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   AG Berlin-Charlottenburg, 19.11.2019 - 203 C 438/17   

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https://dejure.org/2019,42101
AG Berlin-Charlottenburg, 19.11.2019 - 203 C 438/17 (https://dejure.org/2019,42101)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 19.11.2019 - 203 C 438/17 (https://dejure.org/2019,42101)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 19. November 2019 - 203 C 438/17 (https://dejure.org/2019,42101)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 97 Abs 2 UrhG, § 828 Abs 3 BGB
    Urheberrechtsverletzung: Deliktische Haftung eines 15-Jährigen wegen Filesharing in Zusammenhang mit dem Computerspiel Landwirtschaftssimulator 2013

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 7 Absatz 2 EuGVVO

  • internetrechtsiegen.de

    Urheberrechtsverletzung - deliktische Haftung eines 15-Jährigen wegen Filesharing

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MMR 2020, 133
  • BeckRS 2019, 30392
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03

    Zur Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 19.11.2019 - 203 C 438/17
    Die zur Erkenntnis seiner Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht im Sinne von § 828 Abs. 3 BGB besitzt, wer nach seiner individuellen Verstandesentwicklung fähig ist, das Gefährliche seines Tuns zu erkennen und sich der Verantwortung für die Folgen seines Tuns bewusst zu sein (BGHZ 161, 180).

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen der Einsichtsfähigkeit trägt der in Anspruch genommene Minderjährige; ab dem Alter von sieben Jahren wird deren Vorliegen vom Gesetz widerlegbar vermutet (BGHZ 161, 180).

    Bei einem Minderjährigen kommt es darauf an, ob Kinder bzw. Jugendliche seines Alters und seiner Entwicklungsstufe den Eintritt eines Schadens hätten voraussehen können und müssen und es ihnen bei Erkenntnis der Gefährlichkeit ihres Handelns in der konkreten Situation möglich und zumutbar gewesen wäre, sich dieser Erkenntnis gemäß zu verhalten (BGHZ 161, 180).

  • OLG Hamm, 28.01.2016 - 4 U 75/15

    Verantwortlichkeit eines Minderjährigen für das Herunterladen einer

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 19.11.2019 - 203 C 438/17
    (OLG Hamm, Urteil vom 28. Januar 2016 - I-4 U 75/15 -, Rn. 37 - 43, juris).
  • BGH, 27.01.1970 - VI ZR 157/68

    Jugendliche - Verschulden - Verantwortlichkeit - Ballspiel

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 19.11.2019 - 203 C 438/17
    Für die Bejahung der Einsichtsfähigkeit reicht ein allgemeines Verständnis dafür aus, dass die Handlung gefährlich ist und die Verantwortung begründen kann (BGH, VersR 1970, 374).
  • BGH, 10.03.1970 - VI ZR 182/68

    Verantwortlichkeit eines Jugendlichen

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 19.11.2019 - 203 C 438/17
    Die Prüfung der deliktischen Verantwortlichkeit ist hierbei sorgfältig zu trennen von der erst in einem nachfolgenden Schritt vorzunehmenden Verschuldensprüfung (BGH, NJW 1970, 1038; Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Aufl. [2016], § 276 Rdnr. 6).
  • LG Frankfurt/Main, 29.10.2020 - 3 O 15/19

    Zur Aufsichtspflicht des Großvaters und der Einsichtsfähigkeit eines 11-Jährigen

    Soweit Gerichte in vergleichbaren "Filesharing-Fällen" die Einsichtsfähigkeit von Minderjährigen bejaht haben, betraf dies Fälle eines fast 13-Jährigen (OLG Hamm, MMR 2016, 547 = BeckRS 2016, 10876) bzw. eines 15-jährigen Jugendlichen (AG Berlin-Charlottenburg, MMR 2020, 133 = BeckRS 2019, 30392; vgl. auch insoweit Wellenhofer in: beck-online.Großkommentar, GesamtHrsg. Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, Hrsg. Spickhoff, Stand 15.09.2020 § 828 Rn. 37), die nach Auffassung der Kammer nicht mit einem 11-jährigen Kind vergleichbar sind, welches altersmäßig der Jahreszahl von zehn Jahren gemäß der Regelung in § 828 Abs. 2 BGB hinsichtlich der Haftung von Minderjährigen bei fahrlässiger Verursachung von Verkehrsunfällen näher steht.
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