Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 12.11.2019 - 1 OLG 2 Ss 65/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,40398
OLG Zweibrücken, 12.11.2019 - 1 OLG 2 Ss 65/19 (https://dejure.org/2019,40398)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.11.2019 - 1 OLG 2 Ss 65/19 (https://dejure.org/2019,40398)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. November 2019 - 1 OLG 2 Ss 65/19 (https://dejure.org/2019,40398)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,40398) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 73c StGB, § 73d Abs 1 S 1 StGB, § 73d Abs 1 S 2 Halbs 2 StGB
    Einziehungsentscheidung: kein Abzug von Aufwendungen bei betrügerischer Abrechnung von Pflegeleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 73c ; StGB § 73d ; SGB V § 37 Abs. 2
    Rechtsmittelbefugnis nur bei unmittelbarem Rechts- oder Interessennachteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einziehung bei einer betrügerischen Abrechnung von Pflegeleistungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2019, 29007
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Sachsen, 23.10.2018 - L 9 KR 105/15

    Rückforderung von Vergütung für Leistungen der Behandlungspflege

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.11.2019 - 1 OLG 2 Ss 65/19
    Grundsätzlich gilt für die vorgenannte Beziehung öffentliches Recht (vgl. LSG Sachsen, Urteil vom 23.10.2018, - L 9 KR 105/15).

    Die rechtliche Befugnis der Krankenkassen, die Zusammenarbeit mit der Einziehungsbeteiligten von der Erfüllung bestimmter Qualitätsstandards hinsichtlich der angestellten Pflegefachkräfte abhängig zu machen, leitet sich aus der gesetzlichen Verpflichtung der Krankenkassen ab, eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse in der fachlich gebotenen Qualität sicherzustellen (§§ 69 Abs. 1 Satz 3, 70 Abs. 1, 132 SGB V) (LSG Sachsen Urteil vom 23.10.2018 - L 9 KR 105/15, BeckRS 2018, 28621, beck-online).

    Der Leistungserbringer kann die Vergütung der von diesen Pflegekräften erbrachten Leistungen auch nicht aus anderen rechtlichen Gesichtspunkten, etwa aufgrund entsprechender Anwendung der Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung oder den Wertersatz für eine Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 812 ff, 818 Abs. 2 BGB i. V. m. § 69 S. 3 SGB V), beanspruchen (LSG Sachsen Urteil vom 23.10.2018 - L 9 KR 105/15, BeckRS 2018, 28621).

    Das wird dadurch erreicht, dass dem Leistungserbringer für Leistungen, die unter Verstoß gegen derartige Vorschriften bewirkt werden, auch dann keine Vergütung zusteht, wenn diese Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht wurden und für den Versicherten geeignet und nützlich waren (vgl. BSG, Urteil vom 04.05.1994 - 6 RKa 40/93 -, BSGE 74, 154-159, SozR 3-2500 § 85 Nr. 6, SozR 3-1300 § 53 Nr. 2, Rn. 18; BSG, Urteil vom 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R -, BSGE 94, 213-221, SozR 4-5570 § 30 Nr. 1, Rn. 32, alle juris; LSG Sachsen Urteil vom 23.10.2018 - L 9 KR 105/15, BeckRS 2018, 28621).

  • LSG Sachsen, 13.09.2018 - L 9 KR 265/13
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.11.2019 - 1 OLG 2 Ss 65/19
    23 Erbringt ein Leistungserbringer seine Leistungen mit aus formaler Sicht nicht hinreichend qualifiziertem Personal, so steht ihm kein Vergütungsanspruch zu (SächsLSG, Urteil vom 13.09.2018, L 9 KR 265/13, SRa 2019, 64, beck-online).

    Dieses aus den allgemeinen Grundsätzen des öffentlichen Rechts hergeleitete Rechtsinstitut setzt voraus, dass im Rahmen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses Leistungen ohne rechtlichen Grund erbracht oder sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen vorgenommen worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 01.08.1991 - 6 RKa 9/89 -, BSGE 69, 158-166, SozR 3-1300 § 113 Nr. 1, Rn. 17, juris; SächsLSG, Urteil vom 13.09.2018, L 9 KR 265/13, SRa 2019, 64, beck-online).

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 19/99 B

    Vertragsverhältnis zwischen Krankenkasse und Apotheker

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.11.2019 - 1 OLG 2 Ss 65/19
    Bestimmungen, die die Vergütung ärztlicher oder sonstiger Leistungen von der Erfüllung bestimmter formaler oder inhaltlicher Voraussetzungen abhängig machen, haben innerhalb dieses Systems die Funktion zu gewährleisten, dass sich die Leistungserbringung nach den für diese Art der Versorgung geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen vollzieht (vgl. BSG, Beschluss vom 17.05.2000 - B 3 KR 19/99 B -, Rn. 5, juris).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17

    Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.11.2019 - 1 OLG 2 Ss 65/19
    Die Anwendung der Vorschriften des am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Rechts der Vermögensabschöpfung auf vor Inkrafttreten begangene Taten verletzt Verfassungsrecht nicht, insbesondere weder das spezielle Rückwirkungsverbot für Strafen und strafähnliche Sanktionen (Art. 103 Abs. 3 GG) noch das allgemeine, im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) verankerte Rückwirkungsverbot sowie das von Verfassungs wegen geschützte Schuldprinzip (BGH, Urteil vom 15.05.2018, - 1 StR 651/17, NStZ-RR 2018, 241; so auch BGH, Beschluss vom 22.03.2018 - 3 StR 577/17).
  • BGH, 07.03.2019 - 3 StR 192/18

