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LG Köln, 21.03.2017 - 105 Qs 36/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- bussgeldsiegen.de
Antrag auf Wiederaufnahme Bußgeldverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 02.03.2017 - 817 OWi 91/17
- LG Köln, 21.03.2017 - 105 Qs 36/17
Papierfundstellen
- BeckRS 2017, 112849
Wird zitiert von ...
- LG Trier, 20.05.2020 - 1 Qs 34/20
Wiederaufnahme im Bußgeldverfahren, neue Tatsachen
Das nachträgliche Bestreiten der dem Bußgeldbescheid zugrundeliegenden Tatsachen vermag einen Wiederaufnahmeantrag nicht zu rechtfertigen, da ansonsten das Wiederaufnahmeverfahren zu einer zeitlich unbefristeten Rechtsbeschwerde umfunktioniert würde (LG Köln Beschl. v. 21.3.2017- 105 Qs 36/17, BeckRS 2017, 112849 Rn. 2).