Rechtsprechung
   BGH, 18.09.2018 - 3 StR 92/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,37089
BGH, 18.09.2018 - 3 StR 92/18 (https://dejure.org/2018,37089)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2018 - 3 StR 92/18 (https://dejure.org/2018,37089)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2018 - 3 StR 92/18 (https://dejure.org/2018,37089)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,37089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 35 StPO; § 37 StPO; § 45 StPO
    Zustellung des Urteils an den Verteidiger (kein Zustellungsmangel; mangelnde Lesefähigkeit des inhaftierten Angeklagten; unterbleibende Verlesung); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeit; Wochenfrist; Fristbeginn; Kenntnisnahme; Zweifel an der ...

  • openjur.de
  • IWW

    § 346 Abs. 1 StPO, § ... 346 Abs. 2 StPO, § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO, §§ 346 Abs. 1, 345 Abs. 1 StPO, § 345 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 145a Abs. 3 Satz 2 StPO, § 37 Abs. 2 StPO, § 37 Abs. 1 StPO, § 172 Abs. 1 ZPO, § 35 Abs. 3 StPO, § 37 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 187 Abs. 1, 2 GVG

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision i.R.d. versuchten Totschlags

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumnis der Revisionsbegründungsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision i.R.d. versuchten Totschlags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 24
  • BeckRS 2018, 28285
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.02.2014 - 4 StR 556/13

    Revisionsbegründungsfrist (Beginn mit Zustellung: Zustellung an den Angeklagten

    Auszug aus BGH, 18.09.2018 - 3 StR 92/18
    Diese Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzungen (BGH NStZ-RR 2015, 145, 1 StR 573/14; Senat Beschluss vom 29. November 2017, 3 StR 499/17; BGH Beschluss vom 12. Februar 2014, 4 StR 556/13; BGH Beschluss vom 11. Mai 2011, 2 StR 77/11).

    Zu entsprechendem Vortrag hätte auf Grund der Aktenlage jedoch gerade Anlass bestanden, weil sich aus dieser nicht offensichtlich ergibt, dass die Frist gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO eingehalten wurde (BGH Beschluss vom 12. Februar 2014, 4 StR 556/13).

    Ebenso wenig ist ein Fall des § 37 Abs. 2 StPO gegeben, denn die formlose Übersendung an den Verteidiger stellt keine Zustellung im Sinne dieser Vorschrift dar (BGH Beschluss vom 12. Februar 2014, 4 StR 556/13; BGH Beschluss vom 11. Mai 2011, 2 StR 77/11).

  • BGH, 14.01.2015 - 1 StR 573/14

    Unzulässige Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 18.09.2018 - 3 StR 92/18
    Diese Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzungen (BGH NStZ-RR 2015, 145, 1 StR 573/14; Senat Beschluss vom 29. November 2017, 3 StR 499/17; BGH Beschluss vom 12. Februar 2014, 4 StR 556/13; BGH Beschluss vom 11. Mai 2011, 2 StR 77/11).

    Zweifel an der Fristeinhaltung gehen zu Lasten des Antragstellers (BGH NStZ-RR 2015, 145, 1 StR 573/14).

    Jedenfalls gehen die sich aus dem Zugang des Schreibens ergebenden Zweifel an der Einhaltung der Frist zu Lasten des Antragstellers (BGH NStZ-RR 2015, 145, 1 StR 573/14), sodass der Antrag auf Wiedereinsetzung bereits unzulässig ist.

  • BGH, 11.05.2011 - 2 StR 77/11

    Unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag (Darlegung des Zeitpunktes, an dem das

    Auszug aus BGH, 18.09.2018 - 3 StR 92/18
    Diese Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzungen (BGH NStZ-RR 2015, 145, 1 StR 573/14; Senat Beschluss vom 29. November 2017, 3 StR 499/17; BGH Beschluss vom 12. Februar 2014, 4 StR 556/13; BGH Beschluss vom 11. Mai 2011, 2 StR 77/11).

