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   KG, 23.05.2017 - (5) 161 Ss 81/17 (41/17)   

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https://dejure.org/2017,25109
KG, 23.05.2017 - (5) 161 Ss 81/17 (41/17) (https://dejure.org/2017,25109)
KG, Entscheidung vom 23.05.2017 - (5) 161 Ss 81/17 (41/17) (https://dejure.org/2017,25109)
KG, Entscheidung vom 23. Mai 2017 - (5) 161 Ss 81/17 (41/17) (https://dejure.org/2017,25109)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 147 Abs 1 StGB, § 264 Abs 1 StPO
    Strafverfahren wegen Inverkehrbringens von Falschgeld: Verfahrenshindernis entgegenstehender Rechtskraft; unmittelbares Ansetzen zum versuchten Inverkehrbringen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versuchsbeginn beim Inverkehrbringen von Falschgeld; Begriff der Tat im prozessualen Sinne

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versuchsbeginn beim Inverkehrbringen von Falschgeld; Begriff der Tat im prozessualen Sinne

  • rechtsportal.de

    StGB § 22 ; StGB § 147 Abs. 1 ; StPO § 264 Abs. 1
    Versuchsbeginn beim Inverkehrbringen von Falschgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2017, 117147
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 466/03

    Keine verfahrensrechtliche Tateinheit zwischen dem unerlaubten Besitz von

    Auszug aus KG, 23.05.2017 - 161 Ss 81/17
    Verfahrensrechtlich liegt daher keine Tatidentität vor (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2012 - 3 StR 109/12 -, juris Rn. 4, und vom 27. April 2004 - 1 StR 466/03 -, juris Rn. 16).
  • BGH, 28.01.2003 - 3 StR 471/02

    Inverkehrbringen von Falschgeld (Versuch; unmittelbares Ansetzen; eigener

    Auszug aus KG, 23.05.2017 - 161 Ss 81/17
    Der Täter bringt Falschgeld in den Verkehr, wenn er es derart aus seinem Gewahrsam entlässt, dass ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des Falschgelds zu bemächtigen und mit ihm nach seinem Willen zu verfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 3 StR 471/02 -, juris Rn. 4; Fischer, StGB 64. Auflage, § 146 Rn. 17 m. w. N.).
  • BGH, 05.08.1980 - 1 StR 376/80

    Inverkehrbringen gefälschter Wertpapiere - Abschieben an einen Eingeweihten

    Auszug aus KG, 23.05.2017 - 161 Ss 81/17
    Ein Versuch des Inverkehrbringens kommt daher erst dann in Betracht, wenn der Täter Handlungen vornimmt, die nach seiner Vorstellung unmittelbar in eine derartige Gewahrsamsaufgabe einmünden sollen (vgl. BGH a. a. O.; Urteil vom 5. August 1980 - 1 StR 376/80 -, juris Rn. 10 f.; Ruß in LK-StGB, 12. Auflage, § 146 Rn. 27).
  • KG, 11.11.2011 - 1 Ss 334/11

    Verbot der Doppelbestrafung: Tatidentität zwischen einer Trunkenheitsfahrt und

    Auszug aus KG, 23.05.2017 - 161 Ss 81/17
    Allein die zeitliche und örtliche Verknüpfung der Handlungen führt nicht zur Annahme einer Tat im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO, also eines einheitlichen Lebensvorgangs, der durch getrennte Würdigung und Aburteilung unnatürlich aufgespalten würde (vgl. KG, Beschlüsse vom 31. März 2014 - [2] 121 Ss 41/14 [8/14] - und vom 11. November 2011 - [4] 1 Ss 334/11 [270/11] -, juris Rn. 10 m. w. N.).
  • BGH, 03.05.2012 - 3 StR 109/12

    Strafklageverbrauch bei Tatidentität zwischen bewaffnetem Handeltreiben mit

    Auszug aus KG, 23.05.2017 - 161 Ss 81/17
    Verfahrensrechtlich liegt daher keine Tatidentität vor (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2012 - 3 StR 109/12 -, juris Rn. 4, und vom 27. April 2004 - 1 StR 466/03 -, juris Rn. 16).
  • KG, 23.12.2019 - 3 Ss 105/19

    Verstoß gegen Anklagegrundsatz im Berufungsverfahren

    Allein die zeitliche und örtliche Verknüpfung der Handlungen führt jedoch für sich genommen noch nicht zur Annahme einer Tat im Sinne von § 264 Abs. 1 StPO (vgl. BGH wistra 2017, 193; KG, Beschlüsse vom 23. Mai 2017 - (5) 161 Ss 81/17 (41/17) -, 31. März 2014 - (2) 121 Ss 42/14 (8/14) - und vom 11. November 2011- (4) 1 Ss 334/11 (270/11) -, juris; Ott a.a.o. Rdn. 6 m.w.N.).
  • KG, 23.12.2019 - 122 Ss 136/19
    Allein die zeitliche und örtliche Verknüpfung der Handlungen führt jedoch für sich genommen noch nicht zur Annahme einer Tat im Sinne von § 264 Abs. 1 StPO (vgl. BGH wistra 2017, 193 ; KG, Beschlüsse vom 23. Mai 2017 - (5) 161 Ss 81/17 (41/17) -, 31. März 2014 - (2) 121 Ss 42/14 (8/14) - und vom 11. November 2011- (4) 1 Ss 334/11 (270/11) -, juris; Ott a.a.o. Rdn. 6 m.w.N.).
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