    BGH erachtet Übergangsvorschrift zum neuen strafrechtlichen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.11.2019 - 1 OLG 2 Ss 65/19
    Der Vorlagebeschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs an das Bundesverfassungsgericht bezüglich Art. 316h S. 1 EGStGB vom 07.03.2019, - 3 StR 192/18 -, berührt den hiesigen Sachverhalt nicht, da dieser sich ausschließlich auf die rückwirkende Anwendbarkeit der §§ 76a Abs. 2 S. 1, 78 Abs. 1 S. 2 und 76b Abs. 1 StGB, also die Fälle der selbstständigen Einziehung bei verjährten Taten, bezieht.
  • BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütung von Leistungen nach

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.11.2019 - 1 OLG 2 Ss 65/19
    Gemäß § 69 Abs. 1 S. 3 SGB V gelten die Vorschriften des Zivilrechts nur soweit sie mit den Vorgaben des § 70 SGB V und den übrigen Aufgaben und Pflichten der Beteiligten nach dem SGB V vereinbar sind (vgl. BSG, Urteil vom 13.05.2004, - B 3 KR 2/03 R -, SozR 4-25009 § 132a Nr. 1, Rn. 13, juris).
  • BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 40/93

    Krankenversicherung - Dialysebehandlung - Vergütungsanspruch - Vertragsverletzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.11.2019 - 1 OLG 2 Ss 65/19
    Das wird dadurch erreicht, dass dem Leistungserbringer für Leistungen, die unter Verstoß gegen derartige Vorschriften bewirkt werden, auch dann keine Vergütung zusteht, wenn diese Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht wurden und für den Versicherten geeignet und nützlich waren (vgl. BSG, Urteil vom 04.05.1994 - 6 RKa 40/93 -, BSGE 74, 154-159, SozR 3-2500 § 85 Nr. 6, SozR 3-1300 § 53 Nr. 2, Rn. 18; BSG, Urteil vom 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R -, BSGE 94, 213-221, SozR 4-5570 § 30 Nr. 1, Rn. 32, alle juris; LSG Sachsen Urteil vom 23.10.2018 - L 9 KR 105/15, BeckRS 2018, 28621).
  • BayObLG, 06.11.1973 - RReg. 6 St 111/73
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.11.2019 - 1 OLG 2 Ss 65/19
    Soweit es das Bayerische Oberste Landesgericht für die Annahme einer materiellen Beschwer hat ausreichen lassen, dass "zumindest die Gefahr besteht", dass der nicht von der Einziehungsentscheidung unmittelbar betroffene Angeklagte regresspflichtig gemacht werden wird (Beschluss vom 03.11.1973 - RReg 6 St 111/73, juris Rn. 5), folgt dem der Senat nicht.
  • BSG, 01.08.1991 - 6 RKa 9/89

    Verjährung von Erstattungsansprüchen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.11.2019 - 1 OLG 2 Ss 65/19
    Dieses aus den allgemeinen Grundsätzen des öffentlichen Rechts hergeleitete Rechtsinstitut setzt voraus, dass im Rahmen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses Leistungen ohne rechtlichen Grund erbracht oder sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen vorgenommen worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 01.08.1991 - 6 RKa 9/89 -, BSGE 69, 158-166, SozR 3-1300 § 113 Nr. 1, Rn. 17, juris; SächsLSG, Urteil vom 13.09.2018, L 9 KR 265/13, SRa 2019, 64, beck-online).
  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R

    Apotheke - keine Importmöglichkeit für Arzneimittel mit ruhender Zulassung im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.11.2019 - 1 OLG 2 Ss 65/19
    Das wird dadurch erreicht, dass dem Leistungserbringer für Leistungen, die unter Verstoß gegen derartige Vorschriften bewirkt werden, auch dann keine Vergütung zusteht, wenn diese Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht wurden und für den Versicherten geeignet und nützlich waren (vgl. BSG, Urteil vom 04.05.1994 - 6 RKa 40/93 -, BSGE 74, 154-159, SozR 3-2500 § 85 Nr. 6, SozR 3-1300 § 53 Nr. 2, Rn. 18; BSG, Urteil vom 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R -, BSGE 94, 213-221, SozR 4-5570 § 30 Nr. 1, Rn. 32, alle juris; LSG Sachsen Urteil vom 23.10.2018 - L 9 KR 105/15, BeckRS 2018, 28621).
  • BGH, 24.07.2019 - 3 StR 160/19

    Klarstellung der Urteilformel hinsichtlich der Einziehungsentscheidung

  • BGH, 22.03.2018 - 3 StR 577/17

    Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Einziehung im Vollstreckungsverfahren

  • OLG Hamm, 27.10.2016 - 3 RVs 80/16

    Urteil; Liste angewendete Vorschriften; Beschwer; nachträgliche Gesamtstrafe;

  • LG Nürnberg-Fürth, 19.12.2022 - 12 Qs 65/22

    Strafbarkeit eines Apothekers wegen Belieferung von Kunden über Dritte

    Ein weiterer Unterschied zum zitierten Urteil liegt darin, dass der Normverstoß hier die Leistungserbringung des Beschuldigten unmittelbar betraf, weshalb sie sozialrechtlich, und damit auch im Strafverfahren mit Null zu bewerten ist, was auch für die hierfür getätigten Aufwendungen gilt (§ 76d Abs. 2 StGB, vgl. BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19, juris Rn. 87; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12. November 2019 - 1 OLG 2 Ss 65/19, juris Rn. 20 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht