Rechtsprechung
OLG Hamburg, 23.11.2017 - 3 U 28/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hamburg
§ 3 Abs 1 UWG, § 3a UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 1 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 3 S 2 Nr 1 HeilMWerbG
Arzneimittelwerbung: Irreführung des angesprochenen Fachverkehrs durch Aussagen zum Wirkmechanismus eines Medikaments - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Irreführung durch Bewerbung von Eigenschaften eines Arzneimittels in einer an Fachärzte verteilten Handkarte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Irreführung durch Bewerbung von Eigenschaften eines Arzneimittels in einer an Fachärzte verteilten Handkarte
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 109 (Kurzinformation)
Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Angaben zu den pharmakodynamischen Eigenschaften
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 22.08.2016 - 312 O 375/16
- LG Hamburg, 02.12.2016 - 416 HKO 146/16
- OLG Hamburg, 23.11.2017 - 3 U 28/17
Papierfundstellen
- BeckRS 2017, 148095
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06
Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines …
Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2017 - 3 U 28/17
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der angesprochene Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (OLG Hamburg, PharmaR 2007, 204, 206). - BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11
Basisinsulin mit Gewichtsvorteil
Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2017 - 3 U 28/17
Im Hinblick auf Angaben, die der Zulassung des Arzneimittels wörtlich oder sinngemäß entsprechen, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass sie im Zeitpunkt der Zulassung dem gesicherten Stand der Wissenschaft entsprechen (GRUR 2013, 649, Rn. 35 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).
- LG Frankfurt/Main, 17.08.2018 - 10 O 22/18
Bewerbung eines Hustensafts mit "antiviral"
Nach der Rechtsprechung ist grundsätzlich auch davon auszugehen, dass die werbliche Verwendung von Angaben zu den pharmakodynamischen Eigenschaften bzw. zur Wirkweise eines Arzneimittels, die im Einklang mit der jeweils aktuellen Fachinformation stehen, grundsätzlich zulässig ist (…vgl. BGH, GRUR 2013, 649 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil, Rn. 34-36; OLG Hamburg, Urteil v. 23.11.2017 - 3 U 28/17, BeckRS 2017, 148095 Rn. 42). - OLG Nürnberg, 29.10.2019 - 3 U 559/19
Irreführende Werbung für ein Arzneimittel mit einem nicht ausreichend …
Der Werbende ist nicht verpflichtet, dazu in seiner Werbung Klarstellungen vorzunehmen, um einem unzutreffenden Schluss des Fachverkehrs aus dem Inhalt der Fachinformation entgegen zu wirken (OLG Hamburg, Urteil vom 23.11.2017 - 3 U 28/17, Rn. 60).