    Ebenso wenig ist ein Fall des § 37 Abs. 2 StPO gegeben, denn die formlose Übersendung an den Verteidiger stellt keine Zustellung im Sinne dieser Vorschrift dar (BGH Beschluss vom 12. Februar 2014, 4 StR 556/13; BGH Beschluss vom 11. Mai 2011, 2 StR 77/11).

  • BGH, 13.09.2005 - 4 StR 399/05

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der

    Auszug aus BGH, 18.09.2018 - 3 StR 92/18
    Entscheidend für den Fristbeginn der Wochenfrist für die Wiedereinsetzung ist der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Angeklagten (BGH NStZ 2006, 54, 4 StR 399/05).
  • BGH, 29.11.2017 - 3 StR 499/17

    Unzulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (fehlende

    Auszug aus BGH, 18.09.2018 - 3 StR 92/18
    Diese Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzungen (BGH NStZ-RR 2015, 145, 1 StR 573/14; Senat Beschluss vom 29. November 2017, 3 StR 499/17; BGH Beschluss vom 12. Februar 2014, 4 StR 556/13; BGH Beschluss vom 11. Mai 2011, 2 StR 77/11).
  • BGH, 07.02.2019 - 3 StR 560/18

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (keine Mitteilung

    Entscheidend für den Fristbeginn der Wochenfrist für die Wiedereinsetzung ist der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Angeklagten (Senat, Beschluss vom 18. September 2018 - 3 StR 92/18, Rn. 2 f. juris mwN).
  • BGH, 04.06.2019 - 3 StR 183/19

    Kein Anspruch des verteidigten Angeklagten auf Übersetzung der schriftlichen

    b) Ob der Wiedereinsetzungsantrag auch deshalb unzulässig wäre, weil der Antragsteller nicht ausreichend Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses gemacht hat (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO), kann daher dahingestellt bleiben (vgl. zum Erfordernis entsprechenden Vortrags: Senat, Beschlüsse vom 18. September 2018 - 3 StR 92/18 -, juris; vom 7. Februar 2019 - 3 StR 560/18 -, juris).
  • KG, 27.11.2020 - 5 47/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verstoßes gegen § 145a Abs. 3 Satz 2

    Nichts anderes folgt daraus, dass die Zustellung an den Angeklagten der Regelung in Nr. 154 Abs. 1 RiStBV widersprach (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. September 2018 - 3 StR 92/18 -, juris Rn. 2, und vom 12. Februar 2014 - 4 StR 556/13 -, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. September 1988 - 1 Ws 868/88 -, NStZ 1989, 88; Schmitt, a. a. O.), die als bloße Verwaltungsvorschrift den Richter nicht bindet (OLG Düsseldorf, a. a. O.).
  • BayObLG, 01.02.2023 - 201 ObOWi 49/23

    Anforderungen an den Tatsachenvortrag beim Wiedereinsetzungsantrag

    Nichts anderes folgt daraus, dass eine solche Verfahrensweise der Regelung in Nr. 154 Abs. 1 RiStBV widerspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 18.09.2018 - 3 StR 92/18 bei juris = NStZ-RR 2019, 24 = BeckRS 2018, 28285 und 12.02.2014 - 4 StR 556/13 bei juris = BeckRS 2014, 5620; KG, Beschluss vom 27.11.2020 - [5] 161 Ss 155/20 [47/20] bei juris = StraFo 2021, 69 = OLGSt StPO § 145a Nr. 7 = NJW-Spezial 2021, 58 = BeckRS 2020, 36756), die als bloße Verwaltungsvorschrift den Richter nicht bindet.
  • KG, 27.11.2020 - 161 Ss 155/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verstoßes gegen die

    Nichts anderes folgt daraus, dass die Zustellung an den Angeklagten der Regelung in Nr. 154 Abs. 1 RiStBV widersprach (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. September 2018 - 3 StR 92/18 -, juris Rn. 2, und vom 12. Februar 2014 - 4 StR 556/13 -, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. September 1988 - 1 Ws 868/88 -, NStZ 1989, 88; Schmitt, a. a. O.), die als bloße Verwaltungsvorschrift den Richter nicht bindet (OLG Düsseldorf, a. a. O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht