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   OLG Köln, 03.08.2017 - I-2 Wx 179/17   

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https://dejure.org/2017,37194
OLG Köln, 03.08.2017 - I-2 Wx 179/17 (https://dejure.org/2017,37194)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.08.2017 - I-2 Wx 179/17 (https://dejure.org/2017,37194)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. August 2017 - I-2 Wx 179/17 (https://dejure.org/2017,37194)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren des Grundbuchamts hinsichtlich der Prüfung der grunderwerbssteuerlichen Relevanz eines Erwerbsvorgangs

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GrEStG § 22 Abs. 1
    Unerheblichkeit einer Falschbezeichnung in Unbedenklichkeitsbescheinigung (hier: Gesellschafter einer GbR statt GbR) für Eigentumseintragung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren des Grundbuchamts hinsichtlich der Prüfung der grunderwerbssteuerlichen Relevanz eines Erwerbsvorgangs

  • rechtsportal.de

    GBO § 20 ; GrEStG
    Verfahren des Grundbuchamts hinsichtlich der Prüfung der grunderwerbssteuerlichen Relevanz eines Erwerbsvorgangs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2017, 248
  • Rpfleger 2017, 696
  • BeckRS 2017, 125714
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 12.06.1997 - 15 W 206/97

    Unbedenklichkeitsbescheinigung als Eintragungsvoraussetzung

    Auszug aus OLG Köln, 03.08.2017 - 2 Wx 179/17
    In solchen Fällen darf das Grundbuchamt, wie sich unmittelbar aus § 22 Abs. 1 GrEStG ergibt, die Eintragung nicht ohne und nicht aufgrund einer widerrufenen Unbedenklichkeitsbescheinigung vornehmen (Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl. 2012, Rn. 148; Boruttau/Viskorf, GrEStG, 18. Aufl. 2016, § 22 Rn. 11; OLG Hamm, Beschluss vom 12.06.1997 - 15 W 206/97, FGPrax 1997, 170, 171).

    Hierbei hat das Grundbuchamt in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob der Erwerbsvorgang seiner Art nach dem Grunderwerbssteuergesetz unterliegen kann, nicht dagegen, ob im konkreten Fall Steuerpflicht oder -freiheit besteht (Demharter, GBO, 30. Aufl. 2016, § 20 Rn. 48; Boruttau/Viskorf, GrEStG, 18. Aufl. 2016, § 22 Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 12.06.1997 - 15 W 206/97, FGPrax 1997, 170, 171).

    Liegt ein Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 GrEStG vor, hat es die Unbedenklichkeitsbescheinigung daraufhin zu überprüfen, ob sie unzweideutig Auskunft darüber gibt, auf welchen Rechtsvorgang und damit auf welche Eintragung sich die Bescheinigung der Unbedenklichkeit bezieht (OLG Hamm, Beschluss vom 12.06.1997 - 15 W 206/97, FGPrax 1997, 170, 171).

    Im Übrigen ist die steuerliche Bewertung durch das Finanzamt nicht vom Prüfungsumfang des Grundbuchamts umfasst (OLG Hamm, Beschluss vom 12.06.1997 - 15 W 206/97, FGPrax 1997, 170, 171).

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