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   BGH, 14.09.2018 - V ZR 12/17   

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BGH, 14.09.2018 - V ZR 12/17 (https://dejure.org/2018,28266)
BGH, Entscheidung vom 14.09.2018 - V ZR 12/17 (https://dejure.org/2018,28266)
BGH, Entscheidung vom 14. September 2018 - V ZR 12/17 (https://dejure.org/2018,28266)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 AusglLeistG, § 1 Abs 2 S 4 Alt 2 FlErwV, § 1 Abs 2 S 5 FlErwV, § 12 Abs 1 FlErwV, § 12 Abs 3 S 1 FlErwV
    Verkauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks im Rahmen der Flächenerwerbsverordnung und des Ausgleichsleistungsgesetzes: Auslösung des Wiederkaufsrechts nach Errichtung von Windkrafträdern und bei Einbeziehung der verkauften Flächen in ein Windeignungsgebiet; ...

  • IWW

    § 1 Abs. 2 Sätze 4 bis 6 FlErwV, § ... 307 Abs. 3 BGB, § 1 Abs. 2 Sätze 4 bis 6, § 12 Abs. 4 FlErwV, § 307 Abs. 1, 2 BGB, § 3 Abs. 10 AusglLeistG, § 12 Abs. 3 FlErwV, § 3 AusglLeistG, § 1 Abs. 2 S. 4-6 FlErwV, § 14 Satz 1 FlErwV, § 1 Abs. 2 Satz 4 Fall 1 FlErwV, § 35 BauGB, § 4 Satz 2 Nr. 3 AusglLeistG, § 12 Abs. 1, 7, 10 FlErwV, § 3 Abs. 10 Satz 7 AusglLeistG, § 1 Abs. 1 Satz 4 FlErwV, § 12 Abs. 3a FlErwV, § 12 Abs. 4 Satz 1 FlErwV, § 1 Abs. 2 Satz 4 Fall 2 und Satz 5 FlErwV, § 1 Abs. 2 Satz 4 Fall 2 FlErwV, § 1 Abs. 2 Satz 5 FlErwV, §§ 30, 33, 34 BauGB, § 7 Abs. 3 Nr. 3 ROG, § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, § 1 Abs. 1, 2 BauNVO, § 12 Abs. 7 FlErwV, § 12 Abs. 3a Sätze 1, 3 und 4 FlErwV, § 35 Abs. 1 BauGB, § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, § 35 Abs. 1, Abs. 3 Satz 3 BauGB, § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB, § 12 Abs. 4 Satz 2 FlErwV, § 3 Abs. 10 Satz 10 Halbsatz 2, § 4 Satz 2 AusglLeistG, § 4 Satz 1 AusglLeistG, § 12 FlErwV, § 12 Abs. 4 Satz 1, § 1 Abs. 2 Satz 6 FlErwV, § 12 Abs. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb FlErwV, § 543 Abs. 1 ZPO, § 1 FlErwV, § 12 Abs. 1 FlErwV, § 256 Abs. 1 ZPO, § 256 Abs. 2 ZPO, § 307 BGB, § 12 Abs. 3 Satz 1 FlErwV, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 12 Abs. 3 Satz 2 FlErwV, § 3 Abs. 10 Satz 1 AusglLeistG, § 5 Abs. 1 SubvG, § 92, § 97 ZPO, § 516 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Auslösen eines Rücktrittsrechts statt Wiederkaufsrechts durch die Errichtung von Windkrafträdern; Auslösen eines Wiederkaufsrechts der BVVG durch die vollständige oder teilweise Einbeziehung der verkauften Flächen in ein Windeignungsgebiet; Zustimmungsverlangen des ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Mehrerlösklausel für Windenergienutzung in BVVG-Verträgen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    AusglLeistG § 3; FlErwV § 1 Abs. 2, § 12 Abs. 1, 3 und 4; SubvG § 5 Abs. 1
    Eingeschränkte Rechte der BVVG gegenüber dem Erwerber von landwirtschaftlichen Flächen bei beabsichtigter Errichtung einer Windkraftanlage auf (Teilen) der erworbenen Fläche

  • rewis.io

    Verkauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks im Rahmen der Flächenerwerbsverordnung und des Ausgleichsleistungsgesetzes: Auslösung des Wiederkaufsrechts nach Errichtung von Windkrafträdern und bei Einbeziehung der verkauften Flächen in ein Windeignungsgebiet; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Auslösen eines Rücktrittsrechts statt Wiederkaufsrechts durch die Errichtung von Windkrafträdern; Auslösen eines Wiederkaufsrechts der BVVG durch die vollständige oder teilweise Einbeziehung der verkauften Flächen in ein Windeignungsgebiet; Zustimmungsverlangen des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kein Zahlungsanspruch bzw. Rückkaufsrecht der BVVG bei Überlassung von nach dem Ausgleichsleistungsgesetz verbilligt verkauften landwirtschaftlichen Flächen zum Aufstellen von Windkrafträdern an einen Windenergiebetreiber

  • lto.de (Pressebericht, 14.09.2018)

    Windräder auf ostdeutschen Landflächen: Landkäufer dürfen Geld behalten

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Flächenerwerb

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Windkrafträder: Kein Zahlungs-/Rückkaufsrecht der BVVG bei Überlassung von nach dem AusgLG verbilligt verkauften landwirtschaftlichen Flächen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Windanlagen auf landwirtschaftlichem Grund - Der Landwirt hatte den Grund als landwirtschaftliche Fläche von der BVVG verbilligt erworben: Rückkaufsrecht?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wiederkaufsrecht nach der Flächenerwerbsverordnung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein Zahlungsanspruch bzw. Rückkaufsrecht der BVVG bei Überlassung von nach dem Ausgleichsleistungsgesetz verbilligt verkauften landwirtschaftlichen Flächen zum Aufstellen von Windkrafträdern an einen Windenergiebetreiber

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wiederkaufsrecht nach der Flächenerwerbsverordnung

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Landwirte müssen Rückforderungsansprüche prüfen

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Windenergie-Entschädigungsklausel in BVVG-Verträgen unwirksam

  • juve.de (Kurzinformation)

    Vertragsklausel, Privatisierungsgesellschaft, Windenergieinvestor

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Windkraftklausel ist unwirksam, BVVG muss Mehrerlös zurückzahlen!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Klauseln in BVVG-Verträgen für unwirksam erklärt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    BVVG Windkraft-Klausel unwirksam; BVVG muss zurückzahlen

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zahlungsanspruch bzw. Rückkaufsrecht der BVVG bei Überlassung von nach dem Ausgleichsleistungsgesetz verbilligt verkauften landwirtschaftlichen Flächen zum Aufstellen von Windkrafträdern an einen Windenergiebetreiber?

Besprechungen u.ä.

  • rechtstipp24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Knebelvertrag ohne Alternative

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 1369
  • NJ 2018, 527
  • BeckRS 2018, 25224
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.05.2007 - V ZR 162/06

    Voraussetzungen des begünstigten Erwerbs landwirtschaftlicher Flächen

    Auszug aus BGH, 14.09.2018 - V ZR 12/17
    Die in einem dem Verwaltungsprivatrecht zuzuordnenden Vertrag vereinbarten vertraglichen Regelungen sind deshalb im Zweifel so auszulegen, dass sie mit den Anforderungen der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Rechtsgrundlagen in Übereinstimmung stehen (vgl. zum Ganzen: Senat, Urteil vom 4. Mai 2007 - V ZR 162/06, ZOV 2007, 30 Rn. 9 f.), hier also mit § 3 AusglLeistG und § 1 Abs. 2 Sätze 4 bis 6, § 12 Abs. 4 FlErwV.

