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   OLG Köln, 26.01.2018 - III-1 RVs 3/18   

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https://dejure.org/2018,6959
OLG Köln, 26.01.2018 - III-1 RVs 3/18 (https://dejure.org/2018,6959)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.01.2018 - III-1 RVs 3/18 (https://dejure.org/2018,6959)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Januar 2018 - III-1 RVs 3/18 (https://dejure.org/2018,6959)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Durchsuchung einer Wohnung, deren Mitinhaber der Beschuldigte ist, ohne richterlichen Beschluss aufgrund seiner Einwilligung; Zulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch bei einer Verurteilung wegen unerlaubten ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Durchsuchung einer Wohnung, deren Mitinhaber der Beschuldigte ist, ohne richterlichen Beschluss aufgrund seiner Einwilligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Freiwillige Unterwerfung unter eine Wohnungsdurchsuchung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    BTM-Strafrecht: Menge und Wirkstoffgehalt alleine für Strafzumessung ausschlaggebend

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Freiwillige Unterwerfung unter eine Wohnungsdurchsuchung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    BTM-Strafrecht: Menge und Wirkstoffgehalt alleine für Strafzumessung ausschlaggebend

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wohnungsdurchsuchung: Wenn mehrere das Hausrecht haben

Papierfundstellen

  • BeckRS 2018, 6002
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 547/16

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Hemmung der Rechtskraft; Berufungsbeschränkung

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2018 - 1 RVs 3/18
    Soweit die Revisionsbegründung rügt, die Feststellungen zum Wirkstoffgehalt des sichergestellten Betäubungsmittels beruhten nicht "auf einer festen Tatsachengrundlage", ordnet der Senat die Frage, ob insoweit ausreichende Feststellungen basierend auf einer revisionsrechtlich nicht zu beanstandenen Beweiswürdigung getroffen wurden, im Lichte der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2017 - 4 StR 547/16 (juris) - dem Rechtsfolgenausspruch zu.
  • OLG Köln, 16.12.2003 - Ss 499/03

    Beweiswürdigung bei ausschließlicher Belastung durch einen Aufklärungsgehilfen

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2018 - 1 RVs 3/18
    Dies vorangestellt bedarf es vorliegend keines vertieften Eingehens darauf, dass die Feststellungen des angegriffenen Urteils zur Wirkstoffmenge Lücken aufweisen, so insbesondere die nach ständiger Rechtsprechung des Senats erforderlichen Feststellungen zur Qualität des Betäubungsmittels (s. dazu Senatsentscheidungen v. 16.12.2003 - Ss 499/03 - m. w. Nachw.; v. 14.05.2004 - Ss 161/04 - v. 01.02.2005 - 8 Ss 484/04 - v. 05.05.2009 - 83 Ss 24/09 - v. 26.05.2009 - 82 Ss 28/09 - v. 05.04.2011 - III-1 RVs 70/11 -) vermissen lassen.
  • BGH, 15.10.1985 - 5 StR 338/85

    Gewaltsame Behinderung einer Durchsuchung - Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung bei

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2018 - 1 RVs 3/18
    § 102 StPO verliert deshalb nicht seine Bedeutung als Eingriffsgrundlage, wenn weitere Personen Mitinhaber der tatsächlichen Herrschaft über Räumlichkeiten sind, die der Verdächtige bewohnt (so BGH, Beschluss vom 15.10.1985 - 5 StR 338/85 -, juris; zugrunde lag die Konstellation, dass das Zimmer des Verdächtigen in der elterlichen Wohnung durchsucht wurde).
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02

    Hinreichende Bestimmtheit von § 96 Nr 4 AMG 1976 iVm § 2 Abs 1 Nr 5 AMG 1976 -

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2018 - 1 RVs 3/18
    Lediglich der Vollständigkeit halber ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass auch solche Umstände, die einen schweren, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstoß - als Voraussetzung eines aus einem Beweiserhebungsverbot folgenden Beweisverwertungsverbots (s. dazu BVerfG NStZ 2011, 103; BVerfG NJW 2006, 2684) - zu begründen geeignet wären, nicht hinreichend dargetan sind.
  • BGH, 20.06.2007 - 1 StR 251/07

