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   BGH, 13.04.2017 - 4 StR 581/16   

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BGH, 13.04.2017 - 4 StR 581/16 (https://dejure.org/2017,15500)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2017 - 4 StR 581/16 (https://dejure.org/2017,15500)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2017 - 4 StR 581/16 (https://dejure.org/2017,15500)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315b Abs 1 Nr 1 StGB, § 315b Abs 1 Nr 2 StGB, § 315b Abs 1 Nr 3 StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Eintritt der Tatvollendung; Mindestwert für eine "Sache von bedeutendem Wert"

  • IWW

    § 315b Abs. 1 StGB, § 315b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB, § 354 Abs. 1a StPO, § 154a Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine tateinheitliche Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal einer fremden Sache von bedeutendem Wert

  • rewis.io

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Eintritt der Tatvollendung; Mindestwert für eine "Sache von bedeutendem Wert"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine tateinheitliche Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal einer fremden Sache von bedeutendem Wert

  • datenbank.nwb.de

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Eintritt der Tatvollendung; Mindestwert für eine "Sache von bedeutendem Wert"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 429 (Ls.)
  • BeckRS 2017, 110004
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

    Auszug aus BGH, 13.04.2017 - 4 StR 581/16
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne dieser Vorschrift erst dann vor, wenn durch eine der in § 315b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB genannten Tathandlungen eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs herbeigeführt worden ist und sich diese abstrakte Gefahrenlage zu einer konkreten Gefährdung von Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert verdichtet hat (vgl. nur Senatsurteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 122; Senatsbeschluss vom 9. September 2014 - 4 StR 251/14, NStZ 2015, 278).
  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus BGH, 13.04.2017 - 4 StR 581/16
    Da dem Senat eine Entscheidung gemäß § 354 Abs. 1a StPO in Verbindung mit einer Verfolgungsbeschränkung im Sinne von § 154a Abs. 2 StPO in der vorliegenden Fallkonstellation verwehrt ist (vgl. BVerfGE 118, 212, 242), obgleich die Angemessenheit der verhängten Strafe angesichts des Tatbildes hier auf der Hand liegt, bedarf die Sache im Umfang der Aufhebung neuer Verhandlung und Entscheidung.
  • BGH, 17.08.2010 - 3 StR 265/10

    Sexuelle Nötigung (Taterfolg; Vornahme sexueller Handlungen des Opfers an sich

    Auszug aus BGH, 13.04.2017 - 4 StR 581/16
    Auch die - ersichtlich nicht angefochtene, auf der Grundlage eines Anerkenntnisses des Angeklagten getroffene - Adhäsionsentscheidung bleibt von der Aufhebung unberührt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - 3 StR 265/10, StV 2011, 160 mwN).
  • BGH, 28.09.2010 - 4 StR 245/10

    Gefährdung für fremde Sachen von bedeutendem Wert (drohender Schaden bedeutenden

    Auszug aus BGH, 13.04.2017 - 4 StR 581/16
    Dabei liegt die Wertgrenze für die Annahme der Gefährdung einer Sache von bedeutendem Wert bei mindestens 750 EUR, wobei die Gefährdung des vom Täter geführten Fahrzeugs außer Betracht zu bleiben hat (Senatsbeschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Gefährdung 5; vgl. auch SSW-StGB/Ernemann, 3. Aufl., § 315c Rn. 25 mwN).
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 231/11

    Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung;

    Auszug aus BGH, 13.04.2017 - 4 StR 581/16
    Zwar hat sich das Landgericht rechtsfehlerfrei davon überzeugt, dass sich der Angeklagte eines versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht hat; diese Delikte stehen jedoch jeweils in Tateinheit mit dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, sodass die Aufhebung auf diese zu erstrecken war (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 3 StR 231/11, NJW 2012, 325, 328).
  • BGH, 09.09.2014 - 4 StR 251/14

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Taterfolg: konkrete Gefährdung von

    Auszug aus BGH, 13.04.2017 - 4 StR 581/16
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne dieser Vorschrift erst dann vor, wenn durch eine der in § 315b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB genannten Tathandlungen eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs herbeigeführt worden ist und sich diese abstrakte Gefahrenlage zu einer konkreten Gefährdung von Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert verdichtet hat (vgl. nur Senatsurteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 122; Senatsbeschluss vom 9. September 2014 - 4 StR 251/14, NStZ 2015, 278).
  • BGH, 15.08.2023 - 4 StR 227/23

    Schuldspruch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerem gefährlichen

    Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b Abs. 1 StGB liegt vor, wenn durch eine der in den Nummern 1 bis 3 genannten Tathandlungen eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs herbeigeführt worden ist und sich diese abstrakte Gefahrenlage zu einer konkreten Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert verdichtet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2017 - 4 StR 581/16 Rn. 3, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02 Rn. 17).
  • BGH, 07.11.2019 - 4 StR 390/19

    Urteilsgründe (Darstellung der für erwiesen erachteten Tatsachen)

    Sowohl § 315b als auch § 315c StGB setzen die Gefährdung von fremden Sachen von bedeutendem Wert voraus (zu den erforderlichen Feststellungen siehe BGH, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 4 StR 1/07, NStZ-RR 2008, 83; vom 20. Oktober 2009 ? 4 StR 408/09, NStZ 2010, 216; vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215; vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 435/12, DAR 2013, 709 m. Anm. Ernst; vom 13. April 2017 - 4 StR 581/16, StraFo 2017, 252; vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 505/18, NJW 2019, 615).
  • OLG Bamberg, 22.11.2017 - 3 OLG 130 Ss 120/17

    Abgrenzung beendeter und unbeendeter Versuch - Maßgeblichkeit des sog.

    Die Aufhebung erstreckt sich auf die für sich genommen rechtsfehlerfreie Verurteilung wegen tateinheitlich verwirklichter Beleidigung (st.Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 21.06.2017 - 2 StR 57/16 [bei juris] und 13.04.2017 - 4 StR 581/16 = StraFo 2017, 252 m.w.N.).
  • BGH, 30.07.2020 - 4 StR 166/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Wert des

    Aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ? insbesondere anhand der Beschreibung der betroffenen Fahrzeuge, der an ihnen verursachten Schäden und der mitgeteilten Reparaturkosten ? ergibt sich jedoch, dass die Wertgrenze von 750 EUR (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2017 ? 4 StR 581/16, juris Rn. 3 mwN) in allen Fällen außer Fall II.15. der Urteilsgründe jeweils erheblich überschritten wurde.
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