    Die darin vorgesehenen Regelungen sind im Zweifel so auszulegen, dass sie mit den Anforderungen der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Rechtsgrundlagen - hier des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung - in Übereinstimmung stehen (Senat, Urteil vom 4. Mai 2007 - V ZR 162/06, ZOV 2007, 30 Rn. 9 f.).

    Abweichende vertragliche Bestimmungen werden durch diese Vorgaben überlagert und modifiziert (vgl. Senat, Urteile vom 21. Juli 2006 - V ZR 158/05, WM 2006, 2101, 2103 und vom 4. Mai 2007 - V ZR 162/06, ZOV 2007, 30 Rn. 10); die BVVG könnte deshalb keine Rechte und Ansprüche geltend machen, die über die gesetzlich vorgesehenen hinausgehen.

  • BGH, 21.07.2006 - V ZR 158/05

    Anforderungen an die Gestaltung der Vergabe und der Kriterien einer Subvention

    Auszug aus BGH, 14.09.2018 - V ZR 12/17
    Abweichende vertragliche Bestimmungen werden durch diese Vorgaben überlagert und modifiziert (vgl. Senat, Urteile vom 21. Juli 2006 - V ZR 158/05, WM 2006, 2101, 2103 und vom 4. Mai 2007 - V ZR 162/06, ZOV 2007, 30 Rn. 10); die BVVG könnte deshalb keine Rechte und Ansprüche geltend machen, die über die gesetzlich vorgesehenen hinausgehen.
  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

    Auszug aus BGH, 14.09.2018 - V ZR 12/17
    a) Das Rücktrittsrecht der BVVG nach § 10 Abs. 2 KV bzw. § 12 Abs. 1 FlErwV ist zwar als Einzelfolge eines vertraglichen Rechtsverhältnisses der gerichtlichen Feststellung zugänglich (vgl. Senat, Urteil vom 20. April 2018 - V ZR 106/17, WM 2018, 1168 Rn. 14; BGH, Urteil vom 19. November 2014 - VIII ZR 79/14, NJW 2015, 873 Rn. 24).
  • BGH, 10.04.2018 - VIII ZR 247/17

    Zulässigkeit der Revision: Beschränkung der Revisionszulassung durch das

    Auszug aus BGH, 14.09.2018 - V ZR 12/17
    Voraussetzung hierfür ist aber, dass sich eine entsprechende Beschränkung der Revision mit der erforderlichen Klarheit und der gebotenen Deutlichkeit aus den Gründen ergibt (vgl. zum Ganzen: BGH, Beschluss vom 10. April 2018 - VIII ZR 247/17, NJW 2018, 1880 Rn. 9-11).
  • BGH, 20.04.2018 - V ZR 106/17

    Einwendung gegen die Grundschuld aus dem Sicherungsvertrag i.R.d. Erwerbs der

    Auszug aus BGH, 14.09.2018 - V ZR 12/17
    a) Das Rücktrittsrecht der BVVG nach § 10 Abs. 2 KV bzw. § 12 Abs. 1 FlErwV ist zwar als Einzelfolge eines vertraglichen Rechtsverhältnisses der gerichtlichen Feststellung zugänglich (vgl. Senat, Urteil vom 20. April 2018 - V ZR 106/17, WM 2018, 1168 Rn. 14; BGH, Urteil vom 19. November 2014 - VIII ZR 79/14, NJW 2015, 873 Rn. 24).
  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 96/18

    Keine verschuldensunabhängige Haftung eines Recyclingunternehmens oder des

    Voraussetzung hierfür ist aber, dass sich eine entsprechende Beschränkung der Revision mit der erforderlichen Klarheit und der gebotenen Deutlichkeit aus den Gründen ergibt (vgl. Senat, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, ZfIR 2018, 766 Rn. 39 mwN).
  • BGH, 21.09.2018 - V ZR 68/17

