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   LG Braunschweig, 19.05.2017 - 11 O 4153/16   

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LG Braunschweig, 19.05.2017 - 11 O 4153/16 (https://dejure.org/2017,16560)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 19.05.2017 - 11 O 4153/16 (https://dejure.org/2017,16560)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 19. Mai 2017 - 11 O 4153/16 (https://dejure.org/2017,16560)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2017, 110910
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 09.12.1993 - 3St RR 127/93

    Gebrauchtwagenhandel; Blechschaden; Rahmenschaden; Unfallfahrzeug;

    Auszug aus LG Braunschweig, 19.05.2017 - 11 O 4153/16
    Soweit es - wie vorliegend - um einen Kaufvertrag geht, wird eine Aufklärungspflicht bereits des Verkäufers- mit dem immerhin ein Vertragsverhältnis besteht - erst dann gesehen, wenn es um wertbildende Faktoren der Kaufsache von ganz besonderem Gewicht geht (BayObLG, Beschluss vom 09.12.1993, 3 St RR 127/93, zit. nach juris, Rn. 24, 25; ausdrücklich ist dort auch von einem wucherhaften Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung die Rede).

    Die Grenze des nach der Verkehrsauffassung Hinnehmbaren ist erst dann überschritten ist, wenn es um erhebliche wertbildende Umstände beim Kaufvertragsabschluss geht (so ausdrücklich Palandt/Sprau, BGB, 76. Aufl., § 20 Rn. 20; Bamberger/Roth, BGB,3. Aufl., § 826, Rn. 23, Fn. 148, dabei wird - zutreffend - auch auf sich ansonsten ergebende Wertungswidersprüche zu §§ 123, 124 BGB hingewiesen; im Ergebnis auch Staudinger/Oechsler, BGB, 2014, § 826, Rn. 159, der zunächst nur betreffend erhebliche Umstände eine Aufklärungspflicht annimmt, einen verborgenen Sachmangel dann als regelmäßig erheblichen Umstand bezeichnet, um dann nur Fälle aufzuzählen, in denen es um erhebliche wertbildende Faktoren geht und im Übrigen an anderer Stelle (Rn. 149) ebenfalls auf drohende Wertungswidersprüche zu §§ 123, 124 BGB hinweist; ähnlich auch BayObLG, Beschluss vom 09.12.1993, 3 St RR 127/93, zit. nach juris, Rn. 24, indes für die Aufklärungspflicht im Rahmen von § 263 StGB, s.o.).

  • BGH, 11.11.1985 - II ZR 109/84

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Konkursverschleppung einer

    Auszug aus LG Braunschweig, 19.05.2017 - 11 O 4153/16
    Soweit die Verantwortlichen der Beklagten nach Auffassung des Klägers gegen §§ 211, 212, 223 ff. BGB verstoßen haben, ist dies nicht geeignet, einen Schadensersatzanspruch des Klägers unter dem Gesichtspunkt des sittenwidrigen Verhaltens auszulösen: Für Ansprüche aus unerlaubten Handlungen - auch für solche aus § 826 BGB -- gilt, dass die Ersatzpflicht auf solche Schäden beschränkt ist, die in den Schutzbereich des verletzten Ge- oder Verbots fallen (BGH, Urteil vom 11.11.1985, II ZR 109/84, zit. nach juris, Rn. 15).
  • OVG Hamburg, 02.11.2010 - 3 Bf 82/09

    Kein Notarzteinsatzfahrzeug vom Autovermieter; Betriebsuntersagung ist

    Auszug aus LG Braunschweig, 19.05.2017 - 11 O 4153/16
    Die zuständige Behörde - das KBA - hat das ihr gem. § 25 Abs. 3 EG-FGV zustehende Ermessen nicht dahingehend ausgeübt, dass sie eine Entziehung der Typgenehmigung (für den betreffenden Fahrzeugtyp) in die Wege geleitet hat; die Behörde ist vielmehr nach § 25 Abs. 2 EG-FVG vorgegangen Eine Entziehung der Typgenehmigung hätte weiter ohnehin erst dann die Folge der Nichtnutzbarkeit des streitgegenständlichen Fahrzeugs, wenn in der Folge die zuständigen Landesbehörden von dem ihnen gem. § 5 FZV zustehenden Ermessen Gebrauch machen würde, die Nutzung des Fahrzeugs dauerhaft zu untersagen, was eine Entziehung der Zulassung beinhalten würde (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 02.11.2010, 3 Bf 82/09, zit. nach juris Rn. 34).
  • OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12

    Betrug durch Unterlassen: Garantenstellung des Verkäufers eines Grundstücks bei

    Auszug aus LG Braunschweig, 19.05.2017 - 11 O 4153/16
    Die Erfolgsabwendungspflichten beruhen auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person - zumal in besonderer Weise - zum Schutz des gefährdeten Rechtsgutes aufgerufen ist und dass alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person vertrauen und vertrauen dürfen (OLG Bamberg, Beschluss vom 08.03.2013, 3 Ws 4/12, zit. nach juris, Rn. 18).
  • OLG München, 29.08.2019 - 8 U 1449/19

    Versuch der Ausweitung des Dieselskandals auf andere Hersteller - hier: BMW

    Gleiches gilt für Art. 5 II iVm Art. 3 Nr. 10 der VO Nr. 715/2007 (LG Ellwangen, Urt. v. 10.6.2016 - 5 O 385/15, BeckRS 2016, 124468; LG Köln, Urt. v. 7.10.2016 - 7 O 138/16, BeckRS 2016, 115442; LG Braunschweig, Urt. v. 19.5.2017 - 11 O 4153/16, BeckRS 2017, 110910; jurisPK-BGB/Reichold, 8. Aufl. 2017, § 826 Rn. 59.1).
  • LG Duisburg, 19.02.2018 - 1 O 178/17

    Abgasmanipulation, Abgasskandal, Abgassoftware, leitende Angestellte,

    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, eine Haftung nach § 826 BGB scheide schon deshalb aus, weil die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, gegen die die Beklagte durch den Einsatz der Software und die Manipulation des Prüfungsverfahrens verstoßen hat, nicht dem Schutz individueller Vermögensinteressen, sondern gesamtgesellschaftlichen Zielen diene, und deshalb Vermögensschäden im Zusammenhang mit dem Verstoß der Beklagten nicht unter den Schutzbereich des § 826 BGB fielen (vgl. LG Köln, Urteil vom 07.10.2016 - 7 O 138/16; LG Ellwangen, Urteil vom 10.06.2016 - 5 O 385/15; LG Braunschweig, Urteil vom 19. Mai 2017 - 11 O 4153/16 - jeweils zitiert nach juris), vermag sich die Kammer dieser Ansicht nicht anzuschließen.
  • LG Frankfurt/Oder, 17.07.2017 - 13 O 174/16

    Abgasskandal: Zum Rückabwicklungsanspruch und Schadenersatzanspruch des Käufers

    Entgegen der Entscheidung des LG Braunschweig, Urteil vom 19. Mai 2017, 11 O 4153/16, Rn. 48 nach juris kann die Offenbarungspflicht nicht verneint werden.

    (vgl. dazu auch LG Braunschweig, Urteil vom 26.05.2017, 11 O 4093/16, Rn. 38 ff und Urteil vom 19. Mai 2017, 11 O 4153/16, Rn. 33 ff nach juris).

  • LG Frankfurt/Main, 28.03.2019 - 1 O 121/16

    Der Hersteller eines mit einer unzulässigen Abschaltsoftware ausgestatteten

    Sofern teilweise eine Täuschung durch positives Tun der Beklagten zu 2) in sog. "Abgasskandalfällen" abgelehnt und der Schwerpunkt ihres Handelns in einem Unterlassen gesehen wird (vgl. etwa LG Braunschweig, Urt. v. 19.5.2017, 11 O 5153/16, BeckRS 2017, 110910, Rn. 16 oder LG Frankfurt Urt. v. 7.11.2018, 2-12 O 392/17, jeweils ohne Begründung), schließt sich die Kammer dem nicht an.
  • LG Bamberg, 01.09.2020 - 42 O 105/20

