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   BGH, 10.01.2018 - 3 StR 563/17   

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BGH, 10.01.2018 - 3 StR 563/17 (https://dejure.org/2018,2396)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2018 - 3 StR 563/17 (https://dejure.org/2018,2396)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17 (https://dejure.org/2018,2396)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 64 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Hangs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Hangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - der Dealer und sein Hang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2018, 1117
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 3 StR 563/17
    Dass nur die Angeklagten Revision eingelegt haben, hindert die etwaige Nachholung einer Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO, vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5); sie haben die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht von ihrem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362).
  • BGH, 09.08.2016 - 3 StR 287/16

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 3 StR 563/17
    Insbesondere bei Beschaffungskriminalität kommt die Annahme eines solchen in Betracht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. August 2016 - 3 StR 287/16, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 3 StR 563/17
    Dass nur die Angeklagten Revision eingelegt haben, hindert die etwaige Nachholung einer Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO, vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5); sie haben die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht von ihrem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362).
  • BGH, 14.02.2018 - 4 StR 622/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    aa) Einen Hang im Sinne von § 64 StGB hat, wer aufgrund einer chronischen, auf körperlicher Sucht beruhenden Abhängigkeit oder aufgrund einer eingewurzelten, auf psychischer Disposition beruhenden oder durch Übung erworbenen intensiven Neigung immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich nimmt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17, Rn. 7; Urteil vom 4. Dezember 1952 - 3 StR 671/52, BGHSt 3, 339, 340).

    Eine soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17, Rn. 7; Beschluss vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17, Rn. 10; Beschluss vom 9. August 2016 - 3 StR 287/16, Rn. 3 jew. mwN).

    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die etwaige Nachholung einer Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17, Rn. 9; Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5); der Angeklagte hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362).

  • BGH, 18.02.2021 - 4 StR 429/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzung eines

    Ein Hang im Sinne von § 64 StGB liegt vor bei einer chronischen, auf körperlicher Sucht beruhenden Abhängigkeit oder aufgrund einer eingewurzelten, auf psychischer Disposition beruhenden oder durch Übung erworbenen intensiven Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. Januar 2018 ? 3 StR 563/17).
  • BGH, 15.07.2021 - 3 StR 481/20

    Erforderlichkeit von Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld bei Strafbarkeit

    Vielmehr hat eine solche Beeinträchtigung nach der Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs lediglich indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs; ihr Fehlen steht dem Hang nicht notwendig entgegen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2020 - 1 StR 291/20, juris Rn. 7; vom 3. März 2020 - 3 StR 576/19, juris; vom 19. Februar 2020 - 3 StR 415/19, NStZ-RR 2020, 168, 169; vom 17. September 2019 - 3 StR 355/19, juris Rn. 4; vom 12. März 2019 - 2 StR 584/18, juris Rn. 19; vom 27. November 2018 - 3 StR 299/18, NStZ 2019, 265 Rn. 8; vom 27. September 2018 - 4 StR 276/18, StV 2019, 261 Rn. 7; vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17, juris Rn. 7; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; vom 30. Juni 2015 - 5 StR 215/15, juris Rn. 8 (jeweils mwN); vgl. auch Fischer, StGB, 68. Aufl., § 64 Rn. 10a).
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 68/21

    Unzulässige Würdigung des vollständigen Schweigens des Angeklagten

    Indes entspricht es der Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs, dass eine erhebliche Beeinträchtigung von Gesundheit, Arbeits- und/oder Leistungsfähigkeit lediglich indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs besitzt, ihr Fehlen dem Hang aber nicht notwendig entgegensteht (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2020 - 1 StR 291/20, juris Rn. 7; vom 3. März 2020 - 3 StR 576/19, juris; vom 19. Februar 2020 - 3 StR 415/19, NStZ-RR 2020, 168, 169; vom 17. September 2019 - 3 StR 355/19, juris Rn. 4; vom 12. März 2019 - 2 StR 584/18, juris Rn. 19; vom 27. November 2018 - 3 StR 299/18, NStZ 2019, 265 Rn. 8; vom 27. September 2018 - 4 StR 276/18, StV 2019, 261 Rn. 7; vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17, juris Rn. 7; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; vom 30. Juni 2015 - 5 StR 215/15, juris Rn. 8 (jeweils mwN); vgl. auch Fischer, StGB, 68. Aufl., § 64 Rn. 10a).
  • BGH, 11.12.2018 - 3 StR 378/18

    Betäubungsmittelstrafrecht (Bestimmen eines Minderjährigen zur Förderung des

    Der Angeklagte hat die Nichtanwendung des § 64 StGB nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17, juris Rn. 9; vom 20. Juni 2018 - 4 StR 187/18, juris Rn. 5).
  • BGH, 28.01.2020 - 1 StR 617/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Eine solche soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18, juris Rn. 4; Beschluss vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17, juris Rn. 5; Beschluss vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17, juris Rn. 7).
  • BGH, 01.10.2019 - 2 StR 108/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorliegen eines Hanges; Verhältnis zu

    Eine solche soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18 - BeckRS 2018, 14698; BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17 - BeckRS 2018, 2820; vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17 - BeckRS 2018, 1117).
  • BGH, 05.06.2018 - 2 StR 200/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriffs des Hangs: Vorliegen bei

    Eine solche soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2018 - 4 StR 622/17 - Rn. 5, vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17 - Rn. 7 und vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17 - Rn. 10, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.09.2019 - 3 StR 355/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (lediglich indizielle

    Indes entspricht es der Rechtsprechung sämtlicher Strafsenate des Bundesgerichtshofs, dass eine erhebliche Beeinträchtigung von Gesundheit, Arbeits- und/oder Leistungsfähigkeit lediglich indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs haben kann, das Fehlen solcher Beeinträchtigungen die Bejahung eines Hangs aber nicht ausschließt (vgl. jeweils mwN etwa BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; vom 12. März 2019 - 2 StR 584/18, juris Rn. 19; vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17, juris Rn. 7; vom 27. November 2018 - 3 StR 299/18, NStZ 2019, 265, 266; vom 27. September 2018 - 4 StR 276/18, StV 2019, 261, 262; vom 30. Juni 2015 - 5 StR 215/15, juris Rn. 8; s. auch Fischer, StGB, 66. Aufl., § 64 Rn. 10a).
  • BGH, 03.03.2020 - 3 StR 576/19

    Hang zum übermäßigen Genuss von Rauschmitteln (lediglich indizielle Bedeutung der

    Indes entspricht es der Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs, dass eine erhebliche Beeinträchtigung von Gesundheit, Arbeits- und/oder Leistungsfähigkeit lediglich indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs besitzt, ihr Fehlen der Bejahung eines Hangs aber nicht notwendig entgegensteht (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 5 StR 215/15, juris Rn. 8; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17, juris Rn. 7; vom 27. September 2018 - 4 StR 276/18, StV 2019, 261, 262; vom 27. November 2018 - 3 StR 299/18, NStZ 2019, 265, 266; vom 12. März 2019 - 2 StR 584/18, juris Rn. 19; vom 17. September 2019 - 3 StR 355/19, juris Rn. 4 (jeweils mwN); s. auch Fischer, StGB, 67. Aufl., § 64 Rn. 10a).
  • BGH, 16.01.2019 - 2 StR 479/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs)

  • BGH, 20.06.2018 - 4 StR 187/18

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von

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