    Verpflichtung eines Subventionsempfängers zur Einhaltung von Bindungen nach

    Demgemäß kann sich die zuständige Verwaltungsbehörde - hier die Klägerin als Gesellschaft zur Verwaltung und zur Privatisierung von Landesimmobilien - den für die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe bestehenden gesetzlichen Vorgaben - hier dem Übermaßverbot - nicht durch den Hinweis auf die Grundsätze der Privatautonomie entziehen (vgl. Senat, Urteil vom 4. Mai 2007 - V ZR 162/06, ZOV 2007, 30 Rn. 9 f.; Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, ZfIR 2018, 766 Rn. 14).
  • LG Berlin, 06.10.2020 - 3 O 162/20

    Grundstückskaufvertrag - Nachzahlung bei Nutzungsänderung

    Unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. September 2018 - V ZR 12/17 ließ der Kläger wegen etwaiger Unwirksamkeit der betreffenden Regelungen nach § 307 BGB den Grundstückskaufvertrag prüfen.

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. September 2018 - V ZR 12/17 sei nicht einschlägig, da es dort um Fälle des sogenannten privilegierten Flächenerwerbs und um Rechtsverhältnisse im Rahmen des Ausgleichsleistungsgesetzes (AusglLeistG) gehe.

    Die Kammer hat dabei auch in den Blick genommen, dass eine Ausweisung der Flächen im Eignungsgebiet Wind keine planungsrechtliche Aufwertung der Flächen darstellt, wie sie etwa bei einer Umwandlung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen in Bauland vorläge, da eine etwaige Nutzung der Flächen für das Aufstellen und den Betrieb von Windkrafträdern die planungsrechtliche Einordnung als land- und forstwirtschaftliche Fläche nicht berührt, deren Änderung nicht erfordert und - zumal bei Verwendung nur als Abstandsfläche - die weitere Nutzung als land- und forstwirtschaftliche Fläche nicht ausschließt (vgl. BGH, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, a. a. O.).

    Insbesondere beruft sich die Beklagte auch nicht etwa darauf, im Rahmen des streitgegenständlichen Vertrages in Erfüllung der durch § 3 AusglLeistG konkretisierten Ziele gehandelt zu haben, und durch die Klausel den Bestand landwirtschaftlicher Betriebe durch den verbilligten Erwerb landwirtschaftlicher Flächen dauerhaft sichern zu wollen, sondern stattdessen gerade losgelöst von diesen gesetzlichen Aufgaben die Kaufsache verwertet zu haben (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, EnWZ 2018, 406 Rn. 22).

  • LG Berlin, 15.09.2020 - 3 O 162/20
    Unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. September 2018 - V ZR 12/17 ließ der Kläger wegen etwaiger Unwirksamkeit der betreffenden Regelungen nach § 307 BGB den Grundstückskaufvertrag prüfen.

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. September 2018 - V ZR 12/17 sei nicht einschlägig, da es dort um Fälle des sogenannten privilegierten Flächenerwerbs und um Rechtsverhältnisse im Rahmen des Ausgleichsleistungsgesetzes (AusglLeistG) gehe.

    Die Kammer hat dabei auch in den Blick genommen, dass eine Ausweisung der Flächen im Eignungsgebiet Wind keine planungsrechtliche Aufwertung der Flächen darstellt, wie sie etwa bei einer Umwandlung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen in Bauland vorläge, da eine etwaige Nutzung der Flächen für das Aufstellen und den Betrieb von Windkrafträdern die planungsrechtliche Einordnung als land- und forstwirtschaftliche Fläche nicht berührt, deren Änderung nicht erfordert und - zumal bei Verwendung nur als Abstandsfläche - die weitere Nutzung als land- und forstwirtschaftliche Fläche nicht ausschließt (vgl. BGH, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, a. a. O.).