    Keine Verjährung von Schadenersatzansprüchen bezüglich eines vom Abgasskandal

    c) Soweit von Beklagtenseite und teilweise auch in der Rechtsprechung (vgi. LG Köln, Urteil vom 07.10.2016 - 7 O 138/16 LG Ellwangen. Urteil vom 10.06.2016 - 5 O 385/15 LG Braunschweig. Urteil vom 19. Mai 2017 - 11 O 4153/16 - jeweils zitiert nach juris) die Auffassung vertreten wird, eine Haftung nach § 826 BGB scheide schon deshalb aus, weil die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, gegen die die Beklagte durch den Einsatz der Software und die Manipulation des Prüfungsverfahrens verstoßen hat, nicht dem Schutz individueller Vermögensinteressen, sondern gesamtgesellschaftlichen Zielen diene, und deshalb Vermögensschäden im Zusammenhang mit dem Verstoß der Beklagten nicht unter den Schutzbereich des § 826 BGB fielen, folgt das Gericht dieser Auffassung nicht.
  • LG Bamberg, 06.02.2019 - 2 O 192/18

    Schadensersatzanspruch bei Erwerb eines Diesel-PKW mit Softwaremanipulation

    c) Soweit von Beklagtenseite und teilweise auch in der Rechtsprechung (vgl. LG Köln, Urteil vom 07.10.2016 - 7 O 138/16 LG Ellwangen, Urteil vom 10.06.2016 - 5 O 385/15 LG Braunschweig, Urteil vom 19. Mai 2017 - 11 O 4153/16 - jeweils zitiert nach juris) die Auffassung vertreten wird, eine Haftung nach § 826 BGB scheide schon deshalb aus, weil die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, gegen die die Beklagte durch den Einsatz der Software und die Manipulation des Prüfungsverfahrens verstoßen hat, nicht dem Schutz individueller Vermögensinteressen, sondern gesamtgesellschaftlichen Zielen diene, und deshalb Vermögensschäden im Zusammenhang mit dem Verstoß der Beklagten nicht unter den Schutzbereich des § 826 BGB fielen, folgt das Gericht dieser Auffassung nicht.
  • LG Landau/Pfalz, 22.02.2019 - 2 O 127/18

    Kauvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Fahrzeug: Ansprüche

    bb) Soweit in der Rechtsprechung (zuletzt: OLG Braunschweig, Urteil vom 19. Februar 2019, Az.7 U 134/17) die Auffassung vertreten wird, eine Haftung nach § 826 BGB scheide schon deshalb aus, weil die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, gegen die die Beklagte durch den Einsatz der Software und die Manipulation des Prüfungsverfahrens verstoßen hat, nicht dem Schutz individueller Vermögensinteressen, sondern gesamtgesellschaftlichen Zielen diene und deshalb Vermögensschäden im Zusammenhang mit dem Verstoß der Beklagten nicht unter den Schutzbereich des § 826 BGB fielen (vgl. LG Köln, Urteil vom 07.10.2016 - 7 O 138/16 LG Ellwangen, Urteil vom 10.06.2016 - 5 O 385/15 LG Braunschweig, Urteil vom 19. Mai 2017 - 11 O 4153/16 juris), vermag sich das erkennende Gericht dieser Ansicht nicht anzuschließen.
  • LG Coburg, 16.12.2019 - 15 O 408/19

    Schadensersatz im "VW-Abgasskandal"

    c) Soweit von Beklagtenseite und teilweise auch in der Rechtsprechung (vgl. LG Köln, Urteil vom 07. Oktober 2016 - 7 O 138/16; LG Ellwangen, Urteil vom 10. Juni 2016 - 5 O 385/15; LG Braunschweig, Urteil vom 19. Mai 2017 - 11 O 4153/16; sämtlich abrufbar bei juris) die Auffassung vertreten wird, eine Haftung nach § 826 BGB scheide schon deshalb aus, weil die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, gegen welche die Beklagte durch den Einsatz der Software und die Manipulation des Prüfungsverfahrens verstoßen hat, nicht dem Schutz individueller Vermögensinteressen, sondern gesamtgesellschaftlichen Zielen diene, und deshalb Vermögensschäden im Zusammenhang mit dem Verstoß der Beklagten nicht unter den Schutzbereich des § 826 BGB fielen, folgt das Gericht dieser Auffassung nicht.
  • LG Duisburg, 17.12.2018 - 2 O 220/17