    Verwertung von Erkenntnissen "ausländischer verdeckter Ermittler" (kein

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2018 - 1 RVs 3/18
    Soweit die Einziehungsentscheidung des Amtsgerichts rechtlichen Bedenken unterliegt, weil sie die einzuziehenden Gegenstände entgegen den von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen (vgl. (BGHSt 8, 295, 211; BGH NJW 1994, 1421; BGH NStZ 2007, 713) nicht so konkret bezeichnet hat, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsorgange Klarheit über Gegenstand und Umfang besteht, kann der Senat diese in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO der Konkretisierung zuführen, da die Urteilsgründe die erforderlichen Angaben enthalten.
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Darlegung von Tatsachen - Verfahrensverstoß -

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2018 - 1 RVs 3/18
    Für eine zulässig erhobene Verfahrensrüge ist es erforderlich, dass die den geltend gemachten Verstoß enthaltenden Tatsachen so genau bezeichnet sind, dass das Revisionsgericht aufgrund dieser Darlegungen das Vorhandensein - oder Fehlen - eines Verfahrensmangels feststellen kann, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen sind oder bewiesen werden (BGH NJW 1998, 838; BGH [08.11.00] NStZ-RR 2002, 2 [Sander]; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 5.Aufl., Rdn. 470; SenE vom 23.06.1998 - Ss 296/98 - SenE v. 09.01.2001 - Ss 477/00 - = VRS 100, 123 [125] = VM 2001, 52 [53]).
  • OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00

    Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2018 - 1 RVs 3/18
    Für eine zulässig erhobene Verfahrensrüge ist es erforderlich, dass die den geltend gemachten Verstoß enthaltenden Tatsachen so genau bezeichnet sind, dass das Revisionsgericht aufgrund dieser Darlegungen das Vorhandensein - oder Fehlen - eines Verfahrensmangels feststellen kann, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen sind oder bewiesen werden (BGH NJW 1998, 838; BGH [08.11.00] NStZ-RR 2002, 2 [Sander]; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 5.Aufl., Rdn. 470; SenE vom 23.06.1998 - Ss 296/98 - SenE v. 09.01.2001 - Ss 477/00 - = VRS 100, 123 [125] = VM 2001, 52 [53]).
  • LG Heilbronn, 16.12.2004 - 5 Ns 41 Js 26937/02

    Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren: Verwertungsverbot für anläßlich einer

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2018 - 1 RVs 3/18
    Dagegen sind jedenfalls dann, wenn allein einer unbeteiligten Person zuzuordnende Räumlichkeiten (ebenfalls) Gegenstand der Durchsuchung sind, die engeren Anforderungen des § 103 StPO maßgeblich (s. auch LG Heilbronn, Urteil v. 16.12.2004 - 5 Ns 41 Js 26937/02 - juris).
  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2018 - 1 RVs 3/18
    Soweit die Einziehungsentscheidung des Amtsgerichts rechtlichen Bedenken unterliegt, weil sie die einzuziehenden Gegenstände entgegen den von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen (vgl. (BGHSt 8, 295, 211; BGH NJW 1994, 1421; BGH NStZ 2007, 713) nicht so konkret bezeichnet hat, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsorgange Klarheit über Gegenstand und Umfang besteht, kann der Senat diese in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO der Konkretisierung zuführen, da die Urteilsgründe die erforderlichen Angaben enthalten.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2018 - 1 RVs 3/18
    Insoweit steht bei mehreren Bewohnern einer Wohnung das Grundrecht auch jedem Einzelnen zu (BVerfG NJW 2004, 999, 1005).
  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

  • OLG Köln, 05.03.2010 - 1 RVs 26/10
  • LG Stuttgart, 04.11.2021 - 6 Qs 9/21

    Anforderungen an die Anordnung einer Durchsuchung bei unverdächtigen dritten

    Wenn die Räumlichkeiten hingegen allein einer unbeteiligten Person zuzuordnen sind, ist § 103 StPO maßgeblich (BGH, NStZ 1986, 84, 85; OLG Köln, BeckRS 2018, 6002 Rn. 6).
  • OLG Köln, 02.03.2018 - 1 RVs 14/18

