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   VGH Bayern, 08.03.2018 - 10 ZB 18.530   

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VGH Bayern, 08.03.2018 - 10 ZB 18.530 (https://dejure.org/2018,7668)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.03.2018 - 10 ZB 18.530 (https://dejure.org/2018,7668)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. März 2018 - 10 ZB 18.530 (https://dejure.org/2018,7668)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 153 Abs. 1; ZPO § 578 Abs. 1
    Unzulässiger Wiederaufnahmeantrag gegen einen die Anhörungsrüge verwerfenden Beschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten eines Befangenheitsgesuchs unter dem Aspekt einer möglichen Rechtsmissbräuchlichkeit des Antrags

  • rewis.io

    Unzulässiger Wiederaufnahmeantrag gegen einen die Anhörungsrüge verwerfenden Beschluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgsaussichten eines Befangenheitsgesuchs unter dem Aspekt einer möglichen Rechtsmissbräuchlichkeit des Antrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2018, 4350
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 19.02.2018 - 10 ZB 18.406

    Richterablehnung im Rahmen der Anhörungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2018 - 10 ZB 18.530
    Der Antrag des Klägers auf Wiederaufnahme des Verfahrens bezüglich des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Februar 2018 (10 ZB 18.406) wird verworfen.

    Das erneute Befangenheitsgesuch des Klägers ist unter Mitwirkung der abgelehnten Richter des Senats aus den bereits im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Februar 2018 (10 ZB 18.406) dargelegten Gründen als rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig zu verwerfen.

    Der gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Februar 2018 (10 ZB 18.406) gerichtete Wiederaufnahmeantrag des Klägers entsprechend § 153 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, mit dem er die nicht ordnungsgemäße Besetzung des Senats bei dieser Entscheidung wegen einer "unzulässigen Selbstentscheidung" über seinen Ablehnungsantrag geltend macht, ist ebenfalls als unzulässig zu verwerfen.

  • BVerwG, 08.04.2015 - 1 A 7.15

    Nichtigkeits- und Restitutionsklage gegen rechtskraftfähige verfahrensbeendende

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2018 - 10 ZB 18.530
    Zwar ist anerkannt, dass über den Wortlaut von § 153 Abs. 1 VwGO, § 578 Abs. 1 ZPO hinaus unter entsprechender Anwendung dieser Bestimmungen auch Beschlüsse der Wiederaufnahme unterliegen, wenn es sich um der Rechtskraft fähige verfahrensbeendende (urteilsvertretende) Beschlüsse handelt; an die Stelle der Nichtigkeits- und Restitutionsklage tritt in diesem Fall ein entsprechender Antrag, über den seinerseits im Beschlussverfahren zu entscheiden ist (vgl. z.B. Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 153 Rn. 6 m.w.N.; BVerwG, B.v 8.4.2015 - 1 A 7.15 - juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2017 - 13 ME 367/17

    Entscheidung im Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes angesichts der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2018 - 10 ZB 18.530
    Denn mit dieser Entscheidung über die Anhörungsrüge des Klägers, die selbst keinen Suspensiveffekt entfaltet, d.h. den Eintritt der Rechtskraft der damit angegriffenen Entscheidung unberührt lässt (vgl. dazu Happ in Eyermann, a.a.O., § 152a Rn. 2), wurde (lediglich) der Rechtsbehelf der Anhörungsrüge als unzulässig verworfen, weshalb es auch nicht zu der vom Kläger begehrten Fortführung des bereits rechtskräftig beendeten Verfahrens gekommen ist (vgl. auch NdsOVG, B.v. 14.11.2017 - 13 ME 367/17 - juris Rn. 8).
  • BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 1809/17

    Anspruch auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliches Urteil wegen Verstoßes

    Eine entsprechende Anwendung auf die vorliegende prozessuale Konstellation oder eine "Nichtigkeitsbeschwerde" in doppelter Analogie zu § 579 Abs. 1 Nr. 3 ZPO gegen die Entscheidung über die Gehörsrüge (dagegen etwa VGH München, Beschluss vom 8. März 2018 - 10 ZB 18.530 -, BeckRS 2018, 4350, Rn. 2 m.w.N. ) war dem Beschwerdeführer mangels erkennbarer Erfolgsaussicht nicht zumutbar.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2023 - 13 S 1020/23

    Mitwirkung eines als befangen abgelehnten Richters an einer Anhörungsrüge nach

    Das folgt bereits daraus, dass ablehnende Beschlüsse über die Anhörungsrüge nicht der Wiederaufnahme unterliegen (vgl. BSG, Beschluss vom 10.12.2010 - B 4 AS 97/10 B - juris Rn. 11; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.11.2017 - 13 ME 367/17 - juris Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 08.03.2018 - 10 ZB 18.530 - juris Rn. 2; Kuhlmann in Wysk, VwGO, 3. Aufl., § 153 Rn. 4; Musielak in Musielak/Volt, ZPO, 20. Aufl., § 578 Rn. 13).
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