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   KG, 05.07.2017 - (3) 172 OJs 6/16 (3/17)   

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KG, 05.07.2017 - (3) 172 OJs 6/16 (3/17) (https://dejure.org/2017,35653)
KG, Entscheidung vom 05.07.2017 - (3) 172 OJs 6/16 (3/17) (https://dejure.org/2017,35653)
KG, Entscheidung vom 05. Juli 2017 - (3) 172 OJs 6/16 (3/17) (https://dejure.org/2017,35653)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 10 Abs 1 GG, § 100a StPO, § 100b StPO, § 101 StPO, § 147 StPO
    Staatsschutzsache: Voraussetzungen für die Herausgabe von Kopien der Audioaufzeichnungen einer Telekommunikationsüberwachung an den Verteidiger

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht kann Persönlichkeitsschutz vorgehen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Anwaltsblatt

    § 40 BetrVG, § 80 BetrVG, § 111 BetrVG
    Akteneinsicht: Vertrauenswürdiger Verteidiger darf Daten in Kanzlei mitnehmen

  • Anwaltsblatt

    § 40 BetrVG, § 80 BetrVG, § 111 BetrVG
    Akteneinsicht: Vertrauenswürdiger Verteidiger darf Daten in Kanzlei mitnehmen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung über die Aushändigung von Audioaufzeichnungen der Telekommunikationsüberwachung und weiterer beim Angeklagten sichergestellter Sprach- und Textnachrichten an den Verteidiger in einer Staatsschutzsache

  • rechtsportal.de

    Entscheidung über die Aushändigung von Audioaufzeichnungen der Telekommunikationsüberwachung und weiterer beim Angeklagten sichergestellter Sprach- und Textnachrichten an den Verteidiger in einer Staatsschutzsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 119
  • AnwBl 2017, 1116
  • AnwBl Online 2017, 707
  • BeckRS 2017, 124860
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Celle, 26.08.2016 - 1 Ws 415/16

    Unanfechtbarkeit der Entscheidung über die Art und Weise der Gewährung von

    Auszug aus KG, 05.07.2017 - 172 OJs 6/16
    Folgt man der Ansicht, die die in Rede stehenden Aufzeichnungen, die als Kopien auf verschiedenen Datenträgern zur Akte gereicht worden sind, hingegen als Aktenbestandteile ansieht, sind sie nach § 147 Abs. 4 Satz 1 StPO dem Verteidiger zur Mitnahme in seine Kanzlei herauszugeben, wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen (vgl. LG Bremen StV 2015, 682f; Wohlers in SK-StPO, 4. Aufl., § 147 Rd. 93; Mosbacher a.a.O., S. 128; Wettley/Nöding, a.a.O.; im Ergebnis dieser Auffassung wohl zuneigend: OLG Celle, Beschluss vom 26. August 2016 - 1 Ws 415/16 -, juris Rdn. 11).

    Neben der besonderen Stellung des Verteidigers und der damit verbundenen Gewähr, sich rechtstreu zu verhalten, gebietet der "Grundsatz der Waffengleichheit", die Staatsanwaltschaft in dem Zugang zu den wohl auch in Zukunft an Bedeutung für ein Strafverfahren zunehmenden digitalen Daten nicht zu bevorzugen (Anmerkung Reuker zur Entscheidung des OLG Celle, Beschluss vom 26. August 2016 - 1 Ws 415/16 - jurisPR-StrafR 1/2017 Anm. 2 -).

  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13

    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht (unzureichende Zeit: Erforderlichkeit eines

    Auszug aus KG, 05.07.2017 - 172 OJs 6/16
    Folgt man der Auffassung, dass die hier in Rede stehenden Ton- und Schriftaufzeichnungen Augenscheinsobjekte sind, so können die als Beweisstücke nach § 147 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 147 Abs. 1 StPO grundsätzlich nur am Ort ihrer amtlichen Verwahrung besichtigt bzw. angehört werden (vgl. BGH NStZ 2014, 347).

    12 c) Die Vertreter dieser Auffassung lassen allerdings auch - der Ansicht des Bundesgerichtshofes (NStZ 2014, 347) folgend - in besonderen Fallkonstellationen Ausnahmen vom Verbot der Herausgabe zu.

  • OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 Ws 853/01

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers: Gewährleistung und Art der Einsicht in

    Auszug aus KG, 05.07.2017 - 172 OJs 6/16
    Dem Verteidiger können digitale Kopien der Überwachungsdateien und damit auch sonstiger Aufzeichnungen dann überlassen werden, wenn ein Missbrauch mit hoher Sicherheit ausgeschlossen werden kann und im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer dem Interesse des Angeklagten auf zeitweise Übergabe der Daten an den Verteidiger Vorrang vor dem Grundrechtsschutz der betroffenen Dritten zukommt (vgl. zum Streitstand auch Meyer-Goßner a.a.O., § 147 Rd. 19c; Laufhütte/Willnow in KK-StPO, 7. Aufl., § 147 Rd. 10; Lüderssen/Jahn in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 147 Rd. 112, 117; KG a.a.O.; OLG Frankfurt/M. StV 2016, 148 und StV 2001, 611; für einen generellen Anspruch auf Überlassung einer Kopie: Wettley/Nöding NStZ 2016, 633; Beulke/Witzigmann, StV 2013, 75; Meyer-Mews, NJW 2012, 2743).

    Angesichts der zahlreichen Nachrichten und des Zeitablaufes (die Aufzeichnungen stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 2013 und dem 1. Quartal 2014) erscheint es dem Senat als ein nachvollziehbares Verteidigungsinteresse, die Mitschnitte der Telefongespräche und die weiteren Aufzeichnungen auch gemeinsam mit dem Angeklagten zu jeder Zeit in den Kanzleiräumen anzuhören (vgl. OLG Köln StV 1995, 12; OLG Frankfurt StV 2001, 611; Laufhütte/Willnow in KK-StPO, a.a.O., § 147 Rd. 10).

  • KG, 15.03.2016 - 2 StE 14/15

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers: Anspruch auf Überlassung von digitalen

    Auszug aus KG, 05.07.2017 - 172 OJs 6/16
    Demnach besteht grundsätzlich ein Verbot der Herausgabe von Daten der Telekommunikationsüberwachung und sonstiger Aufzeichnungen an den Verteidiger aus dem Kontrollbereich der Justiz (vgl. KG NStZ 2016, 693; HansOLG NStZ 2016, 695; OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 2 Ws 8/15 - mit kritischer Anmerkung von Wesemann/Mehmeti in StraFo 2015, 102-107; vgl. auch OLG Celle StV 2016, 146 mit kritischer Anm. von Killinger StV 2016, 149; OLG Karlsruhe NJW 2012, 2742; allgemein für Beweisstücke Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 60. Aufl., § 147 Rd. 30 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 16.02.2016 - 3 Ws 11/16

    Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers: Anspruch auf Überlassung von

    Auszug aus KG, 05.07.2017 - 172 OJs 6/16
    Demnach besteht grundsätzlich ein Verbot der Herausgabe von Daten der Telekommunikationsüberwachung und sonstiger Aufzeichnungen an den Verteidiger aus dem Kontrollbereich der Justiz (vgl. KG NStZ 2016, 693; HansOLG NStZ 2016, 695; OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 2 Ws 8/15 - mit kritischer Anmerkung von Wesemann/Mehmeti in StraFo 2015, 102-107; vgl. auch OLG Celle StV 2016, 146 mit kritischer Anm. von Killinger StV 2016, 149; OLG Karlsruhe NJW 2012, 2742; allgemein für Beweisstücke Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 60. Aufl., § 147 Rd. 30 m.w.N.).
  • OLG Celle, 05.07.2016 - 2 Ws 114/16

    Akteneinsicht des Verteidigers in Aufzeichnungen einer

    Auszug aus KG, 05.07.2017 - 172 OJs 6/16
    Es kann im Ergebnis dahinstehen, ob es sich bei den zu den Akten gereichten Kopien der TKÜ-Daten und der weiteren extrahierten Aufzeichnungen nunmehr um Aktenbestandteile, deren Herausgabe die Persönlichkeitsrechte Dritter als gewichtiger Grund i.S.v. § 147 Abs. 4 Satz 1 StPO entgegenstehen könnten (vgl. Mosbacher, JuS 2017, 127 m.w.N.), oder ob es sich um Augenscheinsobjekte handelt, die als amtlich verwahrte Beweismittel bereits einer Herausgabe an die Verteidigung nach § 147 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 147 Abs. 1 StPO entzogen sind (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2017, 48 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 11.08.2015 - 3 Ws 438/15

    Einsicht der Verteidigung in Telekommunikationsüberwachungsdateien

    Auszug aus KG, 05.07.2017 - 172 OJs 6/16
    Dem Verteidiger können digitale Kopien der Überwachungsdateien und damit auch sonstiger Aufzeichnungen dann überlassen werden, wenn ein Missbrauch mit hoher Sicherheit ausgeschlossen werden kann und im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer dem Interesse des Angeklagten auf zeitweise Übergabe der Daten an den Verteidiger Vorrang vor dem Grundrechtsschutz der betroffenen Dritten zukommt (vgl. zum Streitstand auch Meyer-Goßner a.a.O., § 147 Rd. 19c; Laufhütte/Willnow in KK-StPO, 7. Aufl., § 147 Rd. 10; Lüderssen/Jahn in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 147 Rd. 112, 117; KG a.a.O.; OLG Frankfurt/M. StV 2016, 148 und StV 2001, 611; für einen generellen Anspruch auf Überlassung einer Kopie: Wettley/Nöding NStZ 2016, 633; Beulke/Witzigmann, StV 2013, 75; Meyer-Mews, NJW 2012, 2743).
  • OLG Celle, 24.07.2015 - 2 Ws 116/15

    Anfechtung der Entscheidung des Vorsitzenden des erkennenden Gerichts zur

    Auszug aus KG, 05.07.2017 - 172 OJs 6/16
    Demnach besteht grundsätzlich ein Verbot der Herausgabe von Daten der Telekommunikationsüberwachung und sonstiger Aufzeichnungen an den Verteidiger aus dem Kontrollbereich der Justiz (vgl. KG NStZ 2016, 693; HansOLG NStZ 2016, 695; OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 2 Ws 8/15 - mit kritischer Anmerkung von Wesemann/Mehmeti in StraFo 2015, 102-107; vgl. auch OLG Celle StV 2016, 146 mit kritischer Anm. von Killinger StV 2016, 149; OLG Karlsruhe NJW 2012, 2742; allgemein für Beweisstücke Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 60. Aufl., § 147 Rd. 30 m.w.N.).
  • LG Bremen, 16.06.2015 - 4 KLs 500 Js 63429/14

    Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers - Tonaufzeichnungen einer

    Auszug aus KG, 05.07.2017 - 172 OJs 6/16
    Folgt man der Ansicht, die die in Rede stehenden Aufzeichnungen, die als Kopien auf verschiedenen Datenträgern zur Akte gereicht worden sind, hingegen als Aktenbestandteile ansieht, sind sie nach § 147 Abs. 4 Satz 1 StPO dem Verteidiger zur Mitnahme in seine Kanzlei herauszugeben, wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen (vgl. LG Bremen StV 2015, 682f; Wohlers in SK-StPO, 4. Aufl., § 147 Rd. 93; Mosbacher a.a.O., S. 128; Wettley/Nöding, a.a.O.; im Ergebnis dieser Auffassung wohl zuneigend: OLG Celle, Beschluss vom 26. August 2016 - 1 Ws 415/16 -, juris Rdn. 11).
  • OLG Nürnberg, 11.02.2015 - 2 Ws 8/15

    Aufgezeichnete Telekommunikationsüberwachung im Strafverfahren: Aushändigung der

    Auszug aus KG, 05.07.2017 - 172 OJs 6/16
    Demnach besteht grundsätzlich ein Verbot der Herausgabe von Daten der Telekommunikationsüberwachung und sonstiger Aufzeichnungen an den Verteidiger aus dem Kontrollbereich der Justiz (vgl. KG NStZ 2016, 693; HansOLG NStZ 2016, 695; OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 2 Ws 8/15 - mit kritischer Anmerkung von Wesemann/Mehmeti in StraFo 2015, 102-107; vgl. auch OLG Celle StV 2016, 146 mit kritischer Anm. von Killinger StV 2016, 149; OLG Karlsruhe NJW 2012, 2742; allgemein für Beweisstücke Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 60. Aufl., § 147 Rd. 30 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2012 - 2 Ws 146/12

    Anspruch des Verteidigers eines Angeklagten auf Überlassung von sämtlichen i.R.

  • OLG Köln, 27.03.2009 - 2 Ws 125/09

    Tatverdacht bezüglich täterschaftlichen Handeltreibens mit BtM; Haftgrund der

  • RG, 17.11.1904 - I 1178/04

    Beratungsmandat und Beteiligungsverdacht

  • OLG Köln, 30.09.1994 - 2 Ws 400/94

    Verteidiger; Antrag; Beteiligung des Angeklagten; Abhören von Tonbändern;

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

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