    Zur Haftung des VW-Konzerns für die sittenwidrige Herbeiführung des Abgasskandals

    Eine Haftung der Beklagten nach § 826 BGB scheidet auch nicht deshalb aus, weil die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, gegen die die Beklagte durch den Einsatz der Software und die Manipulation des Prüfungsverfahrens verstoßen hat, nicht dem Schutz individueller Vermögensinteressen, sondern gesamtgesellschaftlichen Zielen diente, und deshalb Vermögensschäden im Zusammenhang mit dem Verstoß der Beklagten nicht unter den Schutzbereich des § 826 BGB fielen (so LG Köln, Urteil vom 07.10.2016 - 7 O 138/16; LG Ellwangen, Urteil vom 10.06.2016 - 5 O 385/15; LG Braunschweig, Urteil vom 19. Mai 2017 - 11 O 4153/16 - jeweils zitiert nach juris), da die Haftung aus § 826 BGB nicht davon abhängt, auf welchem Weg und unter Verstoß gegen welche gesetzlichen Vorschriften der Schädiger gehandelt hat (vgl. LG Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017 - 3 O 139/16; LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 17.07.2017 - 13 O 174/16 - jeweils zitiert nach juris).
  • LG Bamberg, 23.07.2020 - 23 O 97/19

    Diesel-Abgasskandal: Anspruch des Käufers gegen den Hersteller gem. § 826 BGB

    c) Soweit von Beklagtenseite und teilweise auch in der Rechtsprechung (vgl. LG Köln, Urteil vom 07.10.2016 - 7 O 138/16 LG Ellwangen, Urteil vom 10.06.2016 - 5 O 385/15 LG Braunschweig, Urteil vom 19. Mai 2017 - 11 O 4153/16 - jeweils zitiert nach juris) die Auffassung vertreten wird, eine Haftung nach § 826 BGB scheide schon deshalb aus, weil die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, gegen die die Beklagte durch den Einsatz der Software und die Manipulation des Prüfungsverfahrens verstoßen hat, nicht dem Schutz individueller Vermögensinteressen, sondern gesamtgesellschaftlichen Zielen diene, und deshalb Vermögensschäden im Zusammenhang mit dem Verstoß der Beklagten nicht unter den Schutzbereich des § 826 BGB fielen, folgt das Gericht dieser Auffassung nicht.
  • LG Kassel, 21.05.2019 - 9 O 1544/17
  • LG Bamberg, 21.04.2020 - 13 O 463/19

    Schadensersatz, Fahrzeug, Rechtsanwaltskosten, Kaufvertrag, Bescheid,

  • LG Kassel, 21.05.2019 - 9 O 346/18
  • LG Magdeburg, 23.01.2020 - 10 O 671/19

    Bestehen eines ersatzfähigen Schadens im Zusammenhang mit dem Erwerb eines vom

  • LG Bamberg, 31.10.2019 - 41 O 103/19

    Haftung des Herstellers eines Pkw im Rahmen des sog. Dieselskandals

  • LG Kassel, 03.01.2020 - 6 O 833/19
  • LG Frankenthal, 26.04.2019 - 1 O 76/18

    Kaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Fahrzeug:

  • LG Bamberg, 13.12.2018 - 41 O 145/18
  • LG Bamberg, 22.11.2021 - 43 O 203/21

    Haftung von Audi für den entwickelten, hergestellten und eingebauten

  • LG Magdeburg, 30.01.2020 - 10 O 867/19

    Diesel-Abgasskandal: Ersatzfähiger Schaden bei Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs

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