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   LG München I, 30.10.2019 - 1 J Qs 24/19 jug   

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https://dejure.org/2019,50994
LG München I, 30.10.2019 - 1 J Qs 24/19 jug (https://dejure.org/2019,50994)
LG München I, Entscheidung vom 30.10.2019 - 1 J Qs 24/19 jug (https://dejure.org/2019,50994)
LG München I, Entscheidung vom 30. Oktober 2019 - 1 J Qs 24/19 jug (https://dejure.org/2019,50994)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Trunkenheitsfahrt, E-Scooter, Entziehung der Fahrerlaubnis

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 111 a, § 296, § 304, § 465; StGB § 69, § 316 Abs. 1, 2; StVG § 1 Abs. 2
    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr mit einem Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter)

  • verkehrslexikon.de

    Kraftfahrzeugeigenschaft eines Elektrokleinstfahrzeugs und absolute Fahruntauglichkeit - E-Scooter

  • verkehrslexikon.de

    Kraftfahrzeugeigenschaft eines Elektrokleinstfahrzeugs und absolute Fahruntauglichkeit - E-Scooter

  • beck-blog

    Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter = Regelentziehung der Fahrerlaubnis

  • IWW
  • rewis.io

    Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr mit einem Elektrokleinstfahrzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2019, 38560
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 19.12.2016 - 1 Rev 76/16

    Trunkenheitsfahrt: Einstufung eines "Segway" als Kraftfahrzeug

    Auszug aus LG München I, 30.10.2019 - 1 J Qs 24/19
    Im Fall eines alkoholisierten Fahrradfahrers steht deshalb aus Sicht der Kammer nicht wie bei einem Elektrokleinstfahrzeug die Fremd- sondern die Eigengefährdung im Vordergrund (so grundsätzlich auch OLG Nürnberg Beschluss vom 13.12.2010 - 2 St OLG Ss 230/10 sowie im Fall der Benutzung eines sog. "Segway" OLG Hamburg Beschluss vom 19.12.2016 - 1 Rev 76/16).

    Im Rahmen des oben festgestellten Gefährlichkeitspotentials und der Vergleichbarkeit zu Mofas geht die Kammer insbesondere auch nicht davon aus, dass allein die Verwendung eines Elektrokleinstfahrzeugs einen die Regelwirkung aufhebenden Ausnahmefall darstellt (siehe ähnlich im Fall der Benutzung eines sog. "Segway" OLG Hamburg Beschluss vom 19.12.2016 - 1 Rev 76/16).

  • OLG Nürnberg, 13.12.2010 - 2 St OLG Ss 230/10

    Trunkenheit im Verkehr: Grenzwert absoluter Fahruntüchtigkeit beim Führen

    Auszug aus LG München I, 30.10.2019 - 1 J Qs 24/19
    Im Fall eines alkoholisierten Fahrradfahrers steht deshalb aus Sicht der Kammer nicht wie bei einem Elektrokleinstfahrzeug die Fremd- sondern die Eigengefährdung im Vordergrund (so grundsätzlich auch OLG Nürnberg Beschluss vom 13.12.2010 - 2 St OLG Ss 230/10 sowie im Fall der Benutzung eines sog. "Segway" OLG Hamburg Beschluss vom 19.12.2016 - 1 Rev 76/16).
  • LG Stuttgart, 12.03.2021 - 18 Qs 15/21

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei alkoholisierter Fahrt mit E-Scooter

    Dabei sei darauf hingewiesen, dass selbst E-Scooter, die unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) fallen, weil sie eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h erreichen, gemäß § 1 Abs. 1 eKFV als Kraftfahrzeuge einzustufen sind (hierzu ausführlich LG München I, Beschluss vom 30. Oktober 2019 - 1 J Qs 24/19 jug, BeckRS 2019, 38560; s. auch LG Münster, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 3 Qs-62 Js 7713/19-61/19, BeckRS 2019, 35480; LG Dresden, Beschluss vom 27. März 2020 - 16 Qs 14/20, BeckRS 2020, 7598; LG München I, Beschluss vom 29. November 2019 - 26 Qs 51/19, BeckRS 2020, 3467).
  • LG Stuttgart, 27.07.2020 - 9 Qs 35/20

    Trunkenheitsfahrt & E-Scooter: Fahrerlaubnis-Entziehung

    Auch ist keine Regelung vorhanden, die Elektrokleinstfahrzeuge von § 69 StGB ausnimmt (zur unbedingten Einordnung von E-Scootern als Kraftfahrzeug ausführlich: LG München I, Beschluss v. 30.10.2019 - 1 J Qs 24/19, BeckRS 2019, 38560 Rn. 12-17; so auch knapp: LG Münster, Beschluss v. 19.12.2019 - 3 Qs-62 Js 7713/19-61/19, BeckRS 2019, 35480 Rn. 8; LG Dresden, Beschluss v. 27.03.2020 - 16 Qs 14/20, BeckRS 2020, 7598 Rn. 6; LG München I, Beschluss v. 29.11.2019 - 26 Qs 51/19, a.a.O., Rn. 18-20; zur Geltung der §§ 69, 69a StGB für Segways, ebenfalls Elektrokleinstfahrzeuge, bereits im Jahr 2016: OLG Hamburg, Beschluss v. 19.12.2016 - 1 Rev 76/16, BeckRS 2016, 111447 Rn. 15).
  • LG Mannheim, 08.11.2022 - 12 Ns 404 Js 11650/22

    Geldstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem

    Soweit nach Teilen der Rechtsprechung der Umstand, dass ein E-Scooter angesichts des geringeren Gewichts und der bauartbedingten Geschwindigkeit hinsichtlich der Gefährlichkeit eher mit einem Fahrrad als einem einspurigen Kraftfahrzeug gleichzusetzen sei, bei der Frage der Indizwirkung einer Trunkenheitsfahrt als maßgeblicher Faktor zu berücksichtigen sei (LG Dortmund, VRS 138, 20; LG Halle [Saale], a.a.O.; LG Leipzig, a.a.O.) teilt die Strafkammer im Anschluss an die ganz überwiegende Rechtsprechung diese Ansicht nicht (u.a. BayObLG, a.a.O.; OLG Hamburg, a.a.O.; OLG Zweibrücken, NStZ 2022, 493 [zum bußgeldrechtlichen Fahrverbot]; LG Stuttgart, a.a.O.; LG München I, Beschl. v. 30.10.2019 - 1 JQs 24/19 jug -, BeckRS 2019, 38560; LG Dresden, Beschl. v. 27.03.2020 - 16 Qs 14/20 -, BeckRS 2020, 7598; LG Flensburg, Beschl. v. 23.09.2021 - V Qs 42/21 -, BeckRS 2021, 35545; LG Wuppertal, Beschl. v. 02.02.2022 - 25 Qs 63/21 -, BeckRS 2022, 1255; LG Oldenburg, Beschl. v. 07.11.2022 - 4 Qs 368/22 -, BeckRS 2022, 32023; LG Köln, a.a.O.).
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