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   BGH, 25.07.2017 - 3 StR 111/17   

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https://dejure.org/2017,32366
BGH, 25.07.2017 - 3 StR 111/17 (https://dejure.org/2017,32366)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2017 - 3 StR 111/17 (https://dejure.org/2017,32366)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17 (https://dejure.org/2017,32366)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 Abs 1 S 1 StPO, § 349 Abs 2 StPO
    Revision in Strafsachen: Erforderlicher Inhalt der Urteilsgründe; notwendiger Umfang der Beweiswürdigung

  • IWW

    § 349 Abs. 2, § 354 Abs. 1a StPO, § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe und der Beweiswürdigung

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Erforderlicher Inhalt der Urteilsgründe; notwendiger Umfang der Beweiswürdigung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Revision in Strafsachen: Erforderlicher Inhalt der Urteilsgründe; notwendiger Umfang der Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Abfassung der Urteilsgründe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafurteil - und die Darstellung der Indizien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe und der Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe und der Beweiswürdigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 24
  • StV 2017, 799
  • BeckRS 2017, 123281
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.2015 - 3 StR 179/15

    Unzulässigkeit von Verweisungen oder Bezugnahmen auf Schriftstücke oder andere

    Auszug aus BGH, 25.07.2017 - 3 StR 111/17
    Es ist regelmäßig verfehlt, die Aussagen von Zeugen und Sachverständigen aus der Hauptverhandlung in ihren Einzelheiten mitzuteilen (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 179/15, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 14.07.2005 - 3 StR 238/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; unerlaubter Besitz von

    Auszug aus BGH, 25.07.2017 - 3 StR 111/17
    Dies vermeidet eine umfangreiche, das eigentliche Tatgeschehen in den Hintergrund drängende Darstellung von zuerst mehr oder minder belanglos erscheinenden Umständen und stellt zudem sicher, dass nur solche Tatsachen Erwähnung im Urteil finden, die in der Beweiswürdigung eine Rolle spielen (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 3 StR 238/05, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 14).
  • BGH, 20.12.2023 - 4 StR 447/23
    Die für erwiesen erachteten Tatsachen, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden, müssen in den Urteilsgründen angegeben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17; Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 30. Aufl. Rn. 284).
  • BGH, 30.05.2018 - 3 StR 486/17

    Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe (gesetzliche Vorgaben; Auswahl

    Ebenso wenig ist es angezeigt, zu jeder Feststellung, mag sie in Bezug auf den Tatvorwurf noch so unwesentlich sein, einen Beleg in den Urteilsgründen zu erbringen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - 3 StR 586/17, juris; vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 145/17, juris; vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17, juris; jew. mwN).
  • BGH, 17.01.2018 - 4 StR 305/17

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Tatbestandsmäßigkeit bei Fehlen oder

    Dementsprechend ist regelmäßig verfehlt, Zeugenaussagen in allen - teilweise unbedeutenden - Einzelheiten wiederzugeben (BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17, StraFo 2017, 458 f.; vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, juris Rn. 10; vom 16. September 2013 - 1 StR 264/13, juris Rn. 24; vom 8. Mai 2009 - 2 StR 147/09).
  • BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    Denn die Beweiswürdigung soll keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme enthalten, sondern lediglich belegen, warum bestimmte bedeutsame Umstände so festgestellt worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17).
  • BGH, 05.10.2023 - 3 StR 227/23

    Verwerfung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen

    Es ist nicht nötig, für jede einzelne Feststellung einen Beleg in den Urteilsgründen zu erbringen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17, StV 2017, 799, 800; Urteile vom 17. April 2014 - 3 StR 27/14, NStZ-RR 2014, 279, 280; vom 28. Februar 2019 - 1 StR 604/17, StV 2019, 808 Rn. 58).
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 380/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Eine Dokumentation des Ermittlungsverfahrens und der Beweisaufnahme ist damit ebenso wenig angezeigt wie die Angabe eines Belegs für jede Feststellung, mag diese in Bezug auf den Tatvorwurf auch noch so unwesentlich sein (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17, BeckRS 2017, 123281; vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 145/17, BeckRS 2017, 131902; 23. Januar 2018 - 3 StR 586/17, BeckRS 2018, 3956; vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17, BeckRS 2018, 13607).
  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 191/18

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft

    Dementsprechend ist es regelmäßig verfehlt, Zeugenaussagen in allen - teilweise unbedeutenden - Einzelheiten wiederzugeben (BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17, StraFo 2017, 458 f.; vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, juris Rn. 10; vom 16. September 2013 - 1 StR 264/13, juris Rn. 24; vom 8. Mai 2009 - 2 StR 147/09).
  • BGH, 11.10.2017 - 1 StR 305/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: keine Wiedergabe der

    Der Senat weist im Hinblick auf die sich aus § 267 Abs. 1 Satz 1, § 261 StPO ergebenden Anforderungen an tatrichterliche Urteile darauf hin, dass die Beweiswürdigung keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme enthalten, sondern lediglich belegen soll, warum bestimmte bedeutsame Umstände so festgestellt worden sind (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17 mwN).
  • OLG Hamm, 11.10.2018 - 3 RVs 32/18

    Besorgnis der Befangenheit, Vorsitzender Berufungskammer, Rat Berufungsrücknahem

    Dies vermeidet eine umfangreiche, das eigentliche Tatgeschehen in den Hintergrund drängende Darstellung von zuerst mehr oder minder belanglos erscheinenden Umständen und stellt zudem sicher, dass nur solche Tatsachen Erwähnung im Urteil finden, die in der Beweiswürdigung eine Rolle spielen (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 3 StR 238/05, juris und Beschluss vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17, juris).
  • BGH, 16.11.2017 - 3 StR 469/17

    Anforderungen an die Urteilsgründe (keine Notwendigkeit eines Belegs für

    Die Abfassung der Urteilsgründe gibt Anlass zu dem Hinweis, dass es nicht geboten ist, für jede einzelne Feststellung - sei sie mit Blick auf den Tatvorwurf und dessen Ahndung noch so unerheblich, wie etwa die Tiertransporte aus dem Ausland oder die Verhältnisse hier nicht betroffener Tierschutzvereine - einen Beleg in den Urteilsgründen zu erbringen; denn dies stellt sich lediglich als überflüssige Beweisdokumentation dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17, juris; vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 145/17, juris).
  • KG, 30.03.2022 - 121 Ss 133/21

    Anforderungen an Beweiswürdigung im Urteil; Aussage gegen Aussage

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