den Angeklagten dann als schwierig zu beurteilen sein, wenn ein Sachverständigengutachten das entscheidende Beweismittel gegen den Angeklagten darstellt (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl. 2016, § 140 Rn. 27 unter Hinweis auf OLG Hamm, Beschluss vom 22.04.2002, Az. 2 Ws 88/02).
  • LG Hannover, 05.09.2023 - 63 Qs 38/23

    Sachverständigengutachten; Nachtrunk; notwendige Verteidigung; Schwierigkeit der

    Dabei übersieht die Kammer nicht, dass ein großer Teil der Rechtsprechung und Kommentarliteratur bei Hinzuziehung eines Sachverständigen stets (Kämpfer/Travers in: MüKo StPO, 2. Aufl. 2023, StPO § 140 Rn. 38; Julius/Schiemann in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, Strafprozessordnung, III. Notwendige Verteidigung nach Abs. 2, Rn. 20; KK-StPO/Willnow, 9. Aufl. 2023, StPO § 140 Rn. 28) oder zumindest regelmäßig (vgl. LG Arnsberg, Beschluss vom 19. November 2001 - 2 Qs 172/01 -, juris; LG Braunschweig, Beschluss vom 19. April 2017 - 3 Qs 37/17 -, Rn. 14 - 16, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22. April 2002 - 2 Ws 88/02 -, Rn. 8 - 9, juris; Jahn in: Löwe-Rosenberg, StPO, § 140 Notwendige Verteidigung, Rn. 82) eine schwierige Sachlage im Sinne von § 140 Abs. 2 StPO annimmt.
  • LG Essen, 28.07.2021 - 56 Qs 7/21

    Pflichtverteidiger, schwierige Beweislage, Sachverständigengutachten

    Indes kann eine schwierige Sachlage vorliegen, wenn ein Sachverständigengutachten das entscheidende Beweismittel gegen einen Angeklagten ist (vgl. BeckOK StPO/Krawczyk, 39. Ed. 1.1.2021, StPO § 140 Rn. 27; BeckRS 2017, 109130 Rn. 14, beck-online).
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