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß

    Es ist - entgegen der offenbar von der Berufungsstrafkammer vertretenen Rechtsmeinung - nicht erkennbar, dass diese Judikatur durch die bereits genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2017 (NJW 2017, 2482), der sich der Senat zwischenzeitlich mehrfach angeschlossen hat (SenE v. 19.09.2017 - III-1 RVs 200/17; SenE v. 26.01.2018 - III-1 RVs 3/18; SenE v. 26.01.2018 - III-1 RVs 4/18 - s. auch [zu einer Änderung der Schuldform] OLG Hamm B. v. 14.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 420/17 - bei burhoff.de; s. weiter OLG Bamberg B. v. 09.10.2017 - 3 OLG 6 Ss 94/17 = NStZ-RR 2017, 369 [L] = BeckRS 2017 127410) eine Änderung erfahren hätte.
  • OLG Köln, 12.08.2022 - 1 RVs 101/22

    Unzulässige Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolge bei fehlerhafter

    Dass das Landgericht zum Wirkstoffgehalt der Betäubungsmittel keine Feststellungen getroffen hat, berührt in der hier vorliegenden Sachgestaltung den Schuldspruch und die erklärte Beschränkung nicht (vgl. SenE v. 26.01.2018 - III-1 RVs 3/18; SenE v. 26.01.2018 - III-1 RVs 4/18).
  • OLG Köln, 30.06.2020 - 1 RVs 127/20

    Anklage, Eröffnungsbeschluss, Verfahrenshindernis

    Die amtsgerichtlichen Feststellungen lassen den Unrechts- und Schuldgehalt der abgeurteilten Taten ausreichend erkennen und bieten so der Strafbemessung eine hinreichend sichere Grundlage (hierzu s. grundlegend BGHSt 62, 155 = NJW 2017, 2428 = StraFo 2017, 280 m. N. in Tz. 20; s. weiter SenE v. 19.09.2017 - III-1 RVs 200/17; SenE v. 26.01.2018 - III-1 RVs 3/18; SenE v. 26.01.2018 - III-1 RVs 4/18 - SenE v. 02.03.2018 - III-1 RVs 14/18; s. auch OLG Hamm B. v. 14.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 420/17 - bei burhoff.de; s. weiter OLG Bamberg B. v. 09.10.2017 - 3 OLG 6 Ss 94/17 = NStZ-RR 2017, 369 [L] = BeckRS 2017 127410).
  • OLG Köln, 08.08.2023 - 1 ORs 97/23

    Täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Keine Relevanz von

    a) Die zum Tatgeschehen getroffenen amtsgerichtlichen Feststellungen lassen den Unrechts- und Schuldgehalt der begangenen Tat - noch - hinreichend erkennen und bilden so eine genügend sichere Grundlage für die Rechtsfolgenbemessung (vgl. SenE v. 19.09.2017 - III-1 RVs 200/17 - SenE v. 26.01.2018 - III-1 RVs 3/18 - SenE v. 26.01.2018 - III-1 RVs 4/18 - SenE v. 02.03.2018 - III-1 RVs 14/18 - SenE v. 22.02.2022 - III-1 RVs 20/22 - OLG Hamm Beschl. v. 14.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 420/17 - burhoff.de; OLG Bamberg Beschl. v. 09.10.2017 - 3 OLG 6 Ss 94/17 - NStZ-RR 2017, 369 [L] = BeckRS 2017, 127410).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20

    Übertragungsbeschlusses bei Zuständigkeitsübertragung in Haftsachen; Durchsuchung

    Im Ausgangspunkt ist dabei festzuhalten, dass Wohnungen und Räume im Sinne des § 102 StPO alle Räumlichkeiten sind, die der Verdächtige tatsächlich innehat, gleichgültig ob er Allein- oder Mitinhaber ist (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1985 - 5 StR 338/85, NStZ 1986, 84; OLG Köln, Beschluss vom 26. Januar 2018 - 1 RVs 3/18, juris Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 102 Rn. 7; KK-StPO/Bruns, 8. Aufl., § 102 Rn. 8).
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