    Insbesondere beruft sich die Beklagte auch nicht etwa darauf, im Rahmen des streitgegenständlichen Vertrages in Erfüllung der durch § 3 AusglLeistG konkretisierten Ziele gehandelt zu haben, und durch die Klausel den Bestand landwirtschaftlicher Betriebe durch den verbilligten Erwerb landwirtschaftlicher Flächen dauerhaft sichern zu wollen, sondern stattdessen gerade losgelöst von diesen gesetzlichen Aufgaben die Kaufsache verwertet zu haben (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, EnWZ 2018, 406 Rn. 22).

  • OLG Brandenburg, 22.08.2019 - 3 U 151/17

    Beiträge für die Mitgliedschaft in einem Dachverband

    Das Rechtsverhältnis muss mithin zwischen den Parteien streitig geworden sein (vgl. z.B. BeckOK ZPO/Bacher, § 256 Rn. 46; BGH, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17 - BeckRS 2018, 25224).
  • LG Berlin, 07.09.2020 - 89 O 1/20
    Als Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO gilt auch die Frage, ob eine Partei zu einem Rücktritt von einem Vertrag berechtigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 14.9.2018 - V ZR 12/17, in: EnWZ 2018, 406, Rn. 43).

    Bedient sie sich hierbei zwar den privatrechtlichen Rechtsformen, stehen ihr dennoch nicht die Freiheiten und Möglichkeiten der Privatautonomie zu (BGH, Urteil vom 14.09.2018 - V ZR 12/17, aaO, Rz. 14).

    Dies entspricht des Weiteren der gesetzgeberischen Zielsetzung, den privilegiert Erwerbsberechtigten, den bereits vorhandenen Bestand des landwirtschaftlichen Betriebes durch den verbilligten Erwerb landwirtschaftlicher Flächen dauerhaft abzusichern (BT-Drs. 12/7588, 16; vgl. auch BGH, Urteil vom 14.09.2018 - V ZR 12/17 - aaO, Rz. 22).

  • BGH, 23.04.2021 - V ZR 147/19

    A) Die zur Umsetzung von § 1 Abs. 6 TreuhG erlassenen Privatisierungsgrundsätze

    Sie wirken wie eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift, die die BVVG als Privatisierungsstelle des Bundes im Innenverhältnis zur BvS zu beachten hat (vgl. Senat, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, ZfIR 2018, 766 Rn. 14).
  • BGH, 23.11.2018 - V ZR 331/17

    Anwendbarkeit des Art. 237 § 2 Abs. 2 S. 1 EGBGB im Verhältnis von

    Voraussetzung dafür ist aber, dass sich die Rechtsfrage auf einen abtrennbaren Teil des Streitstoffs bezieht (Senat, Urteil vom 20. Juli 2018 - V ZR 130/17, GRUR 2018, 1280 Rn. 8; BGH, Urteil vom 3. Juni 2014 - II ZR 100/13, WM 2014, 1546 Rn. 11) und sich der Wille des Berufungsgerichts zur Beschränkung der Zulassung hinreichend klar und deutlich aus der Benennung der Rechtsfrage ergibt (vgl. Senat, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, ZfIR 2018, 766 Rn. 39; BGH, Beschluss vom 10. April 2018 - VIII ZR 247/17, NJW 2018, 1880 Rn. 9-11).
  • BGH, 23.04.2021 - V ZR 248/19

    Erwerb ehemals volkseigener landwirtschaftlicher Fläche im Beitrittsgebiet:

    Sie wirken wie eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift, die die BVVG als Privatisierungsstelle des Bundes im Innenverhältnis zur BvS zu beachten hat (vgl. Senat, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, ZfIR 2018, 766 Rn. 14).
  • OLG München, 16.05.2023 - 9 U 1801/21

    Muss ein Tragwerksplaner den Prüfbericht des Prüfingenieurs prüfen?

    Die Zwischenfeststellungsklage ist daher unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17; BeckOK ZPO/Bacher, aaO, § 256 Rn. 46; Zöller/Greger, aaO, § 256 Rn. 24).
  • OLG Naumburg, 01.12.2022 - 2 U 53/22

    Schutzregelpachtvertrag

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